Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Sie möchten vorsorglich festlegen, was geschieht, falls Sie sich einmal nicht selbst vertreten können? Dann sollten Sie zu Ihrer Patientenverfügung auch eine Vorsorgevollmacht verfassen. Unsere Rechtsfachleute unterstützen Sie dabei.
Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer in Ihrem Namen entscheidet und handelt, falls Sie es selbst nicht können.
Unsere unabhängigen Fachleute beraten Sie und beantworten zum Beispiel die folgenden Fragen:
- Was ist der Unterschied zur Patientenverfügung?
- Muss die Vollmacht notariell beurkundet werden?
- Wen suche ich als Vertreter aus?
- Wie kann ich einen Missbrauch verhindern?
- Was passiert, wenn ich keine Vorsorgevollmacht habe?
So können Sie sicherstellen, dass Sie im Notfall gut versorgt werden.
Unsere Fachberaterinnen und -berater der Rechtsberatung sind hoch qualifizierte und spezialisierte Rechtsanwälte.
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