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FAQ Fernwärme

Stand:
Fragen und Antworten zum Thema Fernwärme
Eine Frau steht vor einer Tafel, auf der mit Kreide "FAQ" geschrieben wurde.
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Für Eigentümer:innen von Wohnraum bieten sich mehrere Möglichkeiten der Wärmeversorgung. Aus Sicht der Energie- bzw. Wärmewende kann die Versorgung durch Fernwärme großen Sinn machen. Wir haben die häufigsten Fragen von Eigentümer:innen und Vermieter:innen zusammengestellt:

Hier geht es zu den FAQ der Eigentümer:innen.

Auch für Mieter:innen ist Fernwärme ein großes Thema. Auch wenn für sie weitaus weniger Entscheidungsmöglichkeiten in Sachen Wärmeversorgung vorhanden sind. Im folgenden Link erfahren Sie die Antworten zu ihren häufigsten Fragen:

Hier geht es zu den FAQ der Mieter:innen

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.