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Urlaub planen trotz Corona – kurzfristig und mit kostenloser Stornierung

Pressemitteilung vom
Ein Mittel gegen Langeweile im Lockdown sind Urlaubspläne für das kommende Jahr. Wer Reisen im Voraus bucht, riskiert allerdings, bei weiteren Ausfällen auf den Kosten sitzen zu bleiben. Die sicherste Strategie ist es deshalb, flexibel zu bleiben und auf genau formulierte Bedingungen zu achten.
Zwei Personen planen eine Reise an einem Tisch mit Laptop, Weltkarte, Fotoapparat und weiteren Utensilien.

Ein Mittel gegen Langeweile im Lockdown sind Urlaubspläne für das kommende Jahr. Wer Reisen lange im Voraus bucht, riskiert allerdings, bei weiteren Ausfällen auf den Kosten sitzen zu bleiben. Die sicherste Strategie ist es deshalb, flexibel zu bleiben und auf genau formulierte und günstige Stornierungsbedingungen zu achten.

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Reiseplanung in Corona-Zeiten ist eine Herausforderung. Wann uneingeschränktes Reisen wieder möglich sein wird, kann niemand voraussagen. Wenn gebuchte und bezahlte Reisen aufgrund von Grenzschließungen, Reisewarnungen oder Beherbergungsverboten in der Pandemie ausfallen müssen, ist es für Betroffene erfahrungsgemäß schwierig, Erstattungen durchzusetzen. Viele Verbraucher sind verärgert und verunsichert, weil sie seit dem vergangenen Jahr vergeblich auf Rückzahlungen für ausgefallene Reisen warten. Nach den Schilderungen von Betroffenen haben einige Fluggesellschaften und Reiseveranstalter ihren Kunden Rückzahlungen vorenthalten oder nur Gutscheine oder Umbuchungsoptionen angeboten. Teilweise seien sogar Stornokosten ohne rechtliche Grundlage verlangt worden.

101 Abmahnungen gegen Reiseunternehmen

„Einige Reiseunternehmen haben das Vertrauen ihrer Kunden mit diesem Verhalten womöglich verspielt“, sagt Michael Herte, Referatsleiter für Verbraucherrecht und Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. „Nach diesen Erfahrungen sehen wir als Verbraucherschützer die Vorauszahlungen bei Reisebuchungen sehr kritisch.“ Gegen dieses Vorleistungsrisiko hilft auch der bei Pauschalreisen übliche Reisesicherungsschein nicht. Dieser soll Kunden gegen eine Insolvenz des Veranstalters absichern. Die Verbraucherzentralen und ihr Bundesverband (vzbv) kämpfen darum, die Rechte von Verbrauchern in der Pandemie durchzusetzen. Seit März 2020 gab es bereits 101 Abmahnungen gegen Reiseveranstalter und Fluggesellschaften.

Vorauszahlungen vermeiden

Wer bei der Urlaubsplanung für das kommende Jahr sicher gehen und Verluste vermeiden will, bucht besser spontan – ohne Vorauszahlung und mit einer klaren schriftlichen Regelung für den Fall eines Lockdowns, Beherbergungsverbots oder einer Ausgangssperre. Bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein haben sich im vergangenen Jahr viele Betroffene beschwert, weil Ferienhausanbieter trotz geschlossener Grenzen bis zu 80 Prozent des gesamten Mietpreises verlangten. Durch klare Vereinbarungen lassen sich solche unerwarteten Kosten vermeiden. 

Absichern gegen Insolvenz bei Pauschalreisen und Flügen

Ein weiteres Risiko für Verbraucher sind mögliche Insolvenzen von Reiseveranstaltern und Airlines. Wer eine Pauschalreise bucht, ist in diesem Fall besser abgesichert als bei Einzelbuchungen. Reiseveranstalter müssen gegen Insolvenz und Zahlungsunfähigkeit versichert sein und dies mit einem Sicherungsschein nachweisen. „Diesen Sicherungsschein erhalten Verbraucher bei der Buchung. Veranstalter oder Reisebüros dürfen erst dann eine Anzahlung verlangen, wenn sie diesen zur Verfügung gestellt haben“, so Michael Herte. Wer einen Flug buchen will, tut dies am besten direkt bei der Airline und zahlt per Kreditkarte. So besteht im Fall einer Insolvenz eher die Chance, das Geld von der Bank der Airline erstattet zu bekommen, wenn die eigene Kreditkartengesellschaft ein Chargeback Verfahren anbietet.

Reiserücktrittsversicherung hilft nicht bei Corona-Stornierungen

Bei der Reiserücktrittskostenversicherung geht es um Fälle, in denen Urlauber selbst krank werden oder wegen Todesfällen in der Familie, Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder aus ähnlichen Gründen nicht wie geplant reisen können. Sie greift nicht bei Krisen im Urlaubsland. Einige Versicherer geben an, dass Schäden, Erkrankungen und Tod infolge von Pandemien nicht versichert sind. Im Zweifel gibt ein Blick in die Bedingungen des Versicherungsvertrags Aufschluss. 

Ansprechpartner für Betroffene

Die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale nehmen Beschwerden auf, sammeln Fälle und unterstützen Verbraucher mit Informationen, Musterbriefen und persönlicher Beratung

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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