Stromausfall an der Westküste: Wer zahlt für beschädigte Elektrogeräte?
Der großflächige Stromausfall am 18. Oktober 2026 hat an der Westküste Schleswig-Holsteins erhebliche Schäden verursacht. Zahlreiche Elektrogeräte und elektrische Anlagen wurden beschädigt. Für viele Betroffene stellt sich nun die Frage, wer für die entstandenen Kosten aufkommt. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) erklärt, welche Ansprüche bestehen und was Geschädigte jetzt tun sollten.

Zeitweise waren bis zu 40.000 Haushalte in den Kreisen Nordfriesland, Dithmarschen, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg und Steinburg ohne Strom. Nach den bisherigen veröffentlichten Angaben des Netzbetreibers SH Netz ist die genaue Ursache derzeit noch unbekannt und wird untersucht. Berichte über defekte Waschmaschinen, Kühlschränke und Heizungen sowie Schäden an Hausanschlüssen legen nahe, dass der Vorfall bei vielen Verbrauchern Schäden verursacht haben könnte. Auch SH Netz weist auf mögliche Schäden an der Hauselektrik hin und nimmt Schadensmeldungen zur Prüfung entgegen. Das gesamte Ausmaß der Schäden ist noch nicht absehbar.
Netzbetreiber kann für Überspannungsschäden haften
Werden Elektrogeräte durch eine Überspannung im öffentlichen Stromnetz beschädigt, können Betroffene vom Netzbetreiber Schadensersatz verlangen. Grundlage hierfür sind die Haftungsregeln der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und des Produkthaftungsgesetzes. Entscheidend ist dabei insbesondere, dass die Schäden nachweislich durch die Überspannung verursacht wurden. Ein konkretes Verschulden des Netzbetreibers müssen Betroffene dabei grundsätzlich nicht nachweisen. Je nach Anspruchsgrundlage können allerdings Haftungsgrenzen oder ein Eigenanteil von 500 € gelten.
„Wer durch die Überspannung einen Schaden erlitten hat, sollte sich umgehend an den Netzbetreiber wenden und seine Ansprüche geltend machen. Gleichzeitig empfehlen wir, die eigene Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung zu kontaktieren“, erklärt Ulf Ludwig, Bereichsleiter Energierecht und Energiewirtschaft der VZSH.
Welche Versicherung kommt für die Schäden auf?
Ob eine Versicherung für beschädigte Geräte oder elektrische Anlagen aufkommt, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Eine Hausratversicherung kann beispielsweise Schäden an Waschmaschinen, Fernsehern oder Computern abdecken. Bei fest installierten elektrischen Anlagen kann hingegen die Wohngebäudeversicherung zuständig sein.
Betroffene sollten deshalb möglichst zeitnah prüfen, ob solche Überspannungsschäden versichert sind, und den Schaden umgehend ihrer Versicherung melden.
Schäden dokumentieren und unverzüglich melden
Damit mögliche Ansprüche nicht an fehlenden Nachweisen scheitern, empfiehlt die VZSH den Geschädigten an der Westküste folgende Schritte:
- Schäden sofort melden: Informieren Sie sowohl den Netzbetreiber SH Netz als auch Ihre Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung.
- Beweise sichern: Fotografieren Sie beschädigte Geräte, Steckdosen und elektrische Anlagen. Halten Sie fest, wann und unter welchen Umständen die Schäden aufgetreten sind.
- Defekte Geräte aufbewahren: Entsorgen Sie beschädigte Geräte und Bauteile nicht vorschnell. Sie können für die spätere Schadensregulierung als Nachweis wichtig sein.
- Fachleute hinzuziehen: Lassen Sie beschädigte elektrische Anlagen von einer Elektrofachkraft überprüfen. Bitten Sie darum, die festgestellten Schäden und die vermutete Ursache schriftlich festzuhalten.
- Unterlagen sammeln: Bewahren Sie Kaufbelege, Reparaturrechnungen und Kostenvoranschläge auf.
Was tun, wenn der Netzbetreiber die Zahlung verweigert?
Lehnt der Netzbetreiber eine Schadenersatzforderung ab, sollten Betroffene die Begründung prüfen lassen. Entscheidend ist insbesondere, ob sich ein Zusammenhang zwischen der Überspannung und dem entstandenen Schaden nachweisen lässt. Die Spannungsverhältnisse im Stromnetz werden technisch überwacht und können bei der Klärung der Schadensursache helfen.
„Gerade bei Schäden von mehreren Hundert Euro oder mehr kann es sinnvoll sein, die rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen. Wichtig ist, den Schaden nachvollziehbar darzulegen und die vorhandenen Nachweise zu sichern“, so Ludwig.
Die VZSH unterstützt Betroffene dabei, ihre Rechte einzuschätzen und mögliche Ansprüche gegenüber dem Netzbetreiber zu prüfen.
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