Heizungsmodernisierung: Diese Regeln sind bei der Förderung zu beachten
Antragstellung ab sofort möglich. Erneuerbare Energien bleiben Zukunftstechnologien.
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde verabschiedet und tritt in Kürze in Kraft. Derweil hat die Bundesregierung im Eiltempo neue Regeln zur Förderung von Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Fernwärmeanschlüssen verkündet. Auch, wenn Förderzuschüsse mit der Zeit immer niedriger ausfallen sollen, empfiehlt die Energieberatung der Verbraucherzentrale beim Heizungstausch auf erneuerbare Energien zu setzen.

Am 08. Juli hatte die Bundesregierung Änderungen bei der Förderung verkündet und die Beantragung von Fördermitteln bei der Förderbank KfW bis zum 20. Juli unvermittelt gestoppt. „Die Förderungen für den Heizungstausch und energetische Sanierungen bleiben auch nach dem 21. Juli attraktiv“, so Carina Vogel, Expertin der Energieberatung der VZSH.
Was wird gefördert – was nicht?
Förderung gibt es nur noch bei einem Wechsel von fossilen zu erneuerbaren Heizungen. Der Wechsel von bereits bestehenden Fernwärmeanschlüssen oder Erneuerbare-Energien-Systemen, die ab 2008 errichtet wurden, wird ab 2027 nicht mehr gefördert. Wer zum Beispiel bereits in einem Fernwärmenetz angeschlossen ist und auf eine Wärmepumpe wechseln wollte, würde keine Förderung mehr erhalten.
Wer hingegen eine alte Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe, Biomasseheizung oder einen Fernwärmeanschluss austauscht, kann wie bisher einen Zuschuss als Grundförderung in Höhe von bis zu 30 Prozent der Kosten erhalten. 2027 wird ein 15-Prozent-Bonus für europäische Wärmepumpen bei gleichzeitiger Absenkung der Grundförderung im selben Umfang eingeführt.
Eine Verbesserung gibt es bei der Förderung von Haushalten mit geringem Einkommen. Diese bekommen einen gestaffelten Einkommensbonus: 10 Prozent bei einem Jahreseinkommen bis 50.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und sogar 40 Prozent bis 30.000 Euro. Die letztere Gruppe kann sich unter Berücksichtigung aller anrechenbaren Zuschüsse und Boni bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschussen lassen. Haushalten mit minderjährigen Kindern können das anzurechnende Einkommen um 10.000 Euro reduzieren, wodurch sich der Einkommensbonus erhöht.
Tipp
Die Stiftung Warentest stellt auf ihrer Homepage einen Förderrechner zur Verfügung. Interessierte können sich so einen ersten Überblick über die mögliche Förderhöhe verschaffen.
Gestrichen wurde der Effizienzbonus für Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen.
Förderabbau auf Raten – frühzeitiger Wechsel ist lukrativ
Die Bundesregierung beabsichtigt eine zunehmende Verringerung der Förderzuschüsse. So sinken die maximalen förderfähigen Kosten für die Förderung in der ersten Wohneinheit von bislang 30.000 Euro auf jetzt 28.000 Euro und sollen dann alle sechs Monate jeweils um weitere 750 Euro fallen.
Ebenso wurde der „Klima-Geschwindigkeitsbonus“ zum 21. Juli von zuvor 20 Prozent auf aktuell 16 Prozent verringert. Alle sechs Monate wird dieser Bonus jeweils um 4 Prozentpunkte niedriger ausfallen.
„Haushalte mit alter Öl- oder Gasheizung sollten die derzeitigen Fördermöglichkeiten sorgfältig prüfen. Mit zunehmender Dauer wird die Förderung geringer, ein frühzeitiger Umstieg auf erneuerbare Energien ist damit sehr lukrativ“, so Carina Vogel.
Warum sich ein Wechsel auf erneuerbare Energien nach wie vor lohnt
Fossile Energieträger werden durch die CO₂-Bepreisung und die steigenden Anforderungen an klimaneutrale Brennstoffe langfristig deutlich teurer. Die Netzkosten werden zudem auf immer weniger Anschlussnehmer verteilt, da Gasnetze vermehrt stillgelegt werden. Geopolitische Krisen führen außerdem zu unvorhersehbaren Preissprüngen. Die politischen Diskussionen um das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ändern nichts an dieser grundlegenden Einschätzung.
Wärmepumpe oder Fernwärme?
Aktuell hat sich der Markt für Heizungsinstallation entspannt: Wartezeiten und Lieferengpässe haben sich vielerorts reduziert. „Wer frühzeitig plant, kann Angebote in Ruhe vergleichen, die passende Technik auswählen und den Austausch ohne Zeitdruck mit geringeren Kosten umsetzen“, so Vogel. Die Energieberatung der VZSH hat dazu ihr Angebot erweitert: Verbraucher können bis zu drei Angebote für Wärmepumpen analysieren und vergleichen lassen – kostenfrei.
Wer mit dem Heizungstausch wartet, läuft Gefahr, dass die steigende Nachfrage wieder zu Marktengpässen führt, während Förderungen reduziert werden.
Nicht jeder Haushalt wird in eine neue Wärmepumpe investieren müssen. Denn auch die Kommunen sind tätig: In der kommunalen Wärmeplanung erfahren Eigentümer, welche Wärmeversorgung für ihr Wohngebiet vorgesehen ist und ob perspektivisch ein Fernwärmeanschluss möglich sein könnte. „Die kommunale Wärmeplanung liefert wichtige Hinweise für die richtige Investitionsentscheidung“, erklärt Carina Vogel. „Wer weiß, ob künftig Fernwärme perspektivisch verfügbar sein wird oder ob eine individuelle Heizlösung die beste Option bleibt, kann seine Investition besser auf die Zukunft ausrichten.“ Es existiert allerdings kein rechtlicher Anspruch auf einen Fernwärmeanschluss, auch wenn die Wärmeplanung an Ihrem Wohnort Fernwärme ausweist.
Nicht abwarten, sondern vorbereiten
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale empfiehlt Hauseigentümern daher:
- Fördermöglichkeiten für Heizungstausch und Gebäudesanierung jetzt prüfen,
- die kommunale Wärmeplanung der eigenen Kommune berücksichtigen,
- Angebote von Fachbetrieben vor dem Heizungsableben einholen,
- auf erneuerbare Heiztechniken setzen und
- notwendige Investitionen nicht aufgrund politischer Debatten verschieben.
„Eine gute Vorbereitung zum anstehenden Heizungstausch ist klug“, so Vogel. „Die Energieberatung der Verbraucherzentrale hilft bei der Entscheidung.“
Bei Fragen zum Thema Heizungstausch hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem Angebot weiter. Unsere Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Die kostenfreie Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch an über 20 Standorten in ganz Schleswig-Holstein statt. Beratungen bei Verbrauchern zu Hause kosten maximal 40 Euro. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind alle Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale.sh/energieberatung oder 0800-809 802 400 (bundesweit kostenfrei) und 0431-590 99 40 sowie in unseren Vorträgen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
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