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Terminbuchung

Buchen Sie hier schnell und einfach Ihren Termin für eine telefonische oder persönliche Beratung. Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Online-Terminbuchung haben, rufen Sie uns gern an.
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Servicetelefon: 0431 / 59 099 40

Montag und Donnerstag von 9 bis 16 Uhr
Dienstag und Freitag von 9 bis 13 Uhr

Energieberatung bieten wir hier auch per E-Mail an.
Termine für eine telefonische Energieberatung, die in unseren Beratungsstellen, per Videogespräch oder telefonisch stattfindet, können Sie unter 0431 / 59 099 40 oder unter der kostenfreien Hotline 0800 / 809 802 400 vereinbaren.
Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Online-Terminbuchung haben, rufen Sie uns gern an.

Sollten Sie Ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte auf jeden Fall frühestmöglich telefonisch oder per Email an info@vzsh.de ab. Wir können dann auch anderen Ratsuchenden gerecht werden und in dringenden Fällen kurzfristige Termine anbieten. Sie unterstützen uns somit dabei, einen optimal organisierten Service aufrecht zu erhalten.

junge Frau auf Holzboden sitzend mit Laptop, von oben fotografiert

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Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.