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Was tun bei einer Insolvenz meines Zahnschienen-Anbieters?

Stand:
Dass nicht nur Modeketten, Restaurants oder Warenhäuser zahlungsunfähig werden können, sondern auch gewerbliche Anbieter von Zahnschienen ("Alignern"), zeigte sich "), zeigte sich unter anderem den Beispielen von „Smile Me Up“ und „Smile Direct Club“. Im umkämpften Markt sind das vielleicht nicht die letzten Insolvenzen. Welche Rechte Kund:innen haben.
Hände halten transparente Zahnschiene vor geöffnetem Mund

Das Wichtigste in Kürze:

  • Erster Ansprechpartner im Falle einer Insolvenz Ihres Anbieters ist der Insolvenzverwalter. Behandlungsverträge bestehen grundsätzlich trotz Insolvenzverfahren fort. Bei der Anfertigung neuer Zahnschienen hat der Insolvenzverwalter jedoch ein Wahlrecht, ob der Vertrag weiter durchgeführt werden soll.
  • Verbraucher:innen können Rückerstattungsansprüche aufgrund der Beendigung ihrer Behandlung zur Insolvenztabelle anmelden, müssen sich jedoch darauf einstellen, erst nach einigen Jahren nur einen Bruchteil des Geldes zurückzuerhalten.
  • Für die Anmeldung eigener Insolvenzforderungen gibt es hilfreiche Vordrucke und Merkblätter, die Ihnen die Durchsetzung Ihrer Ansprüche erleichtern.
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Wer ist mein Ansprechpartner, wenn mein Anbieter plötzlich insolvent ist?

Wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Anbieters eröffnet worden ist, geht die Verfügungsbefugnis über dieses auf den Insolvenzverwalter über. Spätestens ab diesem Zeitpunkt sind Insolvenzverwalter:innen die ersten Ansprechpartner für alle Fragen, die das Unternehmen betreffen.

Kann ich die Behandlung trotz der Insolvenz noch fortsetzen?

Medizinische Behandlungsverträge gelten zwar rechtlich als Dienstverträge, weshalb diese gemäß § 108 Abs. 1 InsO unabhängig von der Insolvenz zunächst fortbestehen. Aber: Bei Aligner-Behandlungen ist noch nicht abschließend geklärt, ob es sich um reine Behandlungsverträge handelt, wie man sie aus der Arztpraxis her kennt. Einzelne Vertragsbestandteile wie etwa die Anfertigung und Auslieferung der Zahnschienen könnten auch dem Werkvertragsrecht zuzuordnen sein, was zur Folge hätte, dass der Insolvenzverwalter insoweit gemäß § 103 Abs. 1 InsO über die Fortführung des Vertragsverhältnisses entscheiden kann.

Ich habe meine Zahnschienen per Vorkasse bezahlt, aber nie erhalten. Was soll ich nun tun?

Nehmen Sie Kontakt zum Insolvenzverwalter auf und fordern Sie diesen auf, zur Erfüllung des Vertrags Stellung zu nehmen. Hierzu muss er sich von Gesetzes wegen kurzfristig äußern. Teilt er Ihnen mit, dass eine Erfüllung des Vertrags seinerseits nicht mehr möglich oder gewünscht ist, können Sie Ihren Anspruch auf Herstellung und Lieferung der Zahnschienen im Anschluss als Insolvenzforderung geltend machen (§ 103 Abs. 2 InsO).

Kann ich den Behandlungsvertrag aufgrund der Insolvenz kündigen?

Solange dem Insolvenzverwalter oder der Insolvenzverwalterin noch das Wahlrecht zusteht, die wechselseitige Fortführung des Vertrags zu verlangen, ist ein Rücktritts- oder Kündigungsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher prinzipiell ausgeschlossen.

Entscheidet sich der Insolvenzverwalter endgültig dazu, den gegenseitigen Vertrag nicht mehr zu erfüllen, d.h. noch offene Behandlungsschritte nicht mehr durchzuführen, können Sie Ihre gesetzlichen Kündigungs- oder Rücktrittsrechte geltend machen (§ 627 BGB bzw. §§ 323 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB) .

Wer haftet dafür, wenn die Zahnschienen-Behandlung fehlschlägt?

Wichtig ist zunächst, dass in keinem Behandlungsvertrag ein Behandlungserfolg garantiert werden kann. Ist die Zahnfehlstellung durch die Behandlung nicht besser geworden, scheidet eine Haftung des Behandelnden daher in der Regel aus, sofern dieser die Behandlung nach den allgemein anerkannten Standards durchgeführt hat.

Für Schäden, die durch eine mangelhafte Anfertigung der Zahnschienen entstanden sind, haftet neben der Insolvenzmasse unter Umständen auch der Hersteller der Zahnschienen nach den Regeln des Produkthaftungsgesetzes. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: Produkthaftung des Herstellers.

Muss ich noch ausstehende Raten für meine Behandlung jetzt noch zahlen?

Ja, sofern der Behandlungsvertrag nicht beendet wird und der Insolvenzverwalter oder die Insolvenzverwalterin zur weiteren Erfüllung des Vertrags bereit ist (siehe oben Frage 2). Häufig müssen die Raten an die neue Bankverbindung des Insolvenzverwalters gezahlt werden. Diese können Sie formlos beim Insolvenzverwalter in Erfahrung bringen.

Wenn Sie bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen eigenen Anspruch gegen den Anbieter hatten (z.B. wegen zu viel gezahlter Raten oder außerplanmäßigen Behandlungskosten), besteht zudem die Möglichkeit, diesen Anspruch mit fälligen Ratenzahlungen zu verrechnen.

Wer kann mir bei der Anmeldung eigener Insolvenzforderungen helfen?

Das Justizportal Nordrhein-Westfalen bietet Vordrucke und Merkblätter zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren.

Darüber hinaus stehen Ihnen Beratungsstellen der Verbraucherzentralen in vielen Orten des Landes mit Rat und Tat zur Seite.

Bis wann müssen Insolvenzforderungen angemeldet werden?

Zwar wird im Eröffnungsbeschluss häufig ein Datum genannt, bis zu welchem offene Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden sollen. Dies schließt eine spätere Anmeldung im laufenden Insolvenzverfahren jedoch nicht aus. Es kann allerdings sein, dass das Insolvenzgericht für die nachträgliche Forderungsanmeldung eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 20 Euro erhebt.

Wie lange dauert es, bis das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist?

Dies lässt sich nicht pauschal beantworten und ist von vielen Faktoren (Größe des Unternehmens, Anzahl der Gläubiger:innen, Art des Geschäftsgegenstandes etc.) abhängig. In der Regel vergehen bis zur Auszahlung der Insolvenzquote jedoch mehrere Jahre.

Aktuelle Informationen über den Sachstand des Insolvenzverfahrens kann man über das Insolvenzbekanntmachungs-Portal unter Eingabe der Firma und des Aktenzeichens erfahren.

Was bedeutet es, wenn das Insolvenzverfahren wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt wird?

Die Anzeige der Masseunzulänglichkeit bedeutet, dass das verbliebene Vermögen des Unternehmens gerade einmal ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken, jedoch zu gering ist, um die laufenden Verbindlichkeiten zu begleichen.

Verbraucher:innen, die ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet haben, gehen in diesem Fall leer aus.


Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten bei Firmeninsolvenzen finden Sie unter Verbraucherrechte bei Firmeninsolvenzen.

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