Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

Themen: Geld & Versicherungen | Digitale Welt Lebensmittel | Umwelt & Haushalt Gesundheit & Pflege | Energie | Reise & Mobilität | Verträge & Reklamation

Unsere Solidarität gilt den Geflüchteten aus der Ukraine und anderen Ländern dieser Welt. Betroffene und Helfer finden hier Informationen.

Klarna: Rückbuchung bei abweichendem Verwendungszweck

Stand:
Im Online-Shop bestellt und unkompliziert per Klarna bezahlt – das ist die Idee beim "Smooth Shopping". Beim Rechnungskauf müssen Sie bei Klarna aber ganz genau aufpassen, sonst könnten Mahnkosten auf Sie zukommen.
Warnung: Verwendungszweck genau angeben
Off
Icon Warnung

Wovor warnen wir?

 

Verbraucher:innen beschweren sich über den Rechnungskauf beim Online-Bezahldienstleister Klarna:

  • Obwohl die Rechnung im angegebenen Zeitraum bezahlt wurde, würden korrekt überwiesene Beträge zurückgebucht.
  • Die dadurch offenen Rechnungen gebe Klarna an Inkassounternehmen weiter, und es entstünden Extrakosten.
  • Der Kundenservice könne die Probleme nicht immer lösen.

Woran könnte das liegen?

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vermutet, dass ein vollautomatisierter Prüfmechanismus hinter den Rückbuchungen steckt. Dieser gleicht den Verwendungszweck der Rechnung mit dem der Zahlung ab. Schon bei geringfügigen Abweichungen könnte der Verwendungszweck dann unter Umständen nicht erkannt und die Zahlung zurückgebucht werden. Die eigentlich bezahlt geglaubte Forderung bleibt dann aus Anbietersicht offen.

Icon Was tun?

Was können Sie tun?

 
  • Achten Sie darauf den Verwendungszweck genauso anzugeben, wie in der Rechnung angegeben.
  • Fügen Sie dem Verwendungszweck daher nichts zu – auch nicht Ihren Namen oder eine Kundennummer, die nicht aus der Vorlage von Klarna hervorgeht.
  • Zahlen Sie nicht mehrere Rechnungen auf einmal, um sich den Aufwand mehrerer Überweisungen zu sparen.
  • Sollte Ihre Rechnung keinen Verwendungszweck enthalten, kontaktieren Sie Klarna und fragen Sie nach den Angaben für die Überweisung.
  • Bei Fragen können Sie sich jederzeit für eine Beratung an Ihre Verbraucherzentrale wenden.
Icon Informationen

Weitere Informationen

       

      Beschwerdepostfach-Banner

      Ihre Erfahrungen sind wichtig!

      Für die Marktbeobachtung aus Verbrauchersicht können Ihre Erfahrungen sehr wertvoll sein: Schildern Sie uns Ihre Schwierigkeiten mit Unternehmen, Anbietern oder Produkten.

      Nutzen Sie unser kostenloses Beschwerdeformular >>


      Mercedes GLK auf einem Parkplatz

      Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

      Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.
      Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

      Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

      Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.
      Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

      Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

      Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.