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Was ist Mieterstrom?

Stand:
Mieterstrom ist lokal erzeugter und verbrauchter Solarstrom. Diese Art der Stromversorgung kann gerade in den Städten der Energiewende Antrieb verleihen.
Solaranlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses zur Erzeugung von Mieterstrom.
Mieterstrom kann ein wichtiger Katalysator für die Energiewende sein.

Bei Mieterstrom handelt es sich um lokal erzeugten und verbrauchten Strom aus einer Photovoltaikanlage. Häufig befindet sich diese auf dem Dach eines Wohngebäudes oder auf einem angeschlossenen Nebengebäude, von wo aus der erzeugte Strom innerhalb des Gebäudes an die Mieter geliefert wird. Mit der Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) können nun auch Wohngebäude im selben Quartier, in dem auch das Gebäude mit der Mieterstromanlage liegt, mit dem erzeugten Solarstrom versorgt werden.

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Die Grundlagen des Mieterstroms

Damit der lokal erzeugte und verbrauchte Solarstrom auch förderungsfähig im Sinne eines Mieterstromzuschlags ist, müssen nach § 21 Absatz 3 EEG 2023 folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Verbrauch muss innerhalb des Wohngebäudes, wo die Mieterstromanlage installiert ist, oder in Wohngebäuden oder Nebenanlagen im selben Quartier, wo das Gebäude mit der Mieterstromanlage liegt, erfolgen.
  • Die Mieterstromanlage muss an, auf oder in einem Wohngebäude oder einem im Hausstromnetz angeschlossenen Nebengebäude installiert sein.
  • Die Belieferung erfolgt an einen Letztverbraucher (z.B. Mieter) durch den Anlagenbetreiber oder einem Dritten, der vom Anlagenbetreiber beauftragt wurde (Lieferkettenmodell).
  • Der Strom wird ohne Nutzung des öffentlichen Stromnetzes an Dritte geliefert.

Wieso ist Mieterstrom für Verbraucher interessant?

Für Verbraucher ist Mieterstrom interessant, weil

  • sie damit die Umsetzung der Energiewende unterstützen und sich gleichermaßen allein dadurch aktiv für die Umwelt engagieren sowie
  • die Möglichkeit besteht, Energiekosten zu sparen.

Für wen ist es noch interessant?

Die Vermieter / Immobilienunternehmen, aber auch andere Akteure wie Energieversorgungsunternehmen, die an der Vermarktung von Mieterstrom beteiligt sind, profitieren ebenfalls. So erzielen Vermieter / Immobilienunternehmen einen Nutzen aus einer Wertsteigerung der Immobilie, aus den Erlösen aus der Belieferung von Mieterstrom (zusätzlich gefördert mit einem Mieterstromzuschlag) und der Einspeisung von überschüssigem Solarstrom (Einspeisevergütung) oder gegebenenfalls auch aus Erlösen durch die Verpachtung ihrer Dachflächen, wenn das Mieterstromprojekt nicht in Eigenregie umgesetzt wird.

Aus Sichtweise der Energieversorgungsunternehmen bietet der Mieterstrom die Chance einer Image-Aufbesserung durch das Angebot von ökologischen und regionalen Photovoltaikstrom sowie einer neuen Markterschließung und den daraus resultierenden zusätzlichen Erlösen aus der Belieferung von Mieterstrom und Reststrom.

Ich möchte Mieterstrom! Wie und wo kann ich ihn beziehen?

Generell kann jeder Mieterstrom nutzen, in deren/dessen Wohngebäude eine entsprechende Anlage betrieben wird. Über die Möglichkeit eines Stromliefervertrags sollten Anbieter oder Vermieter informieren. Sollte kein Angebot vorliegen, können Mieter bei dem Eigentümer der Immobilie oder dem lokalen Energieversorger nachfragen, ob in naher Zukunft Mieterstrom geplant ist.

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.