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Mein Kind wird 18 - Was Eltern jetzt wissen sollten

Warnschild mit einem Ausrufezeichen und dem Hinweis "Ab 18 Jahren"
Mein Kind wird 18 - Was Eltern jetzt wissen sollten
Mein Kind wird 18! Doch was ändert sich jetzt alles? Wir fassen zusammen, was Eltern beachten sollten, wenn das Kind volljährig wird - von Vollmachten und Versicherungen bis zum Abschluss von Verträgen.

Was ändert sich rechtlich für mein Kind?

Ab dem 18. Geburtstag ist Ihr Kind voll geschäftsfähig. Das bringt eine ganze Reihe an Änderungen mit sich, die Sie als Eltern beachten und am besten zusammen mit dem Nachwuchs besprechen sollten.

Wird Ihr Kind volljährig wird, kann es etwa selbstständig Verträge unterschreiben – zum Beispiel einen Miet- oder Handyvertrag. Zudem gelten ab 18 Jahren auch nicht mehr die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Das heißt, die gesetzlichen Regelungen der Arbeits- und Pausenzeiten erweitern sich. Ebenso ändern sich die Jugendschutzbedingungen, die bestimmen zum Beispiel den Zugang zu Tabak, Alkohol und Filmen. Auch das Strafrecht und die Möglichkeiten einer rechtlichen Strafverfolgung Ihres Kindes ändern sich. Hierbei gilt: Volljährige sind in vollem Umfang strafmündig. Zwischen dem 18. und dem 21. Geburtstag kann aber gegebenenfalls noch das abgeschwächte Erwachsenenstrafrecht angewendet werden. Mit 18 Jahren kann eine Ehe auch ohne Zustimmung der Eltern oder des Familiengerichtes geschlossen werden. Ab Beginn der Volljährigkeit kann Ihr Kind zudem selbst eine Bürgschaft übernehmen. Dies sollte jedoch gut überlegt sein, denn ein Bürge haftet mit seinem gesamten Vermögen! Hier finden Sie weitere Informationen rund um das Thema Bürgschaften.

Zur Volljährigkeit: Checkliste für Eltern

Grundsätzlich gilt: Sie als Eltern sind auch nach dem 18. Geburtstag weiter in der Begleitung und Unterstützung gefragt - nicht nur im Notfall. 
So sollten Sie in der Regel alle bestehenden Verträge, Konten und Versicherungen überprüfen. Bei einigen Verträgen und Mitgliedschaften muss Ihr Kind nur seinen Schüler- oder Ausbildungsstatus belegen, um weiterhin von Vergünstigungen zu profitieren. Bei anderen Verträgen und Mitgliedschaften ist es möglich, Ihr Kind weiterhin über den Familientarif mit einzubinden. 

Die folgenden Informationen sollen Sie unterstützen und das Augenmerk auf wichtige, anstehende Änderungen lenken - gehen Sie diese zusammen mit Ihrem Kind durch.

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