Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Mieterstrom und seine gesetzlichen Regelungen

Stand:
Mieterstrom wird in „geförderten“ und in „sonstigen“ Mieterstrom aufgeteilt. Hier behandeln wir die gesetzlichen Regelungen von gefördertem Mieterstrom.
Mieterstrom_Gesetz_Regeln
Das Mieterstromgesetz teilt auf in geförderten und sonstigen Mieterstrom.

Mieterstrom kann in zwei Arten aufgeteilt werden: in den „geförderten“ und in den „sonstigen“ Mieterstrom. Im Folgenden wird der geförderte Mieterstrom mit seinen gesetzlichen Regelungen thematisiert. Welche genauen Rahmenbedingungen erfüllt sein müssen, damit es sich um den geförderten Mieterstrom handelt, wird im Artikel Mieterstrom und seine Voraussetzungen erläutert.

On

Im Allgemeinen gilt der Mieterstromvertrag als ein Sondervertrag, dadurch haben die Mieter die gleichen Rechte wie ein „normaler“ Sondervertragskunde. Aufgrund dieser gesetzlichen Sonderregelungen wird eine Teilnahme am Mieterstrom attraktiver. Ein Sondervertrag wird typischerweise aktiv mit einem Versorger abgeschlossen, dieser kann auch der Grundversorger sein. Dennoch wird man nicht Kunde in der Grundversorgung. Sondervertragskunden genießen unter anderem Rechte wie:

  • Anspruch auf ordnungsgemäße und nachvollziehbare Abrechnung
  • Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung
  • Recht auf Informationen (etwa zu Vertragsdauer, Kündigungsfristen usw.)
  • Anspruch auf angemessene Abschläge
  • Recht auf Anrufung der Schlichtungsstelle Energie nach §111b EnWG

Kopplungsverbot und Komplettversorgungspflicht

Im Weiteren herrschen gesetzliche Regelungen für den „geförderten“ Mieterstrom wie ein Kopplungsverbot. Dieses besagt, dass der Stromvertrag zum Beispiel nicht im Mietvertrag enthalten sein darf oder eine Bedingung für den Mietervertrag darstellt. Ein Mieterstromvertrag selbst darf nur eine Laufzeit von 24 Monaten besitzen und wird nur mit einem Versorger/Vertragspartner abgeschlossen.

Nach dem Energiewirtschaftsgesetz muss dieser Versorger/Vertragspartner eine Komplettversorgungspflicht einhalten. Das bedeutet, wenn die Photovoltaikanlage den Strombedarf des Mieters nicht decken kann, muss zusätzlich der Strombedarf durch Reststrom aus dem öffentlichen Stromnetz abgedeckt werden. Ein Mieterstromvertrag endet im Normalfall durch eine ordentliche Kündigung, aber kann auch automatisch durch einen Auszug aus der Mietwohnung erfolgen.

Letztlich ist noch wichtig zu wissen, dass der Mieterstrompreis in seiner Höhe gedeckelt ist. Dadurch muss der Mieterstrom-Tarif (Arbeits- und Grundpreis) mindestens 10 Prozent unter dem Grundversorgungstarif liegen. Ergänzend sollte noch hinzugefügt werden, dass es sich beim geförderten Mieterstrom nach den gesetzlichen Grundlagen um Solaranlagen handelt. Alle anderen Erzeugungsanlagen wie BHKW, Kleinwindanlagen oder KWK-Anlagen würden unter den sonstigen Mieterstrom eingeordnet werden. Gesetzliche Grundlagen für den geförderten Mieterstrom sind § 42a EnWG, § 19 Abs. 1 Nr. 3 EEG, §§ 21b, 21c und 23b EEG. Für den sonstigen Mieterstrom gelten die energiewirtschaftlichen und zivilrechtlichen Rahmenbedingungen.

 

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.