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Checkliste: Müssen Sie die Inkassokosten zahlen?

Es kam ein Schreiben von einem Inkassobüro. Das sind Firmen, die für andere Leute Forderungen eintreiben. Sie wollen Geld für eine offene Rechnung und zusätzlich Inkassokosten. Müssen Sie das bezahlen? Mal checken!
Mann sitzt am Schreibtisch und liest ein Anschreiben eines Inkassounternehmens
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Inkassokosten zahlen? Beantworten Sie die Fragen mit ja oder nein

  1. Gibt es eine offene Rechnung? Haben Sie etwas gekauft oder vergessen die Telefonrechnung zu bezahlen?
  2. Stimmt die Hauptforderung, also der Preis für die Ware oder Leistung, mit der Originalrechnung überein?
  3. Wurden Sie vor dem Schreiben des Inkassobüros nochmals zur Zahlung aufgefordert? Oder stand schon auf der Rechnung, dass es Ärger gibt, wenn Sie nicht innerhalb von 30 Tagen bezahlen?
  4. Sie verlangen Mahnkosten. Ist die Höhe korrekt? Die erste Mahnung darf normalerweise nichts kosten! Für jede weitere Mahnung sind bis zu 3 € in Ordnung.
  5. Das Inkassobüro will dafür, dass es sich um die offene Rechnung kümmert, Geld haben. Ist die Höhe in Ordnung? Bei einer offenen Rechnung bis 500 Euro sind Inkassokosten bis zu 29,40 € zulässig, wenn die Forderung nach Erhalt des ersten Inkassoschreibens sofort bezahlt wird.

Haben Sie überall mit „ja“ geantwortet? Dann müssen Sie so schnell es geht bezahlen, um weitere Kosten zu vermeiden. Können Sie nicht zahlen oder sind sich unsicher, dann brauchen Sie Rat. Den erhalten Sie bei der Verbraucherzentrale: www.verbraucherzentrale.de/beratung

Brief-Ärger

Inkasso-Check

Müssen Sie wirklich zahlen? Hier können Sie Inkassoforderungen kostenlos überprüfen.

Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.