Ausbildungs- und Studienstart: Gut vorbereitet in die erste Wohnung
Verbraucherzentrale gibt Tipps zu Wohnungssuche, Mietvertrag und laufenden Kosten
Zum Ausbildungs- und Studienstart beginnt für tausende junge Menschen in Schleswig-Holstein die Wohnungssuche. Doch der Weg in die erste eigene Wohnung ist häufig mit Herausforderungen verbunden: Der Wohnungsmarkt ist angespannt, das Budget knapp und viele Verträge sind für Einsteiger ungewohnt. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) gibt Tipps, worauf junge Mieterinnen und Mieter achten sollten.

Frühzeitig suchen und mehrere Wege nutzen
Wer eine Wohnung sucht, sollte möglichst früh mit der Recherche beginnen und verschiedene Kanäle nutzen – von Immobilienportalen über Aushänge an Hochschulen bis hin zum Freundes- und Bekanntenkreis. Für Studierende kann das Studierendenwerk der jeweiligen Universität eine wichtige Anlaufstelle sein, Auszubildende erhalten häufig auch Unterstützung durch ihren Ausbildungsbetrieb.
Wohnung nicht nur nach dem Bauchgefühl auswählen
Ist eine passende Wohnung gefunden, sollte sie während der Besichtigung sorgfältig geprüft werden. Neben Lage und Miethöhe spielen auch Faktoren wie Heizungsart, Wärmedämmung oder mögliche Feuchtigkeitsschäden eine Rolle. Ein Blick in den Energieausweis hilft dabei, die Heizkosten abzuschätzen. Dachgeschosswohnungen brauchen bis zu 40 Prozent mehr Energie als die darunterliegenden Wohnungen im Haus.
Außerdem sollte die neue Wohnung auch „mit der Nase besichtigt“ werden. Moderige oder beißende Gerüche können auf Schimmel oder Schadstoffe in Bodenbelägen oder Einbauten hinweisen. Wer bereits bei der Besichtigung Schimmel oder andere Mängel entdeckt, sollte diese dokumentieren und gegenüber dem Vermieter ansprechen – oder im Zweifel nach Möglichkeit auf eine alternative Wohnung ausweichen. Kühlschrank, Trockner oder Durchlauferhitzer können zudem echte Stromfresser sein.
Mietvertrag genau lesen
„Die Freude über die erste eigene Wohnung ist groß. Trotzdem sollte niemand aus Zeitdruck oder Angst vor einer Absage vorschnell unterschreiben. Ein Mietvertrag regelt viele Rechte und Pflichten – deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf alle Vertragsbedingungen“, sagt Katrin Reinhardt, Rechtsexpertin der VZSH. Enthält er eine Staffel- oder Indexmiete, kann die Miete künftig automatisch steigen. Auch Regelungen zu Kaution, Nebenkosten, Mindestmietdauer oder befristeten Mietverhältnissen sollten verstanden werden, bevor der Vertrag unterschrieben wird.
„Wer die erste Wohnung mietet, ist in der Regel unerfahren, was den Aufbau und den Inhalt eines Mietvertrags angeht. Sind einzelne Klauseln unverständlich oder scheinen zweifelhaft, kann eine unabhängige Beratung helfen. Das kann später viel Ärger und Geld sparen“, so Reinhardt.
Laufende Kosten realistisch einplanen
Mit der Miete allein ist es nicht getan. Für Strom, Internet und gegebenenfalls Gas müssen meist eigene Verträge abgeschlossen werden. Wer sich vor dem Einzug nicht selbst um einen Stromanbieter kümmert, wird zunächst automatisch vom örtlichen Grundversorger beliefert. Ein Tarifvergleich kann sich häufig lohnen.
Auch im Alltag lässt sich Geld sparen: LED-Beleuchtung, richtiges Heizen und Lüften sowie ein sparsamer Umgang mit warmem Wasser senken die Haushaltskosten spürbar.
Geld ist knapp und der Kühlschrank leer? Die Verbraucherzentrale stellt auf ihrer Internetseite 69 Soforttipps zum Sparen zur Verfügung.
Weitere Informationen, Checklisten und Beratung rund um das Verbraucherrecht und den Start in die erste eigene Wohnung bietet die VZSH auf ihrer Homepage unter www.verbraucherzentrale.sh.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.