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Stromversorger Stromio, Grünwelt und weitere kündigen Stromverträge

Pressemitteilung vom
Der Stromversorger Stromio GmbH mit seinen Marken Stromio und Grünwelt Energie hat nach eigenen Angaben alle Stromlieferverträge gekündigt und die Versorgung am 21. Dezember eingestellt. Einige Kunden berichten, dass sie davon rückwirkend erfahren hätten.
Mann mit Helm und Warnweste vor einem Strommast

Betroffene werden jetzt automatisch von ihrem örtlichen Grundversorger beliefert. Bei der Suche nach einem neuen Anbieter sind kurze Kündigungsfristen, Preisgarantien und eine kurze Mindestvertragslaufzeit wichtig.

Betroffene können jetzt Schadensersatz von dem Unternehmen fordern. Einen kostenfreien Musterbrief dafür finden Sie hier.

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Aktuell melden sich täglich Betroffene aus Schleswig-Holstein bei der Verbraucherzentrale, weil sie wegen der Kündigung ihres Stromversorgers verunsichert sind. Die Kündigung kam in vielen Fällen offenbar erst an, nachdem das Unternehmen die Belieferung eingestellt hatte. Da die Betroffenen automatisch in die Ersatzversorgung fallen, besteht kein Grund zur Sorge, plötzlich ohne Strom dazustehen. „Die örtlichen Grundversorger übernehmen in solchen Fällen die Belieferung, ohne dass eine Lücke entsteht. Niemand muss also aufgrund der Kündigung im Dunkeln sitzen“, sagt Lenia Baga, Juristin bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. 

Gas- und Strommarkt im Ausnahmezustand

Das Unternehmen begründet den Schritt damit, dass die Preisentwicklung auf dem Strommarkt die weitere Belieferung unmöglich mache. Tatsächlich ist der Gas- und Strommarkt aktuell im Ausnahmezustand. Die Beschaffungspreise sind seit Monaten sehr hoch, einige Anbieter haben die Belieferung eingestellt, andere sind insolvent. Viele Energieanbieter haben mit Preiserhöhungen reagiert. Dabei sind 30 Prozent Steigerung aktuell nicht ungewöhnlich.

Automatische Ersatzversorgung

Mit der automatischen Ersatzversorgung springt der Grundversorger bei der Energielieferung ein, damit Betroffene jederzeit Strom erhalten. Dabei handelt es sich um eine gesetzlich angeordnete Notversorgung, die maximal drei Monate andauert. Die Ersatzversorgung darf nicht teurer sein als der Grundversorgungstarif. Falls die Betroffenen nicht innerhalb von drei Monaten einen Vertrag mit einem neuen Lieferanten abschließen, fallen sie dann automatisch in die Grundversorgung. Deshalb ist es ratsam, sich jetzt nach einem neuen Anbieter umzuschauen. „Wichtig ist dabei, möglichst ein etabliertes regionales Unternehmen zu wählen, um einen erneuten Lieferstopp zu vermeiden“, so Lenia Baga. 

Das können Betroffene jetzt tun

Zuerst erkundigen sich Betroffene am besten beim Grundversorger vor Ort nach günstigen Tarifen und beziehen den Grundversorgungstarif in ihren Preisvergleich ein. Wer keinen geeigneten Tarif findet, kann sich bei anderen regionalen Grundversorgern umsehen. Orientierung können Vergleichsportale geben. Aber Achtung: Dort sind viele Preise nicht aktuell. Deshalb sollten Interessierte die Preisangaben in Vergleichsportalen mit den Preisen auf der Internetseite des Anbieters vergleichen. Für die Suche in Vergleichsportalen empfiehlt die Verbraucherzentrale folgende Filtereinstellungen: maximal 12 Monate Erstvertragslaufzeit, ein Monat Verlängerung und ein Monat Kündigungsfrist. 

Schadensersatz fordern

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein verhält sich das Unternehmen mit diesem Vorgehen vertragswidrig und macht sich schadensersatzpflichtig. Betroffene können versuchen, Schadensersatz durchzusetzen. Dazu bietet die Verbraucherzentrale kostenlose Musterbriefe an. Sie sollten in dem Fall schnell handeln, da der Schadensersatz nur durchsetzbar ist, so lange das Unternehmen nicht Insolvenz angemeldet hat. Sollte das Unternehmen in Kürze Insolvenz anmelden, sind die Aussichten auf Kostenerstattung für die betroffenen Kunden gering. 

Grundversorger sind zur Lieferung verpflichtet

Grund- und Ersatzversorger sind grundsätzlich verpflichtet, Verbraucher zu beliefern. Ablehnen dürfen sie die Versorgung nur dann, wenn diese aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist. Das kann der Fall sein, wenn ein Kunde nicht zahlen will oder aus einem früheren Vertrag Rechnungen offen hat. „Wer Probleme hat, einen Vertrag mit dem Grundversorger zu schließen, kann auf diese Verpflichtung hinweisen und sich bei der Schlichtungsstelle Energie Unterstützung holen“, so Lenia Baga.

Zählerstand ablesen und Guthabenauszahlung kontrollieren

Das Unternehmen Stromio hat angekündigt, die Kundenbeziehungen sachgerecht abzuwickeln und mit den Endabrechnungen ausstehende Guthaben sowie vereinbarte Neukundenboni auszuzahlen. Betroffene sollten jetzt unbedingt ihren aktuellen Zählerstand ablesen, diesen dem Anbieter melden und für sich dokumentieren. Die Höhe des bisherigen Verbrauchs wirkt sich auf den Betrag der Rückzahlung aus. Ratsam ist es zudem, die korrekt berechnete Höhe des Guthabens und die Auszahlung zu kontrollieren. Für den Fall, dass Guthaben nicht ausgezahlt werden, bietet die Verbraucherzentrale hier einen kostenlosen Musterbrief an. Bei der Verbraucherzentrale erhalten Betroffene auch Unterstützung bei Fragen zu Endabrechnungen und Höhe ihres Guthabens.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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