Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Vorsicht - das sind die Tricks der Abzocker

Stand:
Von untergeschobenen Verträgen, falschen Inkassobriefen und vorgetäuschten Gewinnen hören die Berater der Verbraucherzentrale jeden Tag. Drücker und Betrüger nutzen immer dreistere Lügen und Methoden. In diesen Situationen ist es Zeit für die innere Alarmglocke.
Off

Plauderei mit Fremden am Telefon

Ein fremder Mensch ruft an, beginnt zu plaudern und Fragen zu stellen. Er oder sie hat ein tolles Angebot, will Ihnen bei einem Computerproblem helfen oder möchte nur kurz Ihre Adresse oder Kontodaten abgleichen? Das ist der richtige Moment, Nein zu sagen und aufzulegen. Denn: Dahinter steckt der Versuch, etwas zu verkaufen, einen Vertragsabschluss zu erreichen oder an Daten zu gelangen. Die Folgen sind oft hohe Kosten und reichlich Ärger. Telefonwerbung ist verboten, aber das hält Abzocker nicht ab. Das Beste ist es, sich auf solche Gespräche nicht einzulassen.

Herzlichen Glückwunsch, Sie haben gewonnen!

Jemand gratuliert per Telefon, Brief, E-Mail oder SMS Kurznachricht zu einem Gewinn? Vorsicht, Falle! Fast immer ist die Reise, der Geldgewinn oder der Gutschein an unklare Bedingungen geknüpft. Am Ende zahlt man drauf oder hat ungewollt einen Vertrag geschlossen. Tipp: Keine Daten und Bankverbindungen herausgeben. Wer tatsächlich Lotto spielt, fragt im Zweifelsfall besser bei der Lotterie nach, ob er wirklich gewonnen hat. 

Superschnäppchen auf Bestellung

Ein teures Smartphone ist neu auf dem Markt und wird von einem Online-Händler außergewöhnlich günstig angeboten? Mit solchen vermeintlichen Superschnäppchen locken Fake-Shops. Vor der Bestellung schaut man sich den Händler besser genau an. Ist die Zahlung nur per Vorkasse möglich? Dann gibt es keine Möglichkeit, das Geld zurück zu holen, falls die Ware nicht ankommt.

Besuch an der Haustür

Wenn Fremde an der Tür klingeln, ist Vorsicht geboten. Das gilt auch, wenn sie sich als Mitarbeiter der Verbraucherzentrale vorstellen. Meist geht es um den Abschluss von Abos oder Verträgen für Energie, Telefon oder Fernsehen. Am sichersten ist es, die Tür einfach geschlossen zu lassen. Übrigens: Die Verbraucherzentrale schickt niemals Mitarbeiter zu Hausbesuchen. Einzige Ausnahme sind Energie-Checks nach Terminvereinbarung.

Dieses Angebot gilt nur heute

Ihre Bank hat zu einem Beratungstermin eingeladen und der Kundenberater macht exklusiv ein besonderes Angebot. Sie möchten eine Nacht darüber schlafen, aber leider kann der Berater das Angebot nur heute so günstig machen? Das ist ein Warnzeichen. Wenn jemand drängelt, um eine Unterschrift zu bekommen, wird es Zeit für den Rückzug. Seriöse Berater geben Unterlagen mit und lassen Ihnen genug Zeit zum Entscheiden. Das gilt auch in der Fußgängerzone und auf Messen.

Warnungen per Email

In einer E-Mail teilt Ihre Bank oder ein Online-Dienst mit, dass Ihr Konto aus Sicherheitsgründen gesperrt wurde. Sie sollen einen Link anklicken, um sich zu identifizieren und das Problem zu klären? Besser nicht! Mit solchen Tricks versuchen Phishing-Betrüger, an Daten zu kommen. Die gefälschten E-Mails sehen meist offiziell aus und tragen das Logo des Anbieters. Im Zweifelsfall kann man sich separat beim Anbieter einloggen und prüfen, ob es tatsächlich ein Problem gibt. 

Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen

Immer wieder erhalten Verbraucher Inkasso-Forderungen, Mahnungen oder gar Vollstreckungsankündigungen von unbekannten Absendern. Solche Briefe kommen oft per E-Mail oder Fax, manchmal sogar mit der Post. Rechtschreib- und Grammatikfehler sowie Kontoverbindungen im Ausland deuten darauf hin, dass etwas nicht stimmt. Im Zweifelsfall können Sie bei der Verbraucherzentrale nachfragen oder das Schreiben mit dem kostenlosen Inkasso-Check online auf Echtheit prüfen.
 

Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Das hat auch etwas mit dem blauen Kreis im Facebook Messenger, bei Instagram und WhatsApp zu tun. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten.