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Terminbuchung

Buchen Sie hier schnell und einfach Ihren Termin für eine telefonische oder persönliche Beratung. Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Online-Terminbuchung haben, rufen Sie uns gern an.
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Servicetelefon: 0431 / 59 099 40

Montag und Donnerstag von 9 bis 16 Uhr
Dienstag und Freitag von 9 bis 13 Uhr

Energieberatung bieten wir hier auch per E-Mail an.
Termine für eine telefonische Energieberatung, die in unseren Beratungsstellen, per Videogespräch oder telefonisch stattfindet, können Sie unter 0431 / 59 099 40 oder unter der kostenfreien Hotline 0800 / 809 802 400 vereinbaren.
Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Online-Terminbuchung haben, rufen Sie uns gern an.

Sollten Sie Ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte auf jeden Fall frühestmöglich telefonisch oder per Email an info@vzsh.de ab. Wir können dann auch anderen Ratsuchenden gerecht werden und in dringenden Fällen kurzfristige Termine anbieten. Sie unterstützen uns somit dabei, einen optimal organisierten Service aufrecht zu erhalten.

junge Frau auf Holzboden sitzend mit Laptop, von oben fotografiert

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Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Beratung

Niebüll und Husum: Kostenlose Energieberatungen im eigenen Zuhause

Es geht weiter! Auch in den Jahren 2025 und 2026 können sich Nordfriesinnen und Nordfriesen kostenfrei zur Energieeinsparung in ihren Privathaushalten beraten lassen. Die erfolgreiche Kooperation zwischen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) und dem Kreis Nordfriesland wird für 375 Haushalte fortgeführt.
Geldscheine liegen auf einem Stromzähler

Sammelklage gegen ExtraEnergie GmbH

Die ExtraEnergie GmbH hat im Sommer 2022 ihre Preise für Strom und Gas massiv erhöht. Zu Unrecht, meint der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und greift mit einer Musterfeststellungsklage diese und weitere Preisanpassungen an. Betroffene Verbraucher:innen sollen so Erstattungen erhalten.