Das Geschäft mit dem Abnehmen: Was Verbraucher über Werbeversprechen wissen sollten
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein zeigt, was erlaubt ist und was nicht
Strände, Badeseen und Freibäder – Schleswig-Holstein reizt im Sommer mit vielfältigen Bademöglichkeiten. Doch gerade vor Beginn der Badesaison vermittelt Werbung häufig, für die vermittelte „Strandfigur“ abnehmen zu müssen. Leichte Anwendung und schnelle Erfolge verlocken zum Kauf. Doch vieles hält dem zweiten Blick nicht stand oder ist rechtlich gar nicht erlaubt. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) erklärt, worauf Verbraucherinnen und Verbraucher achten sollten.

Werbeangaben im Check: Was rechtlich erlaubt ist
„Wann und wie mit Gewichtsreduktion geworben werden darf, regelt die EU-Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben“, erklärt Levke Prien, Referentin für Lebensmittel und Ernährung bei der VZSH. Werbung mit konkreten Abnehmerfolgen wie „10 Kilo in drei Wochen“ ist grundsätzlich nicht zulässig. Anbieter, die mit Abnehmerfolgen werben und dabei nur die Dauer und das Ausmaß der Gewichtsabnahme nennen, riskieren sogar eine Unterlassungsklage.
Tatsächlich sind derzeit nur drei gesundheitsbezogene Angaben zum Thema Gewichtsverlust offiziell zugelassen. Eine davon betrifft Produkte mit Glucomannan – einem Ballaststoff, der häufig in Nahrungsergänzungsmitteln oder als Nudel- und Reisalternative angeboten wird. Doch bei der Einnahme solcher Lebensmittel ist Vorsicht geboten. Verbraucher sollten die Hinweise zur Einnahme von Produkten mit Glucomannan genau beachten: Bei zu geringer Flüssigkeitszufuhr oder bestimmten Vorerkrankungen kann sogar Erstickungsgefahr bestehen.
Die beiden weiteren zugelassenen Aussagen gelten ausschließlich für Produkte, die eine oder zwei Mahlzeiten am Tag ersetzen und dafür bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen müssen. Voraussetzung für die Zulassung der Angaben ist, dass die Behauptungen wissenschaftlich nachgewiesen und nicht missverständlich sind.
Vorsicht bei „Light“-Produkten
Produkte mit der Kennzeichnung „Light“ oder „leicht“ enthalten laut Gesetz mindestens 30 Prozent weniger Zucker oder Fett beziehungsweise 25 Prozent weniger Salz als vergleichbare Produkte.
Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass sie insgesamt kalorienärmer sind. „Ein reduzierter Fettgehalt kann zum Beispiel durch mehr Zucker ausgeglichen werden. Deshalb lohnt sich immer ein Blick in die Nährwerttabelle“, so Prien.
Wie Lebensmittel-Werbung funktioniert
Trotz klarer Regeln arbeiten viele Anbieter mit indirekten Botschaften rund ums Abnehmen. Bilder von schlanken Silhouetten, Maßbändern oder die Verwendung heller Farben sollen Leichtigkeit und Gewichtsverlust vermitteln. Nahrungsergänzungsmittel werden häufig mit jungen, sportlichen Menschen beworben. Aussagen zum Energiestoffwechsel verstärken den Eindruck, dass Produkte beim Abnehmen helfen. Solche Angaben sind nur dann erlaubt, wenn Vitamine oder Mineralstoffe zugesetzt sind, die einen normalen Energiestoffwechsel unterstützen, zum Beispiel Vitamin C.
Besondere Vorsicht gilt bei Briefkastenwerbung und unseriös erscheinenden Online-Shops.
Nachhaltiges Abnehmen braucht Zeit
Wer langfristig Gewicht verlieren und halten möchte, braucht vor allem Geduld und realistische Erwartungen. Entscheidend sind dauerhafte Veränderungen im Alltag – etwa regelmäßige Mahlzeiten mit Vollkornprodukten, Gemüse, Obst und Hülsenfrüchten.
Ausreichendes Trinken sowie genügend Schlaf und Erholung sind ebenfalls wichtig, genauso wie Bewegung im Alltag und möglichst eine Kombination aus Ausdauer- und Kraftsport. „Crash-Diäten und vermeintliche Wundermittel führen selten dauerhaft zum Erfolg“, betont Prien.
Auch wenn die Werbung etwas anderes vermittelt, gilt grundsätzlich: Jede Figur ist eine Strandfigur.
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