Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Kontakt zur Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

Wie können wir Ihnen helfen? Sie wollen bei der Verbraucherzentrale Beratung und Hilfe in Anspruch nehmen, haben eine Frage oder möchten sich über ein Unternehmen beschweren? Wir klären für Sie, ob und wie wir Ihnen weiterhelfen können.
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Haben Sie Fragen?

Unsere Fachleute sind für Sie da. Buchen Sie hier einen Beratungstermin oder rufen Sie unser Service-Telefon für Schleswig-Holstein an: 0431 590 99 40.

Anregungen

Möchten Sie uns auf einen Missstand aufmerksam machen oder eine Anregung weitergeben? Wir freuen uns über Ihre Mitteilung per E-Mail an info@vzsh.de. Wir sammeln Ihre Hinweise, werten sie aus und nutzen sie, um andere zu warnen und wenn möglich rechtlich gegen die Verursacher vorzugehen. Deshalb ist Ihre Information für unsere Arbeit sehr hilfreich und wertvoll. Wir bitten aber um Verständnis, dass wir Ihre Nachrichten per E-Mail, Brief oder Fax nicht beantworten können.

Terminabsagen

Sollten Sie Ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte auf jeden Fall frühestmöglich telefonisch oder per E-Mail ab. Wir können dann auch anderen Ratsuchenden gerecht werden und in dringenden Fällen kurzfristige Termine anbieten. Sie unterstützen uns somit dabei, einen optimal organisierten Service für alle aufrecht zu erhalten.

Hinweis zur Energieberatung

Wenn Sie einen Termin für einen Vor-Ort-Termin wünschen, geben Sie bitte Ihre vollständige Anschrift an, damit wir den Termin für Sie organisieren können.

 

Kontaktformular

Von welcher unserer Beratungsstellen wünschen Sie eine Antwort?

Ich willige ein, dass sowohl meine personenbezogenen Daten als auch meine fallbezogenen Unterlagen an die zuständigen Aufsichtsbehörden weitergegeben werden, um Verstöße gegen das Verbraucherrecht zu ahnden.  Warum?


Ich willige ein, dass sowohl meine personenbezogenen Daten als auch meine fallbezogenen Unterlagen für eine Abmahnung sowie für eine Verbandsklage verwendet und an die Gegenseite, Zivilgerichte, an die zu beauftragenden sowie im Verfahren involvierte Rechtsanwälte und an Verfahrensbeteiligte weitergegeben und genutzt werden dürfen. Warum?

 

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junge Frau auf Holzboden sitzend mit Laptop, von oben fotografiert

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Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.
Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.