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Terminbuchung

Buchen Sie hier schnell und einfach Ihren Termin für eine telefonische oder persönliche Beratung. Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Online-Terminbuchung haben, rufen Sie uns gern an.
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Servicetelefon: 0431 / 59 099 40

Montag und Donnerstag von 9 bis 16 Uhr
Dienstag und Freitag von 9 bis 13 Uhr

Energieberatung bieten wir hier auch per E-Mail an.
Termine für eine telefonische Energieberatung, die in unseren Beratungsstellen, per Videogespräch oder telefonisch stattfindet, können Sie unter 0431 / 59 099 40 oder unter der kostenfreien Hotline 0800 / 809 802 400 vereinbaren.
Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Online-Terminbuchung haben, rufen Sie uns gern an.

Sollten Sie Ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte auf jeden Fall frühestmöglich telefonisch oder per Email an info@vzsh.de ab. Wir können dann auch anderen Ratsuchenden gerecht werden und in dringenden Fällen kurzfristige Termine anbieten. Sie unterstützen uns somit dabei, einen optimal organisierten Service aufrecht zu erhalten.

junge Frau auf Holzboden sitzend mit Laptop, von oben fotografiert

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Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Kopf aus Glas mit Tabletten und Pillen

Endlich Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe?

Es ist eine langjährige Forderung der Verbraucherzentralen: Einheitliche europäische Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln.
Gullideckel mit der Aufschrift Fernwärme

Verbraucherzentrale Bundesverband prüft Sammelklage gegen die Stadtwerke Neubrandenburg: Betroffene gesucht

Kund:innen der Stadtwerke Neubrandenburg (neu.sw) sind mit sehr hohen Fernwärmerechnungen konfrontiert. Die Verbraucherzentrale hält die erfolgten Preiserhöhungen für unzulässig. Der vzbv geht daher gerichtlich gegen die Stadtwerke vor und prüft eine Sammelklage. Betroffene können sich melden.