Post vom Kraftfahrt-Bundesamt? Was dahinter steckt und worauf Sie achten müssen!

Stand: 09. Juli 2026

Sie haben Post vom Kraftfahrt-Bundesamt bekommen? Die Verbraucherzentralen erklären, was es mit dem Brief auf sich hat, ob Sie antworten müssen und wie Sie sich vor Betrug schützen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • 200.000 Autofahrer:innen werden ab Mitte 2026 bis ins Jahr 2027 in mehreren Befragungswellen Post vom Kraftfahrt-Bundesamt bekommen.
  • Doch keine Sorge: Hintergrund ist die Fahrleistungserhebung 2026. Diese Autofahrer-Befragung soll verlässliche Erkenntnisse über tatsächlich zurückgelegte Distanzen der Fahrzeuge in Deutschland liefern.
  • Autofahrer:innen sollen dafür zwei Tachostände zu zwei festgelegten Zeitpunkten nennen.
  • Die Teilnahme ist freiwillig und kann wahlweise online oder postalisch erfolgen. Dauer: 5 Minuten.
  • Datenschutz wird gewährleistet: Personenbezogene Daten werden ausschließlich für die Fahrleistungserhebung verarbeitet und spätestens 3 Monate nach Abschluss der Befragung gelöscht. Individuelle Kilometerstände sollen nicht an Versicherungen, Finanzämter oder Polizei weitergegeben werden.

Was ist die Fahrleistungserhebung 2026?

Die Fahrleistungserhebung ist eine regelmäßige, wissenschaftlich begleitete Erhebung des Bundesverkehrsministeriums. Die technische Durchführung liegt unter anderem beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

Das Bundesverkehrsministerium möchte wissen, wie viele Kilometer die in Deutschland lebende Bevölkerung durchschnittlich fährt. Um verkehrspolitische Fragestellungen zu beantworten und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur zielgenau vornehmen zu können, benötigt das Bundesministerium für Verkehr (BMV) verlässliche Daten. 

Das KBA wählt dafür zufällig etwa 200.000 Fahrzeughalter:innen eine Befragung – ähnlich wie bei Wahlumfragen. Die Auswahl der Teilnehmenden entspricht einer repräsentativen Stichprobe. Es geht bei der Befragung um statistische Trends, nicht um einzelne Fahrer.

Zuletzt wurde im Jahr 2014 eine Fahrleistungserhebung in Deutschland durchgeführt. Die Veröffentlichung der Ergebnisse der aktuellen Befragung ist für Ende 2028 geplant.

Ich habe Post vom Kraftfahrt-Bundesamt bekommen – ist das Betrug oder seriös?

Das Schreiben zur Fahrleistungserhebung 2026 ist seriös. Es handelt sich nicht um eine Falle, ein Bußgeldverfahren oder ein Datenleck. Die Fahrleistungserhebung ist ein regelmäßig durchgeführtes Mobilitäts- und Forschungsprojekt zur Ermittlung der Fahrleistung in Deutschland. 

Da Kriminelle jedoch häufig und insbesondere anlassbezogen Behördennamen missbrauchen, sollten Sie jeden Brief auf folgende Echtheitsmerkmale prüfen.

So erkennen Sie das echte Schreiben:

  • Absender: Der Brief kommt direkt vom „Kraftfahrt-Bundesamt“ (KBA) in Flensburg.
  • Zugangsdaten: Im Schreiben finden Sie eine persönliche, mehrstellige Referenznummer für die Teilnahme.
  • Korrekte Internetadresse: Der angegebene Link führt direkt auf die offizielle Behördenseite kba.de (Achten Sie auf Abweichungen wie kba-online-umfrage.de – solche Domains sind Anzeichen für Phishing).
  • Keine Geldforderungen: Die Teilnahme ist kostenfrei. Es wird niemals nach Gebühren oder sensiblen Daten wie Passwörtern oder Bankdaten gefragt.

Tipp der Verbraucherzentrale: Wenn Sie den im Brief abgedruckten QR-Code oder Link nicht nutzen möchten, öffnen Sie Ihren Browser und geben Sie manuell www.kba.de in die Adresszeile ein, um zur offiziellen Seite der Umfrage zu gelangen.

Was muss ich tun, um an der Fahrleistungserhebung 2026 teilzunehmen?

Im Schreiben werden Autofahrer:innen um die Angabe von zwei Tachoständen zu zwei festgelegten Stichtagen (z. B. der Kilometerstand an zwei aufeinanderfolgenden Sonntagen) gebeten. Aus der Differenz ermitteln die Statistiker:innen die Wochenfahrleistung.

So nehmen Sie an der Umfrage teil:

  • Sie können den schriftlich ausgefüllten Fragebogen postalisch an das Kraftfahrt-Bundesamt zurückschicken. Dafür entstehen Ihnen keine Kosten.
  • Sie können online den Internetfragebogen vom Kraftfahrt-Bundesamt ausfüllen und digital abschicken.

Die Beantwortung dauert etwa 5 Minuten.

Hinweise zur Teilnahme an der Fahrleistungserhebung 2026

  1. Es müssen keine exakten Werte sein: Gerundete Näherungswerte reichen völlig aus.
  2. Sie haben sich in der Zeit nicht bewegt? Tragen Sie einfach zweimal denselben Kilometerstand ein. Eine Differenz von null ist ein valides Ergebnis.
  3. Fahrzeugwechsel? Können Sie die Daten aufgrund eines Kaufs oder Verkaufs zwischen den Stichtagen nicht ablesen, vermerken Sie dies einfach im Formular.
  4. Sie wollen nicht mitmachen? Sie müssen nichts weiter tun. Sie können das Schreiben beruhigt im Altpapier entsorgen – Sie haben dadurch keine Nachteile.

Datenschutz: Was passiert mit meinen Daten?

Viele Autofahrer:innen sorgen sich, dass die Kilometerstände an die Kfz-Versicherung gemeldet werden könnten (z. B. bei Überschreitung der dort angegebenen Jahresfahrleistung).

Hier gibt die Verbraucherzentrale Entwarnung: Die Erhebung unterliegt strengen gesetzlichen Datenschutzauflagen. Die Daten werden nach der Erfassung sofort von Ihrer Person und Ihrem Kennzeichen getrennt (Anonymisierung). Weder Versicherungen noch Behörden haben Zugriff auf Ihre individuellen Werte.

Muss ich den Fragebogen zwingend ausfüllen?

Nein. Die Teilnahme an der Fahrleistungserhebung ist absolut freiwillig. Es gibt keine gesetzliche Auskunftspflicht bei dieser spezifischen Umfrage. Sie müssen weder mit Mahnungen noch mit Bußgeldern rechnen, wenn Sie den Brief ignorieren.

Warum wurde die Umfrage nicht vorher angekündigt?

Die fehlende Vorankündigung hat methodische Gründe: Würden Fahrzeughalter:innen Wochen vorher informiert, könnten sie ihr Fahrverhalten in diesem Zeitraum unbewusst verändern (z. B. das Auto extra stehen lassen). Die unangekündigte Abfrage liefert realistischere Daten.

Ich habe den Brief verloren, möchte aber teilnehmen. Was kann ich tun?

Ohne Ihre individuelle Referenznummer ist eine Online-Teilnahme nicht möglich. Wenn Sie das Schreiben verloren haben und dennoch mitmachen möchten, müssen Sie sich direkt an den Support des Kraftfahrt-Bundesamtes wenden. Da keine Teilnahmepflicht besteht, können Sie den Verlust jedoch auch einfach auf sich beruhen lassen.

Haben Sie weitere Fragen zur Fahrleistungserhebung 2026? Auf der Seite vom KBA finden Sie viele weitere Informationen.

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