Balkonkraftwerk: Steckersolar als Alternative fürs Mehrfamilienhaus

Stand: 23. Juli 2026

Balkon-PV - auch bekannt als Balkonkraftwerke bzw. Steckersolar - gibt Mietern in Mehrfamilienhäusern die Möglichkeit, Solarstrom vom Balkon zu beziehen. In den vergangenen Jahren wurden die technischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb von Balkonkraftwerken deutlich verbessert.

Solarstrom als Mieter in einem Mehrfamilienhaus? Geht nicht? Geht doch! Eine dieser Möglichkeiten stellen die Solargeräte für die Steckdose dar. Diese sind unter verschiedenen Begriffen bekannt: Balkonkraftwerk, Balkon-PV, Guerilla-PV, Plug & Play-PV, Steckersolarmodule oder einfach Steckersolar.* Aber egal unter welchem dieser Namen die Steckersolargeräte zu erwerben sind, sie sorgen dafür, dass eigener Solarstrom vom Balkon in die Steckdose fließt. Und wenn es keinen Balkon gibt, dann eben von der Terrasse, Fassade oder auch Überdachung.

Technisch handelt es sich dabei immer um ein oder mehrere PV-Module mit einem gemeinsamen Wechselrichter, die über ein Kabel mit Steckerverbindung am Stromnetz angeschlossen sind. Alternativ wird auch ein Wechselrichter je Modul eingesetzt. Mit dem "Solarpaket I" der Bundesregierung von Mai 2024 wurde festgehalten, dass die installierte Leistung der angeschlossenen Module insgesamt maximal 2 Kilowatt betragen darf. Die gesetzliche Leistungsgrenze am Wechselrichter wurde von 600 auf 800 Watt (genauer: 800 Voltampere Scheinleistung) angehoben. 

Seit dem 01. Dezember 2025 definiert die Produktnorm DIN VDE V 0126-95 Anforderungen für den technisch sicheren Betrieb von Steckersolargeräten ohne Speicher. Danach darf der haushaltsübliche Schutzkontakt-Stecker, umgangssprachlich: Schuko-Stecker, mit technischen Anpassungen oder einer entsprechenden Sicherung im Wechselrichter, normkonform verwendet werden. Dieses gilt für Geräte mit maximal 960 Watt Modulleistung. Größere Geräte müssen über eine Einspeisesteckdose mit dem Wieland-Stecker angeschlossen werden. 

Das Solarpaket I beinhaltet zudem weitere Vereinfachungen des Registrierungsverfahrens. Steckersolargeräte müssen nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden. Es genügt eine Registrierung im Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur, die auf wenige Eingaben beschränkt ist. Im Anschluss wird der Netzbetreiber automatisch über das neue Steckersolargerät in seinem Netz informiert.

Auch der Messstellenbetreiber (in der Regel ist das der Netzbetreiber) wird durch die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur informiert. Er ist für den Austausch alter analoger Zähler ohne Rücklaufsperre mit einer modernen Messeinrichtung verantwortlich. Der Wechsel des Stromzählers muss jedoch nicht mehr abgewartet werden: Bis zum Zählertausch können Steckersolargeräte auch die alten Ferraris-Zähler ohne Rücklaufsperre nutzen. Beim Einspeisen von Solarstrom läuft der Stromzähler rückwärts, die zu zahlende Strommenge reduziert sich. Zuvor war es nicht erlaubt, ein Steckersolargerät übergangsweise mit rückwärtslaufendem Zähler zu betreiben, da der vom Stromanbieter bezogene Strom dadurch fehlerhaft erfasst wird – Dies wirkt sich auch auf zu zahlende Steuern, Umlagen und Abgaben aus. 

Vor der Montage und Inbetriebnahme eines Steckersolargeräts in einer Miet- oder Eigentumswohnung muss allerdings der Vermieter bzw. die Eigentumsgemeinschaft zustimmen. Im Jahr 2024 hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, nach dem Steckersolargeräte in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen werden. Mieter und Wohnungseigentümer in Mehrparteienhäusern haben nun einen grundsätzlichen Anspruch auf die Nutzung eines Steckersolargeräts. Es muss zwar weiterhin eine Zustimmung eingeholt werden, Vermieter bzw. Eigentumsgemeinschaft können diese jedoch nicht verweigern, ohne besondere Gründe vorzubringen.

Das ist bei einem Steckersolargerät zu beachten!

Der Einsatz von Steckersolargeräten wurde weitgehend entbürokratisiert. Entscheiden Sie sich als Verbraucher für Balkon-PV, müssen Sie jedoch weiterhin einige gesetzliche und technische Vorgaben beachten:

  • Beachtung von bau- oder satzungsrechtlichen Einschränkungen, z. B. durch Denkmalschutzvorschriften.
  • Solarmodule müssen sturmsicher befestigt werden.
  • Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft sind erforderlich. Diese muss im Regelfall erteilt werden, da Steckersolargeräte als privilegierte Maßnahme behandelt werden.
  • Eine fachkundige Prüfung des Endstromkreises vor Anschluss eines Steckersolargeräts wird empfohlen.
  • Für den technisch sicheren Betrieb sind die relevanten elektrotechnischen Normen, vor allem die Steckersolargeräte Produktnorm DIN VDE V 0126-95, anzuwenden. 
  • Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ins Marktstammdatenregister. Seit April 2024 gilt hier ein vereinfachtes Registrierungsverfahren, das sich auf wenige, einfach einzugebende beschränkt. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr notwendig.
  • Eine vereinfachte Anmeldung ist nur für Steckersolargeräte ohne Speicher möglich. Für Batteriespeicher für Steckersolargeräte gibt es keine Ausnahmeregelungen, sie müssen von einem zugelassenen Elektriker beim Netzbetreiber angemeldet werden. Der Elektriker muss den Speicher auch anschließen.
  • Die Nutzung analoger Stromzähler (Ferraris-Zähler) ohne Rücklaufsperre ist übergangsweise erlaubt. Ein Austausch des analogen Stromzählers (Ferraris-Zähler) gegen eine moderne Messeinrichtung oder einen Smart Meter erfolgt nach der Registrierung ins Marktstammdatenregister durch den Messstellenbetreiber.

Kosten für eigene Balkon-PV-Anlage sind eine lohnende Investition

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Steckersolargeräte eine lohnende Investition darstellen, sofern ein passender Aufstellort vorhanden ist. Nahezu freie Fahrt für den eigenen Solarstrom vom Balkon oder der Terrasse also. Die Kosten für ein Solargerät fallen aber natürlich unterschiedlich aus. Dazu gibt es Marktübersichten des Portals pv magazine oder der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS).

Ein Steckersolargerät mit Standard-Modul kostet etwa zwischen 200 und 600 Euro. Seit dem 1. Januar 2023 sind diese Produkte mit einem Umsatzsteuersatz von 0 Prozent versehen. Steckersolargeräte können grundsätzlich selbst installiert werden. Fehlt jedoch eine passende Außensteckdose, muss diese durch einen Elektriker installiert werden – dies gilt für haushaltsübliche Schuko-Steckdosen genauso wie für spezielle Einspeisesteckdosen.

Es können auch zusätzliche Kosten für die Befestigung des Gerätes anfallen. So könnte sich ein Solargerät in der Größenordnung von 500 Watt mit einem Gesamtpreis von 450 Euro nach sechs bis acht Jahren als lohnend herausstellen. Dennoch kann so ein Ergebnis nicht pauschalisiert werden, da dieses unter anderem vom Grundverbrauch und Nutzerverhalten sowie dem Arbeitspreis, der bei dem aktuellen Energieversorger zu zahlen ist, unterschiedlich ausfällt. Um herauszufinden, wie viel Strom und Geld mit einem Steckersolargerät eingespart werden können, bieten Wirtschaftlichkeitsrechner, wie etwa der Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin, eine nützliche Hilfestellung.

*Anmerkung

Die Bezeichnungen für Steckersolargeräte sind nicht einheitlich und reichen von Plug-In-PV-Anlagen und Balkon-PV-Anlagen über Plug & Play Solaranlagen, Guerilla-PV, tragbare PV-Anlage oder steckerfertige PV-Anlagen und Photovoltaik-Balkonmodule bis zu Mikro- oder Mini-PV-Anlage oder einfach Stecker Solar. Da es sich bei diesen Geräten aber nicht um eine aufwändige Anlage handelt, nutzen wir den Begriff „Steckersolargeräte“.

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