03. Februar 2026: Angebliche Steuererstattung im Namen des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt)
- Thema/Betreff: Die E-Mail wird unter dem Betreff "Überprüfung der Steuererstattung nach § 218 AO" versendet. Sie gibt sich als offizielle "Mitteilung des Bundeszentralamts für Steuern" aus und behauptet, dass im Rahmen der automatisierten Einkommensteuerveranlagung eine Steuererstattung zu Ihren Gunsten festgestellt worden sei.
- Die Auszahlung könne nur "schnellstmöglich" erfolgen, wenn das Erstattungsformular vollständig und "wahrheitsgemäß" ausgefüllt wird.
- Auffällig ist die Fristsetzung: Das Formular müsse im Zeitraum 02.02.2026 bis spätestens 09.02.2026 eingereicht werden. Diese Zeitspanne dient typischerweise zum gezielten Druckaufbau und soll dazu verleiten, unüberlegt zu handeln.
- Anzeichen für Phishing: unpersönliche Anrede ("Sehr geehrte Damen und Herren"), Link in der Mail, unseriöse Absenderadresse, kurze Fristsetzung und Druck durch "schnellstmögliche Auszahlung".
Wir raten dazu, solche Nachrichten zu ignorieren und unbeantwortet in den Spam-Ordner zu verschieben, um persönliche und finanzielle Daten zu schützen. Steuerliche Angelegenheiten sollten ausschließlich über das offizielle ELSTER-Portal ("elster.de") oder direkt über das zuständige Finanzamt geprüft werden.
Weitere Betrugsversuche im Namen deutscher Behörden haben wir in diesem Artikel zusammengestellt.





