Haustürgeschäfte: Überrumpelt und unterschrieben
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein warnt vor Haustürgeschäften
Ein vermeintlich günstiger Handyvertrag, die Reinigung der Regenrinnen oder der langersehnte Glasfaseranschluss – immer wieder haben Verbraucherinnen und Verbraucher Probleme mit zweifelhaften Haustürgeschäften. Zuletzt verzeichnete die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) vermehrt Beschwerden über solche Verkaufsmethoden.

Es klingelt an der Tür, davor steht jemand in offiziell aussehender Dienstkleidung und behauptet, in die Wohnung zu müssen, um den TV-Kabelanschluss oder den Stromzähler zu prüfen oder einen bestehenden Vertrag umzustellen. Drückerkolonnen, fliegende Handwerker und zweifelhafte Vertriebskräfte lassen sich einiges einfallen, um in Wohnungen und an Unterschriften zu kommen. Meist steckt der Versuch dahinter, auf die Schnelle einen Vertrag für Zeitschriften-Abos, Strom, Fernsehen oder einen Glasfaseranschluss abzuschließen. „Betroffene werden häufig von solchen Situationen überrumpelt und lassen sich auf Gespräche ein, die sie normalerweise vermeiden würden“, erklärt Katrin Reinhardt, Rechtsreferentin der VZSH. Geschulte Vertriebskräfte nutzen diesen Überraschungseffekt gezielt aus und versuchen, möglichst schnell einen Vertragsabschluss zu erreichen.
Der Techniker-Trick
Angeblich kommen sie von den öffentlichen Versorgungsunternehmen oder Telefongesellschaften. Die Besucher tragen Kleidung mit Firmenlogo, ein rasch vorgezeigter Ausweis oder ein Authentifizierungsschreiben sollen Vertrauen schaffen. Versprechen von schnellem Internet oder Informationen zu angeblich notwendigen technischen oder vertraglichen Umstellungen dienen meist dazu, möglichst schnell einen Vertrag abzuschließen. Dabei schrecken die Vertriebsmitarbeiter auch vor falschen Behauptungen nicht zurück. Aussagen wie „Wenn Sie diesem Glasfaservertrag nicht zustimmen, haben Sie bald kein Internet mehr“ sollen zusätzlichen Druck aufbauen und Verbraucher zum Vertragsabschluss drängen. Viel Papierkram braucht es dafür nicht: Eine Unterschrift auf einem Tablet reicht aus. „Im Nachhinein stellen sich solche Verträge jedoch oft als überteuert oder unnötig heraus“, so Reinhardt.
Die Schnäppchen-Masche
Jemand klingelt und will darüber informieren, wie sich die hohen Stromkosten senken oder auf andere Weise eine Menge Geld sparen lässt? Diese Masche gehört zu den Klassikern im Repertoire von Drückerkolonnen. Gern stellt sich das Gegenüber an der Haustür als Energieberater, Angestellter des Energieversorgers oder sogar als Verbraucherschützer vor, stellt viele Fragen und verlangt aus fadenscheinigen Gründen umgehend eine Unterschrift. Vorsicht: Wer sich auf solche Gespräche einlässt, schließt möglicherweise einen Vertrag ab, der sich im Nachhinein als deutlich teurer herausstellt als versprochen.
Die VZSH schickt niemanden unangekündigt zu Hausbesuchen. Lediglich die Fachleute der Energieberatung kommen auch zu Verbrauchern nach Hause, dies aber ausschließlich auf Anfrage und nach vorheriger Terminvereinbarung.
Fliegende Handwerker
Die Regenrinne ist verstopft, das Dach muss dringend ausgebessert werden oder die Terrasse sieht gar nicht mehr gut aus? Wenn Handwerker an der Tür stehen und auf solche Probleme hinweisen, haben sie meist auch gleich die Lösung parat und können angeblich sofort mit der Arbeit beginnen. Leider fällt der Preis im Nachhinein oft deutlich höher aus als angekündigt. Wurde die Arbeit ohne schriftlichen Auftrag ausgeführt und zudem Barzahlung verlangt, kann es für Betroffene schwierig werden, Arbeitsmängel zu reklamieren oder Ansprüche auf Erstattung durchsetzen.
„Bei unangekündigten Handwerkerangeboten an der Haustür ist besondere Vorsicht geboten. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich nicht zu einer sofortigen Beauftragung drängen lassen“, so die Juristin der VZSH.
Das können Verbraucher tun
Am sichersten ist es, die Tür geschlossen zu lassen und sich nicht auf Gespräche mit unangekündigten Besuchern einzulassen. Es gibt keine Verpflichtung, jemanden ohne vorherige Terminvereinbarung in die Wohnung zu lassen. Das gilt auch für echte Techniker oder Zählerableser. Kommt es dennoch zu einem Gespräch empfiehlt die Expertin: „Nichts vorschnell unterschreiben, schon gar nicht auf einem Tablet. Bei einer Unterschrift auf dem Tablet hat man selbst nichts in der Hand und kann nichts nachprüfen.“
Wer Interesse an einem Angebot hat, sollte sich die Unterlagen aushändigen lassen, diese in Ruhe prüfen und sich für die Entscheidung ein paar Tage Zeit nehmen. Wird auf eine sofortige Unterschrift gedrängt oder werden keine Unterlagen zur Prüfung überlassen, sollte kein Vertrag geschlossen werden.
Wer dennoch einen Vertrag an der Haustür abgeschlossen hat und diesen anschließend bereut, kann ihn in der Regel innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Widerruf sollte aus Beweisgründen schriftlich erfolgen.
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