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Was ist Fernwärme?

Stand:
Fernwärme ist laut Energieversorger günstig, unkompliziert und umweltschonend. Doch steigende Preise und Anbietermonopole machen sie so manches Mal teuer.
Eine Fernwärmeleitung führt an der Straße entlang.
Fernwärme kann wichtiger Bestandteil der Wärmewende, aber auch teuer fürs Portemonnaie sein.

Wärme- und Kältenetze, die im Rahmen einer Fernwärmeversorgung Häuser mit Heizwärme und Warmwasser versorgen, werden im Hinblick auf eine ressourcenschonende und nachhaltige Energieversorgung als wichtiger Baustein angesehen. Dennoch kommen immer wieder Fragen auf: Was bedeutet Fernwärme? Was ist ein Nahwärmenetz? Wann sind solche Netze ökologisch sinnvoll und vor allem auch für Verbraucherinnen und Verbraucher attraktiv?

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Was bedeutet Fernwärme?

Zur Wärmeversorgung von Haushalten stehen verschiedene Heizsysteme zur Verfügung: so zum Beispiel Gasheizung, Ölheizung, Pelletheizung, Wärmepumpe oder der Bezug von Fernwärme. Unter Fernwärme versteht man die Versorgung von Gebäuden mit Raumwärme und Warmwasser, die durch überwiegend erdverlegte, isolierte Rohrleitungen (die Fernwärmeleitungen ergeben ein Wärmenetz) direkt in die angeschlossenen Wohngebäude geleitet wird. Zur Herstellung der Wärme dienen unter anderem Energieträger wie fossile Brennstoffe (Öl, Erdgas), Biomasse oder Müll und zunehmend auch erneuerbare Energiequellen. Die Herstellung der Fernwärme findet in der Regel in Heizkraftwerken statt. 

Moderne Heizkraftwerke funktionieren nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung. Dadurch ist eine gleichzeitige Gewinnung von Strom und Wärme möglich. Das ist effizient und sorgt für ein besseres Verhältnis von aufgewandter zu nutzbarer Energie (Wirkungsgrad). Im Gegensatz zu separater Strom- und Wärmeerzeugung wird Brennstoff eingespart. Der Energieverbrauch für die Wärmeherstellung und die damit zusammenhängenden Schadstoffemissionen werden deutlich gesenkt.

Die Versorgung mit Fernwärme ist sowohl für ganze Städte oder Stadtteile als auch für die örtliche Erschließung einzelner Wohnsiedlungen oder Gebäude möglich. In diesen wird die Wärme überwiegend durch Blockheizkraftwerke hergestellt, was häufig auch als Nahwärme bezeichnet wird. Rechtlich und technisch gilt der Begriff „Fernwärme“ aber für beide Arten der Versorgung.

In Schleswig-Holstein werden circa acht Prozent aller Wohngebäude (60.800) und 20 Prozent aller Wohnungen (297.000) mit Fernwärme versorgt.

Da der Fernwärmemarkt nicht liberalisiert ist, prüft die Landeskartellbehörde für Energie in Schleswig-Holstein insbesondere die landesweiten Preisspannen und veröffentlicht die Ergebnisse. Verbraucher haben das Recht, sich bei den Anbietern über alle Konditionen des Fernwärmeangebots wie zum Beispiel Preise, Vertragsbedingungen und eingesetzte Energieträger zu informieren. In Schleswig-Holstein besteht durch das Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) für die Versorger seit 01. Juli 2017 sogar die Pflicht, auf ihrer Webseite über ihre Preise, den Produktmix, den Primärenergiefaktor sowie die CO2-Emissionen zu informieren (siehe § 8 Abs. 1 und 2 EWKG).

Warum ist Fernwärme für Verbraucher interessant?

Fernwärme gilt als verlässlich und zieht für die Nutzer wenig Investitions- und Wartungskosten nach sich. Es wird keine eigene Heizanlage und auch kein Abgassystem benötigt. Da im Haus selbst keine Verbrennung stattfindet, wird der Platz für die Anlage gespart.

Generell spielt Fernwärme im Zuge der angestrebten Energie- und damit der Wärmewende in Deutschland eine große Rolle. Sie wird oft als Meilenstein der Energiewende gesehen. Denn je nach Netz und Herstellung der Wärme kann die Nutzung von Fernwärme nicht nur ökonomisch, sondern auch ökologisch sinnvoll sein. Das ist sie vor allem, wenn anfallende Abwärme zum Beispiel aus Müllverbrennungsanlagen oder anderen Produktionsprozessen, insbesondere aber Wärme aus erneuerbaren Energien wie Geothermie oder Solarthermie in das bestehende Wärmenetz eingespeist werden. Mit der Entscheidung für Fernwärme können Eigentümer daher direkt einen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz leisten.

Welche Rahmenbedingungen gibt es?

Fernwärme besitzt eine Reihe von Sonderstellungen auf dem Energiemarkt, denen sich die Verbraucher bewusst sein sollten. Neben der Monopolstellung der Wärmelieferanten stehen die Vertragsgestaltung und die Preisentwicklung auf dem Fernwärmemarkt immer wieder in der Kritik. In bestimmten Konstellationen ist die Versorgungssicherheit nicht ausreichend gewährleistet.

Welche Punkte deshalb bei der Entscheidung für oder gegen Fernwärme berücksichtigt werden sollten, haben wir Ihnen unter der Überschrift „Wärmenetze – Chancen und Konsequenzen“ zusammengefasst.

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.