Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Apfelpfannkuchen

Eine schnelle und einfache Art, etwas braun gewordene oder angeschlagene Äpfel zu verwerten.
Apfelpfannkuchen auf einem Teller
Off

Zutaten: Für 4 Portionen

 

150 gÄpfel
4Eier
400 gMehl
1 PckBackpulver
100 mlMineralwasser
400 mlMilch
1 PckVanillezucker
120 gZucker
1 PriseSalz

 

Zubereitung:

  • Äpfel schälen und in kleine Stücke schneiden.
  • Eier trennen. Das Eiweiß zu Eischnee schlagen.
  • Die Teigzutaten (Eigelb, Mehl, Backpulver, Mineralwasser, Milch, Vanillezucker, Zucker, Salz) miteinander verrührern.
  • Die Apfelstückchen in den Teig rühren.
  • Den Eischnee vorsichtig unterheben.
  • Den Teig portionsweise in eine heiße Pfanne geben und die Pfannkuchen von beiden Seiten backen.

 

Zubereitungszeit: 30 Minuten

Ein Schildchen mit der Aufschrift "Zero Waste" liegt zwischen Lebensmittel auf einem Tisch.

Resteverwertung von A-Z

Für die unterschiedlichsten Lebensmittelreste gibt es tolle Verwendungsmöglichkeiten. Auf dieser Seite finden Sie alphabetisch nach Lebensmitteln geordnet Vorschläge zur Verwertung von Resten und Rezeptbeispiele.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.