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Gratis-Glasfaser gegen Zahlungsdaten: Giga Fiber abgemahnt wegen Werbung

Stand:
Schnelles Internet dank Glasfaser-Anschluss ganz ohne Kosten? Damit wirbt der Anbieter Giga Fiber. Als Bedingung nennt er, dass Sie regelmäßige Zahlungen wie Miete, Mobilfunkrechnung und sogar Kredittilgung über einen noch unbekannten Dienstleister abwickeln sollen.
Zwei Frauen liegen vor einem Laptop, der die Internetseite der Firma Giga Fiber zeigt.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei Giga Fiber sind zu viele Fragen offen, um die Seriosität des Geschäftsmodells beurteilen zu können.
  • Es gibt Unklarheiten und Widersprüche auf der Internetseite und in den Geschäftsbedingungen.
  • Die Verbraucherzentralen empfehlen, nicht darauf einzugehen. Derzeit sind noch zu viele Fragen offen, etwa, ob es überhaupt zulässig ist, das Angebot mit einem Zahlungsdienstleister zu verbinden.
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Vermehrt Nachfragen zu Giga Fiber bei den Verbraucherzentralen

"Ist das Angebot seriös?" Mit dieser Frage kamen zuletzt etliche Verbraucher:innen auf die Verbraucherzentralen zu. Konkret geht es darum, dass das Unternehmen damit wirbt, einen Glasfaser-Anschluss für 0 Euro einzurichten. Es verbindet dieses Angebot aber mit der Bedingung, dass Kund:innen regelmäßige Zahlungsverpflichtungen wie Miete oder Strom über den Zahlungsdienstleister TeleCash abwickeln müssen.

Die Verbraucherzentrale NRW hat sich die Internetseite sowie die dort abrufbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen angesehen. Die Einschätzung: Zumindest zum jetzigen Zeitpunkt gibt es noch zu viele offene Fragen, um einen Vertrag abzuschließen.

Auch andere Telekommunikationsanbieter werben damit, Glasfaser-Anschlüsse einzurichten. Mit Aussagen wie: "799 Euro Anschlusskosten sparen" wollen Anbieter die Hausbesitzer:innen für die neue Technologie begeistern. Alle verlangen allerdings Geld für die Tarife – wie bei anderen Internet- und Telefonanschlüssen auch. Selbst diese monatlichen Tarifkosten will der Anbieter Giga Fiber nicht erheben und behauptet, dass für mindestens 24 Monate (das ist die Mindestvertragslaufzeit) alles kostenlos sei.

Weitere Informationen rund um Glasfaser finden Sie im verlinkten Artikel.

 

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte die Giga Fiber GmbH wegen Irreführung abgemahnt. Weder auf der Internetseite noch in der App des Anbieters war der konkrete Zahlungsdienstleister und dessen Anschrift angegeben. Aus Sicht des vzbv handelt es sich dabei jedoch um wesentliche Informationen, die Verbraucher:innen in der Werbung nicht vorenthalten werden dürfen. Inzwischen hat der Anbieter die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben.

Auch die Vertragsbedingung, nach der Verbraucher:innen zur Erstattung von Kosten für den Hausanschluss verpflichtet werden, wenn sie während der Mindestvertragslaufzeit gegen Pflichten verstoßen, hat der vzbv abgemahnt. Das Verfahren ist noch offen.

Glasfaser-Anschluss für 0 Euro nur mit Bindung an Zahlungsdienstleister

Wer bei Giga Fiber einen Internet-Anschluss über Glasfaser gratis bekommen möchte, muss laut den FAQ auf der Internetseite zustimmen, dass "wiederkehrende Zahlungen wie Miete, Nebenkosten, Strom aber auch Darlehenszahlungen über den von Giga Fiber zur Verfügung gestellten Payment-Service" abgewickelt werden. Dieser Dienstleister ist TeleCash.

Das bedeutet, dass Sie solche Verpflichtungen nicht mehr von Ihrem Girokonto zum Beispiel per Dauerauftrag überweisen dürfen. Giga Fiber erhält also umfangreichen Einblick in Ihre monatlichen Ausgaben – die sonst eigentlich nur Ihre Bank hat. Für Banken gibt es allerdings besondere Gesetze, an die sie sich halten müssen und sie werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht (BaFin) überwacht. Giga Fiber nicht. Nach eigenen Angaben ist das Unternehmen Mitglied in den Branchenverbänden Breko und VATM – es sind Verbände für Telekommunikationsunternehmen.

Verstoß gegen die AGB mit schweren Folgen

Während in den FAQ auf der Internetseite von "wiederkehrenden Zahlungen" die Rede ist, die über den Zahlungsdienstleister abgewickelt werden müssen, heißt es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nur "Deine Zahlungen". Das ist sehr offen formuliert, sodass leicht die Gefahr besteht, dass man unbewusst gegen die Bedingungen verstößt und Giga Fiber dann doch Geld für den Glasfaseranschluss fordert – denn das ist die Folge beim Verstoß gegen die Nutzungspflicht des Zahlungsdienstleisters. Wie viel Geld Giga Fiber dann verlangen würde, ist unklar.

In Punkt 3.2 d der AGB wird die Erstattung der Anschlusskosten für den Glasfaser-Anschluss bereits nach dem ersten Verstoß fällig – jedenfalls innerhalb der ersten 24 Monate der Mindestvertragslaufzeit. Bei "wiederholtem schadhaftem Verstoß" schreibt Giga Fiber in den AGB, den gesamten Vertrag außerordentlich kündigen zu können – und damit den Internetanschluss zu kappen.

Wie sollen Zahlungen kontrolliert werden?

Genauso unklar ist, wie Giga Fiber sicherstellen will, dass Sie tatsächlich alle Ihre Zahlungen über das Unternehmen abwickeln. Reicht ihm, dass Sie selbst Ihre Verpflichtungen angeben (und dabei theoretisch die eine oder andere monatliche Zahlung verschweigen könnten) oder will das Unternehmen auf Ihr Girokonto zugreifen?

Ab welchem Zeitpunkt gibt es das Glasfaser-Internet?

Sehr offen formuliert ist auch folgende Aussage in Punkt 2.3 der AGB: "Dein Internet erhältst Du in der Regel spätestens zwei Wochen nachdem Dein Hausanschluss fertiggestellt worden ist." Den Hausanschluss will Giga Fiber legen (lassen). Weiter unten in Punkt c ist dann allerdings von "spätestens vier (4) Monaten" nach Fertigstellung des Hausanschlusses die Rede. Außerdem erklärt Giga Fiber, dass der Zugang zum Internet über ein "von uns bestimmtes Telekommunikationsunternehmen" bereitgestellt werde. Das können also zum Beispiel Telekom, Vodafone, O2, 1&1 oder andere Anbieter sein, die man dann nehmen müsste.

Datensammlung schon vor dem Vertrag

Giga Fiber scheint eher ein Vermittler zu sein und kein tatsächlicher Telekommunikationsanbieter oder Unternehmen für Finanzdienstleistungen. Interessenten könnten einen Antrag absenden. Giga Fiber will dann die "Verfügbarkeit und Realisierbarkeit eines Glasanschlusses" prüfen und ein individuelles Angebot schicken, das man auch ablehnen könne. In Punkt 7.2 der Datenschutzerklärung schreibt Giga Fiber, dass personenbezogene Daten weitergegeben oder offengelegt werden dürfen. Sie könnten auch an Firmen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (also zum Beispiel in den USA, Russland oder China) gesendet werden – allerdings "ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen und geschäftlichen Verpflichtungen". Dazu gehört, wie oben geschrieben, zum Beispiel die Auswahl eines Internet-Versorgers und eines Zahlungsdienstleisters.

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