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Wie funktioniert die Abrechnung beim Mieterstrom?

Stand:
Die Abrechnung des Mieterstroms findet auf der Grundlage von drei Konzepten statt: Zum einen erfolgt sie nach den klassischen Konzepten des „Summenzählers“ oder der „doppelten Sammelschiene“, zum anderen nach dem Konzept des virtuellen Summenzählers.
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Für die Abrechnung von Mieterstrom stehen zwei Konzepte zur Verfügung.

Die Abrechnung des Mieterstroms findet auf der Grundlage von zwei Konzepten statt: Zum einen erfolgt sie nach dem Konzept des „Summenzählers“, zum anderen nach dem Konzept der „doppelten Sammelschiene“.

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Der Summenzähler

Bei dem Konzept nach dem „Summenzähler“ werden alle Stromkund*innen, egal ob diese am Mieterstrom partizipieren oder nicht, über ihre einzelnen Zähler zusammen mit der Photovoltaikanlage an eine gemeinsame Sammelschiene eingebunden. Eine Sammelschiene ist, vereinfacht gesagt, für die Verteilung des Stroms zuständig.

Abgegrenzt wird die Wohnanlage zum öffentlichen Stromnetz durch einen Zwei-Richtungszähler. Dieser Zähler misst den überschüssigen Strom, der ins Netz eingespeist wird, aber auch den Strom, der dem öffentlichen Stromnetz entnommen wird. Hausbewohner*innen, die ihren Strom nicht vom Mieterstromanbieter beziehen, erhalten diesen weiterhin von einem Stromlieferanten ihrer Wahl.

So funktioniert das Summenzählerkonzept bei der Mieterstromabrechnung

Physikalisch gesehen ist innerhalb der Wohnungsanlage der Photovoltaikstrom nicht vom Strom aus dem öffentlichen Netz zu trennen, da beide Ströme über dieselbe Sammelschiene fließen. Daher wird der verbrauchte Mieterstrom rechnerisch ermittelt. Dies geschieht durch eine Abrechnung, die zum Beispiel der Methode der „vereinfachten Bilanzierung nach dem Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V.“ oder „Bilanzierung mit Lastprofilen“ zugrunde liegt. Welche Methode am Ende verwendet wird, hängt von der eingesetzten Messtechnik ab und ist mit dem Messstellenbetreiber abzustimmen.

Die doppelte Sammelschiene

Der Unterschied des Konzepts der „doppelten Sammelschiene“ im Vergleich zum Konzept des „Summenzählers“ ist folgender: Mieter*innen, die nicht am Mieterstrom teilnehmen, werden auf eine getrennte Sammelschiene umgelegt.

Die PV-Anlage und Bezugzähler der Mieter*innen, die am Mieterstrom teilnehmen, befinden sich weiterhin auf einer gemeinsamen Sammelschiene. Dies hat den Vorteil, dass durch die getrennten Stromflüsse nur die Mieter*innen, die am Mieterstrom teilnehmen, den Solarstrom auch verbrauchen.

So funktioniert die doppelte Sammelschiene für die Mieterstromabrechnung.

Der virtuelle Summenzähler

Durch Intelligente Messsysteme wird der Stromverbrauch der Mieter und Mieterinnen und der PV-Anlage viertelstundengenau ermittelt. So kann exakt zugeordnet werden, ob der Strom aus der PV-Anlage oder aus dem öffentlichen Netz verbraucht wurde. Das Messkonzept verzichtet so auf einen physischen Zweirichtungszähler und errechnet die Summe „virtuell“.
Alle Verbraucher und Erzeugungsanlagen müssen in diesem Konzept mit intelligenten Messsystemen ausgestattet sein.
 

Das bessere Konzept

Welches Messkonzept in der Praxis zur Anwendung kommt, ist individuell nach ihren Vor- und Nachteilen abzuwägen. So hat das Summenzählermodell den Vorteil, dass keine technischen Änderungen der Sammelschiene bei einem Wechsel zwischen Mieterstrom und Belieferung durch ein Energieversorgungsunternehmen – oder auch umkehrt – zu erfolgen haben. Doch erweist sich die Zuordnung der tatsächlich verbrauchten Strommenge des Mieterstroms in diesem Konzept als nachteilig, da auch Mieter, die nicht am Mieterstrom teilnehmen, den regenerativ erzeugten Strom verbrauchen.

Dahingegen hat das Konzept mit getrennten Sammelschienen den Vorteil, dass kein großer rechnerischer Aufwand bei der Abrechnung anfällt, da die Mieterstromabnehmer auf einer getrennten Sammelschiene angebunden sind. Dennoch sollten Sie die entstehenden Kosten, die zum Beispiel durch technische Änderung der Sammelschiene entstehen, vor der Wahl des technischen Abrechnungskonzeptes beachten. Die Messung mit Virtuellen Summenzählern bietet den Vorteil der viertelstundengenauen Verbrauchsabrechnung und damit auch der genauen Zuordnung von verbrauchtem Netz- und PV-Strom. So wird auch ein Anreiz geschaffen, bevorzugt den günstigeren PV-Strom zu nutzen und das Stromnetz zu entlasten.

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.