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Unterrichtsmaterial "Wimmelbild: Sinneseindrücke im Supermarkt"

Stand:
Laden Sie hier das Unterrichtsmaterial für die Grundschule herunter, in dem Schülerinnen und Schüler ihre Wahr­nehmungen und Sinneseindrücke eines Supermarkts mit der Realität abgleichen. Sie setzen sich so altersgerecht mit verkaufspsychologischen Tricks im Supermarkt auseinander.
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In diesem Unterrichtsmaterial für die Grundschule und zur Umsetzung der Leitperspektive Verbraucherbildung gleichen Schülerinnen und Schüler ihre Wahr­nehmungen und Sinneseindrücke eines Supermarkts mit der Realität ab und setzen sich so zum einen altersgerecht mit verkaufspsychologischen Tricks im Supermarkt auseinander. Zum anderen erwerben und vertiefen sie fachliche Kompetenzen.

Download des Materials

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Schülerarbeitsblatt + Lehrerhandreichung

Zusatzmaterial
Das Wimmelbild in hoher Qualität zum Ausdrucken als Plakat.
Das Wimmelbild in hoher Qualität und mit Mund-Nasen-Schutz zum Ausdrucken als Plakat.

Einordnung in den Bildungsplan 2016

Kategorie
3.2.7 Kinder sehen, erfahren, betrachten und beobachten
3.2.7.3 Kinder nehmen ihre Umwelt wahr

Inhaltliche Kompetenzen
(1) Originale, Abbildungen, Gegenstände und Räume aus ihrem Umfeld differenziert betrachten und die Wirkung beschreiben.
(2) Die eigenen Vorlieben und Bedürfnisse beschreiben.

Konkretisierende/r Begriff/e
Alltagskonsum, Bedürfnisse und Wünsche, Medien als Einflussfaktoren

Klassenstufe
Klasse 3/4

Hinweise zur Umsetzung

Zeitaufwand
1 Schulstunde

Zusätzlich benötigtes Material
Die Schülerinnen und Schüler benötigen Buntstifte zum Malen.

Fächerübergreifende Aspekte
Das Thema Beeinflussung der Kaufentscheidung am Beispiel Supermarkt kann fächerübergreifend behandelt werden: Die Verbraucherzentrale stellt verschiedene Unterrichtsmaterialien zum Thema „Supermarkt“ zur Verfügung, wie zum Beispiel ein weiteres Material zu diesem Wimmelbild im Fach Mathematik, bei dem vor allem auf den Supermarktaufbau eingegangen wird.

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
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