Energiegenossenschaften: Gemeinsam in die Energiewende investieren

Stand: 01. September 2026

Energiegenossenschaften ermöglichen Bürger:innen die Beteiligung an der Energiewende vor Ort. Die Verbraucherzentralen erklären, was Beitritt, Dividende und Risiken einer Beteiligung bedeuten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das gemeinschaftliche Engagement steht bei Energiegenossenschaften im Vordergrund.
  • Energiegenossenschaften wollen die Energiewende dezentral fördern, statt Gewinne zu maximieren.
  • Der Beitritt bedeutet für Mitglieder eine Unternehmensbeteiligung mit Verlustrisiko.

Was ist eine Energiegenossenschaft?

Der Grundgedanke einer Genossenschaft ist: Gemeinsam ein Ziel besser zu erreichen als im Alleingang. Diese Idee verfolgen auch Energiegenossenschaften. Sie geben Bürger:innen die Möglichkeit, sich vor der eigenen Haustür an der Erzeugung erneuerbarer Energien zu beteiligen. ich vor der eigenen Haustür an der Erzeugung erneuerbarer Energien zu beteiligen. Energiegenossenschaften sind vor allem in ländlichen Regionen verbreitet.

Seit 2006 wurden nach Angaben des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbandes in Deutschland rund 1.100 Energiegenossenschaften gegründet. Sie verfügen mittlerweile über 220.000 Mitglieder. Diese Genossenschaften haben 3,6 Milliarden Euro in erneuerbare Energien investiert und damit zahlreiche lokale Projekte in den Bereichen Strom- und Wärmeerzeugung, wie Wind- und Solarenergie, Biomasse und auch kommunale Nahwärmenetze realisiert.

Wie funktioniert die Mitbestimmung in einer Energiegenossenschaft?

Charakteristisch für jede Genossenschaft ist der gemeinschaftliche Geschäftsbetrieb. Jedes Mitglied hat unabhängig von der Höhe seiner Beteiligung eine Stimme in der Generalversammlung. Dies schützt alle Mitglieder vor einer Übermacht von Mehrheitseigner:innen und wahrt die Unabhängigkeit von Interessen außerhalb der Genossenschaft.

Wie werde ich Mitglied einer Energiegenossenschaft?

Wer beitreten möchte, unterzeichnet eine Beitrittserklärung und verpflichtet sich, einen Genossenschaftsanteil in bestimmter Höhe zu kaufen. Wenn nichts anderes vereinbart ist, können Mitglieder mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Geschäftsjahres schriftlich aus einer Genossenschaft austreten. In der Satzung kann allerdings auch eine Kündigungsfrist von bis zu 5 Jahren vereinbart sein. In der Praxis binden sich Mitglieder in der Regel für mindestens 3 Jahre und haben eine Kündigungsfrist von zumeist 1 Jahr einzuhalten.

Erhalte ich als Mitglied eine Dividende?

Jedes Mitglied hat grundsätzlich Anspruch auf Auszahlung einer jährlichen Dividende, deren Höhe allerdings jedes Jahr neu festgelegt wird. Wenn es nach Ansicht der Gremien erforderlich ist, kann die Dividendenzahlung auch entfallen.

Die Rückzahlung des Genossenschaftsanteils nach Kündigung erfolgt zum aktuellen Geschäftswert, kann also niedriger sein als die Anlagesumme.

Welche Risiken hat eine Beteiligung an einer Energiegenossenschaft?

Die Beteiligung an einer Energiegenossenschaft ist nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre meist eine relativ sichere und für alle Bürger:innen offene Form der Investition in den regionalen Klimaschutz, denn Insolvenzen sind selten. Die Investition wird in der Regel nicht mit dem ausschließlichen Ziel einer Gewinnmaximierung getätigt, sondern vorrangig zur Förderung der regionalen, dezentralen und klimafreundlichen Energiegewinnung. Da der Geschäftsbetrieb regelmäßig vom genossenschaftlichen Prüfungsverband kontrolliert wird, besteht eine professionelle externe Kontrolle.

Investor:innen sollten sich dennoch der Risiken einer solchen Geldanlage bewusst sein. Genossenschaftsanteile sind eine unternehmerische Beteiligung, deren Verlauf und Ausgang vom erfolgreichen Geschäft abhängt. Bei unverhältnismäßig hohen Ertragsversprechen sollten Anleger:innen skeptisch werden. Sie können Zeichen für ein unseriöses Genossenschaftsmodell sein.

Wie bei jeder anderen unternehmerischen Beteiligung ist das Risiko einer Fehlkalkulation nicht zu unterschätzen. Oft reicht schon eine falsch prognostizierte Sonneneinstrahlung oder Windmenge, um ein Geschäftsmodell ins Straucheln zu bringen. Im Fall der Insolvenz muss mit dem Totalverlust des eingesetzten Kapitals gerechnet werden. Eine Einlagensicherung, wie sie Sparanlagen bei Kreditinstituten haben, gibt es für eine Beteiligung an einer Genossenschaft nicht. Wegen der mit der Anlage verbundenen Risiken sollten Investitionen in Energiegenossenschaften nur als Beimischung im eigenen Portfolio enthalten sein.

Achten Sie außerdem darauf, dass in der Satzung die sogenannte Nachschusspflicht – Mitglieder müssen dann mit eigenem Kapital Verluste ausgleichen – ausgeschlossen ist. Denn bei einer Nachschusspflicht wäre das Risiko nicht auf den angelegten Betrag begrenzt.


FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Energiegenossenschaften

Ist eine Energiegenossenschaft eine sichere Geldanlage? 

Energiegenossenschaften gelten im Vergleich zu anderen unternehmerischen Beteiligungen als relativ sicher, da Insolvenzen selten sind und der genossenschaftliche Prüfungsverband den Geschäftsbetrieb regelmäßig kontrolliert. Eine Einlagensicherung wie bei Bankguthaben gibt es jedoch nicht, ein Totalverlust ist im Insolvenzfall möglich.

Wie hoch ist die Dividende bei einer Energiegenossenschaft? 

Die Höhe der Dividende wird jährlich neu von den Gremien der Genossenschaft festgelegt und kann bei Bedarf auch ganz entfallen. Eine feste oder garantierte Verzinsung gibt es nicht.

Kann ich mein eingesetztes Kapital verlieren? 

Ja. Genossenschaftsanteile sind eine unternehmerische Beteiligung. Im Fall einer Insolvenz der Genossenschaft ist ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals möglich, sofern keine Nachschusspflicht in der Satzung ausgeschlossen wurde, die das Risiko noch erhöhen würde.