Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Nahrungsergänzungsmittel mit Calcium, Magnesium und Vitamin D3

Stand:
Ist eine Nährstoffkombination mit Calcium, Magnesium und Vitamin D grundsätzlich für alle sinnvoll?
Off

Frage

Ist eine Ergänzung dieser Nährstoffe zu empfehlen?

Antwort

Eine pauschale Empfehlung können wir nicht geben, da die Notwendigkeit von Nahrungsergänzungsmitteln von der jeweiligen Versorgung und den individuellen Lebensumständen abhängt.

Die Ergänzung mit Calcium oder Magnesium ist nur dann sinnvoll, wenn ärztlicherseits eine Unterversorgung festgestellt wurde. Der tägliche Calciumbedarf für Erwachsene im mittleren Alter liegt bei 1.000 Milligramm und der tägliche Magnesiumbedarf bei 300 Milligramm für Frauen bzw. 350 Milligramm für Männer.

Da beide Mineralstoffe ausreichend in Lebensmitteln enthalten sind, ist eine zusätzliche Aufnahme über Nahrungsergänzungsmittel in der Regel nicht notwendig. Die Aufnahme über den täglichen Bedarf hinaus bringt keinen zusätzlichen gesundheitlichen Nutzen und kann sowohl bei Calcium (vor allem für Frauen) als auch bei Magnesium sogar unerwünschte Auswirkungen haben.

Auch die Einnahme von Vitamin D wird nur dann empfohlen, wenn eine unzureichende Versorgung nachgewiesen ist bzw. Sie zu einer der Risikogruppen gehören. Nahrungsergänzungsmittel machen dann Sinn, wenn eine gezielte Verbesserung der Versorgung weder durch eine günstigere Lebensmittelauswahl noch durch körpereigene Vitamin-D-Bildung mittels vermehrter Aufenthalte in der Sonne zu erreichen ist.

 

Weiterführende Informationen finden Sie unter:

Magnesium - was ist zu beachten? 

Calcium - Produkte für Knochenschutz?

Vitamin D-Produkte - wann sind sie sinnvoll?

Vitamin D: Fragen und Antworten zum Sonnenvitamin (Flyer)

Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Vermehrte Anfragen nach Posterhalt von 1N Telecom

Zurzeit melden sich vermehrt Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH), die Schadensersatzforderungen des Unternehmens erhalten haben.