Teures Elektronikprodukt bestellt, aber Billig-Artikel erhalten? Über falsche Lieferungen gibt es immer wieder Beschwerden. Auffällig oft dabei: Bestellungen beim Amazon-Marktplatz. Wie weisen Sie nach, dass Sie nicht die richtige Ware erhalten haben? Hier erfahren Sie es.
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Das Wichtigste in Kürze:
Statt eines bestellten Smartphones oder Tablets ist im Paket des Händlers ein Gurkenglas, Katzenshampoo oder eine Großpackung Buntstifte. Diese oder ähnliche Erlebnisse haben uns Menschen nach einem Online-Einkauf beschrieben.
Natürlich sollten Sie solche Fehler direkt reklamieren und die falsche Ware zurückschicken.
Damit Sie beweisen können, dass Sie tatsächlich nicht Ihr bestelltes Produkt bekommen haben, sollten Sie jedes Öffnen eines Pakets filmen – am besten in Gegenwart von Zeugen.
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Falsche Ware geliefert: Probleme mit der Rücksendung
Verbraucher:innen beschweren sich über Falschlieferungen nach der Bestellung von teuren Elektronikprodukten in Online-Shops. Die Problematik ist wie folgt:
Sie erhalten beispielsweise anstelle eines Smartphones oder Tablets ein Katzenshampoo, ein Gurkenglas oder Buntstifte. Teilweise wird sogar mehrfach die falsche Ware geliefert.
Beanstanden Sie die Falschlieferung, so verlangt der Händler in der Regel, dass Sie die "richtige" bestellte Ware zurückschicken. Erst dann soll der Kaufpreis erstattet oder die Ware erneut geliefert werden.
Da die bestellte Ware aber nie angekommen ist, können Sie diese nicht zurückschicken und erhalten daher auch den Kaufpreis nicht zurück.
Wenn Sie sich zur Wehr setzen, dann erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, eine Rückzahlung zu bekommen.
Seit 2022 gibt es immer wieder Beschwerden über falsche Lieferungen nach Bestellungen auf der Amazon-Plattform. Einige Betroffene berichten, dass die angelieferten Pakete unbeschädigt und augenscheinlich originalverpackt sind. Es lässt sich daher nicht abschließend klären, wer in der Auslieferungskette für diese betrügerische Masche verantwortlich ist.
Was mache ich, wenn etwas bekomme, was ich gar nicht bestellt habe?
Bei der Annahme und beim Öffnen des Pakets
Überprüfen Sie bei der Lieferung, ob Größe und Gewicht des Pakets zu dem von Ihnen bestellten Produkt passen. Sobald Ihnen bei der Lieferung die Größe oder das Gewicht des Pakets unpassend scheint, das Paket beschädigt ist oder gar Hinweise auf Manipulationen zum Beispiel am Versandlabel zu erkennen sind, beanstanden Sie das sofort beim Lieferdienst.
Sammeln Sie schon beim Öffnen des Pakets Beweise. Nehmen Sie dafür beispielsweise ein Video auf während Sie das Paket öffnen und öffnen Sie das Paket im Idealfall im Beisein einer weiteren Person. Enthält das Paket die richtige bestellte Ware, können Sie das Video ja wieder löschen.
Wenn das Paket eine falsche Lieferung enthält
Melden Sie die Falschlieferung sofort beim Absender. Schicken Sie auch Beweisfotos mit.
Bewahren Sie den Paketschein gut auf – besonders, wenn dort auch das Gewicht des Paketes angegeben ist. Dies kann dabei helfen, zu belegen, dass es sich um die falsche Ware gehandelt hat.
Prüfen Sie, ob Sie den Kaufpreis rückbuchen können. Allerdings kann dies unter Umständen zur Kontosperrung führen.
Lassen Sie sich nicht einschüchtern, wenn der Händler eine Kontoprüfung androht.
Holen Sie rechtlichen Rat ein oder wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale für eine Beratung.
Stellen Sie Strafanzeige. Das geht in vielen Bundesländern auch online. Wie Sie eine Strafanzeige erstatten, lesen Sie außerdem im verlinkten Beitrag.
BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen
Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?
2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.