Pflicht-Beratungsbesuche im eigenen Zuhause – was bedeutet das?
Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, also keinen Pflegedienst nutzt, muss regelmäßige Beratungsbesuche durch eine Fachkraft nachweisen. Solche Besuche werden manchmal auch "Beratungseinsätze" genannt.
Wie oft ein Besuch stattfinden muss, hängt vom Pflegegrad ab:
- Pflegegrade 2 bis 5: alle sechs Monate stattfinden.
- Pflegegrade 4 und 5: weiterhin alle drei Monate, falls Sie häufigere Unterstützung möchten.
Die Regelung gilt seit dem 1. Januar 2026 auch für die Pflegegrade 4 und 5.
Die Kosten für diese Besuche übernimmt die Pflegekasse. An den halb- oder vierteljährlichen Beratungseinsatz müssen selbst denken und frühzeitig einen Termin vereinbaren. Nutzen Sie die Beratung nicht, wird das Pflegegeld gekürzt, im Wiederholungsfall wird die Zahlung eingestellt.
Pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 1 und Pflegebedürftige, die körperbezogene Pflegemaßnahmen durch einen Pflegedienst beziehen, können den Beratungsbesuch freiwillig halbjährlich abrufen.
Was passiert bei einem Beratungsbesuch?
Der Beratungsbesuch im eigenen Zuhause soll die Qualität der Pflege zu Hause sichern. Er beinhaltet pflegefachliche Informationen oder Anleitungen, aber auch Rat zu Hilfestellungen und Entlastungsmöglichkeiten für die Pflegenden. Die Themenschwerpunkte werden dem Bedarf der Pflegebedürftigen und der Pflegenden angepasst.
Auf Wunsch der pflegebedürftigen Person kann in einem Modellversuch bis einschließlich 31. März 2027 jede zweite Beratung als Videokonferenz erfolgen.