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Akupunktur: Wann zahlt die Krankenkasse?

Stand:
Akupunktur ist nicht immer eine IGeL-Leistung. Seit 2007 bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen bei chronischen Rückenschmerzen der Lendenwirbelsäule und des Kniegelenks eine Akupunkturbehandlung. Darüber hinaus übernehmen viele Kassen freiwillig die Kosten bei anderen Erkrankungen.
Akupunktur

Das Wichtigste in Kürze:

  • Akupunktur ist Kassenleistung bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder bei Kniegelenksarthrose, wenn die Schmerzen seit mindestens 6 Monaten bestehen.
  • Patient:innen haben Anspruch auf bis zu 10 Akupunktursitzungen pro Krankheitsfall, und zwar innerhalb von maximal 6 Wochen.
  • Bei Akupunktur als IGeL-Leistung sollten Patient:innen vor Behandlungsbeginn klären, ob die Krankenkasse bei ihrer Erkrankung die Kosten ganz oder anteilig übernimmt.
  • Auch Krankenzusatzversicherungen können eine Kostenübernahme beinhalten.
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Was ist Akupunktur?

Bei der Akupunktur handelt es sich um eine Therapieform aus der traditionellen chinesischen Medizin. Feine sterile Einmalnadeln werden in definierte Punkte des Körpers gestochen, die an Energiebahnen, sogenannten Meridianen, liegen. Ziel der Akupunktur ist es, Blockaden im Körper zu lösen und Selbstheilungskräfte zu aktivieren.

Während der Behandlung können Therapeut:innen  weitere Verfahren anwenden. So werden die Akupunkturnadeln teilweise vorher erwärmt oder während der Sitzung auf und ab bewegt. Unterstützend können die Gebiete rund um die Akupunkturnadeln zusätzlich mit den Fingern massiert oder mit Reizstrom stimuliert werden.

Neben der klassischen Körperakupunktur (Nadelstichtechnik) gibt es weitere Verfahren, die nur oder ergänzend bei bestimmten Körperregionen angewendet werden, wie etwa den Ohren oder dem  Schädel. Zudem gibt es Sonderformen wie die Laserakupunktur.

Wie viele Akupunktur-Sitzungen kann ich beanspruchen?

Seit 2007 übernehmen alle gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer klassischen Körperakupunktur, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Akupunktur ist Kassenleistung bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder bei Kniegelenkarthrose, wenn die Schmerzen seit mindestens 6 Monaten bestehen.

Als Patient:in haben Sie in der Regel Anspruch auf bis zu 10 Akupunktursitzungen pro Krankheitsfall. Die Sitzungen können Sie innerhalb von maximal 6 Wochen wahrnehmen. In begründeten Ausnahmefällen übernehmen die Krankenkasse auch bis zu 15 Sitzungen innerhalb von 12 Wochen.

Wichtig ist, dass während jeder Sitzung die Nadeln mindestens 20 Minuten in der Haut bleiben sollten. Eine erneute Behandlung ist frühestens nach 12 Monaten möglich, nachdem Sie die vorherige Behandlung abgeschlossen haben.

Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Die Krankenkasse erstattet die Kosten nur, wenn die Behandlung von qualifizierten Ärztinnen oder Ärzten durchgeführt wird. Das bedeutet, dass zum Beispiel Internist:innen oder Orthopäd:innen Akupunkturbehandlungen nur durchführen dürfen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Dazu gehören unter anderem eine Ausbildung zur Akupunktur und vertiefte Kenntnisse in den Bereichen der Schmerztherapie und Psychosomatik. Zudem müssen Ärztinnen und Ärzte eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung haben.

Fehlen die erforderlichen fachlichen Voraussetzungen und die Genehmigung, darf sie die Leistung bei gesetzlich Versicherten nicht einfach privat abrechnen. Stattdessen müssen sie Sie als Patient:in auf Ihren Kassenanspruch hinweisen. Zudem müssen sie Sie an eine andere Ärztin oder einen anderen Arzt überweisen, die die Genehmigung haben.

Sitzungen bei Heilpraktiker:innen müssen Sie aus eigener Tasche zahlen.

Gut zu wissen: Viele Krankenkassen bezahlen oder bezuschussen Akupunktur auch bei anderen Erkrankungen oder bei der Geburtsvorbereitung. Dies ist dann eine sogenannte freiwillige Satzungsleistung oder geschieht im Rahmen von Bonusprogrammen. Akupunktur ist also keineswegs immer eine kostenpflichtige IGeL-Leistung. Fragen Sie am besten vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Kasse nach.

Was muss ich als Akupunktur-Patient:in beachten?

  • Bevor Sie sich für eine Behandlung entscheiden, fragen Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin nach dem möglichen Nutzen dieser alternativen Heilmethode im Vergleich zu anderen Therapieformen.
  • Bietet Ihnen die Praxis eine kostenpflichtige Akupunktur an, klären Sie vorab, ob die Krankenkasse bei Ihrer Erkrankung die Kosten übernimmt oder einen Zuschuss zahlt.
  • Wenn Sie eine Krankenzusatzversicherung haben, sollten Sie sich vorab auch dort erkundigen, ob sie die Kosten übernimmt.
  • Vergewissern Sie sich vor Behandlungsbeginn, dass die Praxis die Akupunktur als Kassenleistung tatsächlich abrechnen darf. Bei der Kassenärztlichen Vereinigung Ihres Bundeslandes erfahren Sie, welche Praxen in Ihrer Nähe die erforderlichen Voraussetzungen haben.
  • Sofern Sie die Akupunktur selbst bezahlen müssen, lassen Sie sich im Vorfeld schriftlich über die Kosten pro Sitzung aufklären und fragen Sie, wie viele Sitzungen nötig sind.
  • Achten Sie darauf, dass erfahrene Therapeut:innen die Akupunktur vornehmen. Auf der Homepage der Deutschen Ärztegesellschaft für Akupunktur finden Sie geprüfte Akupunktur-Ärzte in Ihrer Nähe.

Akupunktur von Asthma bis Rauchentwöhnung

Der IGeL-Monitor hat die wissenschaftliche Studienlage zur Akupunktur für drei verschiedene Behandlungen analysiert.

  1. Die IGeL "Akupunktur in der Schwangerschaft" wurde als "unklar" bewertet, da die Studien zwar teilweise Effekte der Akupunktur zeigten, diese aber durchgehend klein seien und aufgrund mangelhafter Qualität der Studien auf die Ergebnisse wenig Verlass sei.
  2. Die IGeL "Akupunktur zur Migränephrophylaxe" wurde als "tendenziell positiv" bewertet, da zahlreiche Studien zeigten, dass die Akupunktur Migräneschmerzen ebenso gut lindere wie Medikamente, deren Nutzen nachgewiesen ist.
  3. Die IGeL zur "Akupunktur zur Spannungskopfschmerz-Prophylaxe"“ wurde mit einem "unklar" bewertet, da die Studien aufgrund fehlender Vergleiche mit Medikamenten weder Hinweise auf einen Nutzen noch auf einen Schaden zeigten.

Die Webseite Gesundheitsinformation.de des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bietet, fachlich abgesichert und leicht verständlich, weitere Informationen zur Akupunktur bei anderen Erkrankungen, etwa bei Asthma, Allergien, Beschwerden während der Menstruation, in den Wechseljahren oder als Hilfe zur Rauchentwöhnung.

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