Post von 1N Telecom erhalten? Das können Betroffene tun

Stand: 21. September 2026

In der Vergangenheit haben sich wiederholt zahlreiche Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) gemeldet, die Schadensersatzforderungen des Unternehmens erhalten haben.

Bereits in der Vergangenheit verunsicherte die 1N Telecom zahlreiche Verbraucher mit Werbeschreiben und Tarifangeboten. Zuletzt wendeten sich Menschen an die VZSH, die Rechnungen, Kündigungen und Schadensersatzforderungen von der 1N Telecom erhalten haben, obwohl in vielen Fällen scheinbar zu keinem Zeitpunkt ein Vertrag zustande kam.

Die 1N Telecom verschickt Schreiben an Verbraucher, in denen es unter anderem um Rechnungen, Kündigungen, Schadensersatzforderungen oder die Aufforderung geht, einen Vertrag beim bisherigen Anbieter zu kündigen. Teilweise wird dabei ein Betrag von 419,88 Euro gefordert.

Die Angabe einer Vertragsnummer kann den Eindruck erwecken, dass ein Vertragsverhältnis besteht. Betroffene berichten jedoch auch, dass sie sich nicht daran erinnern können, einen Vertrag mit der 1N Telecom geschlossen zu haben.

Wer ein solches Schreiben erhält und Zweifel an der Forderung oder am Zustandekommen eines Vertrags hat, sollte diese daher sorgfältig prüfen und nicht vorschnell zahlen.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) hat eine ausführliche Anleitung zusammengestellt. Sie erklärt, wie Betroffene vorgehen und sich gegen Schadensersatzforderungen der 1N Telecom wehren können.

Unter diesem Link gelangen Sie zu dem Artikel der VZ NRW: 1N Telecom: So wehren Sie sich gegen Schadenersatz-Forderungen