BGH-Urteil gegen Parship: Vertragsverlängerungen teilweise unwirksam

Stand: 18. Juli 2025

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen die Online-Partnervermittlung entschieden. Automatische Verlängerungen von Sechs-Monats-Verträgen waren unwirksam. Betroffenen stehen Rückzahlungen zu.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der vzbv und die Verbraucherzentrale Brandenburg hatten geklagt, weil Parship ihrer Meinung nach Nutzer:innen oft zu Unrecht nicht aus Verträgen ließ.
  • Der BGH urteilte, dass bei Verträgen mit sechs Monaten Laufzeit die von Parship verwendeten Verlängerungsklauseln unwirksam sind. Ein fristloses Kündigungsrecht lehnte er ab.
  • Verbraucher:innen, die von diesen Vertragsverlängerungen betroffen sind, können Mitgliedsbeiträge zurückfordern.

Der Bundesgerichtshof erklärte Parships automatische Vertragsverlängerung für Sechs-Monats-Verträge für unwirksam. Er folgte insoweit der Argumentation der Verbraucherzentralen, nach der es für die Mitglieder unzumutbar ist, mindestens zwölf Wochen vor Ablauf des Vertrages kündigen zu müssen, wenn sie sich kein weiteres ganzes Jahr an die Plattform binden möchten. Betroffen sind Parship-Mitgliedschaften, die bis Februar 2022 abgeschlossen wurden. Für neuere Verträge gelten andere Vertragsbedingungen.

Geld zurückfordern mit dem Musterbrief

Vom Urteil betroffene Nutzer:innen können nach Ansicht der Verbraucherzentralen Geld von Parship zurückverlangen, das sie für Vertragsverlängerungen zahlen mussten. Betroffene können dafür einen Musterbrief nutzen. Sie können Beiträge mindestens bis zurück ins Jahr 2022 verlangen. Wer sich an der Musterfeststellungsklage beteiligt hatte, kann auch noch länger zurückliegende Ansprüche einfordern – unter Umständen bis ins Jahr 2018. Wer Unterstützung bei der rechtlichen Einschätzung des individuellen Vertrages benötigt, kann sich an eine Verbraucherzentrale vor Ort wenden. Der Musterfeststellungsklage hatten sich mehr als 1.000 Parship-Nutzer:innen angeschlossen.

Fristlose Kündigung laut Bundesgerichtshof nicht möglich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband konnte sich nicht mit seiner Einschätzung durchsetzen, dass Parship – ähnlich wie eine klassische Partnervermittlung – einen Dienst höherer Art mit besonderer Vertrauensstellung erbringt. Wäre das anerkannt worden, hätten Parship-Nutzer:innen ihren Vertrag jederzeit fristlos kündigen können, um nicht noch monatelang in kostspieligen Vertragslaufzeiten zu hängen.

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