Online-Vortrag: Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Stand: 01. Oktober 2026

Wer entscheidet, bestimmen Sie!

Mi, 4. November 2026, 15:00 - 16:00
Vorsorge
Online

Wer infolge Krankheit oder Unfall seine finanziellen und rechtlichen Angelegenheit nicht mehr selbst regeln kann, benötigt einen Menschen, der sich darum kümmert. Grundsätzlich bestimmt das Betreuungsgericht, wer für eine nicht entscheidungsfähige Person die gesetzliche Vertretung übernimmt. Wer hierzu konkrete Vorstellungen hat, kann in einer Betreuungsverfügung festlegen, wen das Gericht auswählen soll.

Der Patientenverfügung eine Stimme geben oder Vorkehrungen für die Vertretung in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten treffen – das geht auch mit einer Vorsorgevollmacht. Gleichzeitig kann damit eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermieden werden.

In der Fokuswoche Vorsorge zeigen die Verbraucherzentralen in den kostenfreien Online-Vorträgen, was im Einzelnen zu beachten ist und wo Stolpersteine liegen können. Die Vorträge richten sich an Menschen jeglichen Alters, die ihre Vertretung in rechtlichen, finanziellen oder gesundheitlichen Angelegenheiten selbst regeln wollen.

Beratung & Angebote

Patientenverfügung

Sie möchten selbst entscheiden, was mit Ihnen geschieht, falls Sie einmal in eine ausweglose Situation geraten und auf medizinische Hilfe angewiesen sind? Dann sollten Sie eine Patientenverfügung verfassen. Unsere Rechtsfachleute unterstützen Sie dabei.

in unseren Beratungsstellen
Kosten: 60,00 Euro
Beratungsart: Persönlich vor Ort, Telefonische Beratung

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Sie möchten vorsorglich festlegen, was geschieht, falls Sie sich einmal nicht selbst vertreten können? Dann sollten Sie zu Ihrer Patientenverfügung auch eine Vorsorgevollmacht verfassen. Unsere Rechtsfachleute unterstützen Sie dabei.

in unseren Beratungsstellen
Kosten: 70,00 Euro
Beratungsart: Persönlich vor Ort, Telefonische Beratung