GASAG-Zweiklassentarif: vzbv kämpft für Rückzahlungen
Wer nach dem 2. Dezember 2021 Kund:in der GASAG wurde, musste in der Grund- und Ersatzversorgung deutlich mehr zahlen als Bestandskund:innen. Der vzbv hält diesen Zweiklassentarif für unzulässig und klagt dagegen. Für Betroffene geht es um hohe Rückzahlungen. Das Kammergericht hatte den Tarif bereits für unzulässig erklärt. Nach Vorgaben des Bundesgerichtshofs muss es den Fall nun erneut prüfen.

Darum geht es
Die GASAG ist in Berlin der Gasgrundversorger: Wer keinen anderen Anbieter gewählt hat (Grundversorgung) oder wen der einst gewählte Versorger nicht mehr beliefert (Ersatzversorgung), bezieht sein Gas automatisch von der GASAG. Lange Zeit galten in der Grund- und Ersatzversorgung einheitliche Tarife, die allenfalls je nach Verbrauch leicht variierten.
Ende 2021 spaltete die GASAG ihre Tarife dagegen auf: Wer bereits Kund:in war, zahlte weiterhin zirka sieben Cent je Kilowattstunde. Wer ab dem 2. Dezember 2021 neu als Kund:in hinzukam, musste über 18 Cent je Kilowattstunde zahlen. Mehr als das Doppelte. Dieser Unterschied summierte sich schnell auf Hunderte von Euro und viele Verbraucher:innen wussten nicht, wie sie das Geld aufbringen sollten. Der vzbv hält diese Preisspaltung für unzulässig. Die GASAG hätte auch Neukund:innen zum Tarif der Bestandskund:innen beliefern müssen.
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Termine
- Dienstag, 16. August 2022
Wir klagen
Der vzbv reicht beim Kammergericht in Berlin Musterfeststellungklage gegen die GASAG AG ein. - Montag, 26. September 2022
Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden
Das Bundesamt für Justiz (BFJ) öffnet das Klageregister. Betroffene können sich beim BFJ für die Klage anmelden. - Samstag, 26. November 2022
Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich für Klage angemeldet
Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich bis zu diesem Stichtag in das Register eingetragen, damit das Verfahren weiterläuft. - Donnerstag, 20. März 2025
Letzte Chance zur Anmeldung
Betroffene können sich bis zum Ablauf des Tages vor der mündlichen Verhandlung zur Klage anmelden. - Freitag, 21. März 2025
Mündliche Verhandlung
Beim Gericht findet die erste mündliche Verhandlung statt. Verbraucher:innen können ihre Anmeldung nach Ablauf dieses Tages nicht mehr zurücknehmen. - Freitag, 21. März 2025
Kammergericht erlässt erstes Urteil
Das Kammergericht urteilt. Parteien können Rechtsmittel einlegen. - Donnerstag, 15. Mai 2025
Revisionsverfahren
GASAG lässt Urteil durch Bundesgerichtshof prüfen. - Dienstag, 22. September 2026
BGH hebt Urteil des Kammergerichts auf
Der Bundesgerichtshof hebt das erste Urteil auf und verweist das Verfahren zur Entscheidung an das Kammergericht zurück. - offener Zeitpunkt
Kammergericht urteilt erneut
Das Kammergericht entscheidet ernezt über die Klage. Die Parteien können Rechtsmittel einlegen. - offener Zeitpunkt
Prozessende
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