Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Kinderzuschlag zum Kindergeld: Wann besteht ein Anspruch?

Stand:
Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt und richtet sich an einkommensschwache Familien. Der Maximalbetrag wird im Jahr 2025 um 5 Euro auf dann 297 Euro erhöht. Die Verbraucherzentrale erklärt, wann Sie einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben und wie Sie ihn beantragen.
Zettel, auf dem das Wort Kinderzuschlag steht, ein Kugelschreiber sowie Geldscheine und Münzen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Kinderzuschlag hat im Jahr 2025 eine Höhe von bis zu 297 Euro.
  • Den Kinderzuschlag beantragen Sie bei der Familienkasse.
  • Um einen Anspruch zu haben, müssen Sie als Alleinerziehende mindestens 600 Euro brutto, als Eltern-Paar mindestens 900 Euro brutto verdienen.
On

Was ist der Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag ist eine Sozialleistung, die neben dem Kindergeld bei niedrigen Einkommen gewährt wird. Er lag 2024 bei bis zu 292 Euro pro Monat. Ab 2025 steigt der Betrag auf bis zu 297 Euro pro Monat. Der Zuschlag steht allen zu, deren Einkommen nicht für die ganze Familie reicht. Damit soll Kinderarmut verhindert werden.

Wer hat Anspruch auf den Kinderzuschlag?

Um den Kinderzuschlag in Anspruch zu nehmen, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Sie sind alleinerziehend und verdienen mindestens 600 Euro brutto im Monat.
  • Mit einem Partner zusammen kann der Anspruch ab einem Einkommen von 900 Euro brutto bestehen.
  • Das Kind muss in Ihrem Haushalt leben.
  • Das Kind muss jünger als 25 Jahre sein.
  • Sie erhalten Kindergeld.
  • Ihr Einkommen muss außerdem zusammen mit dem Kinderzuschlag und gegebenenfalls Wohngeld so hoch sein, dass Sie Ihren Lebensunterhalt decken können.

Ob Sie einen Anspruch haben, können Sie mit dem KiZ- Lotsen prüfen.

Wo kann ich den Kinderzuschlag beantragen?

Sie müssen den Kinderzuschlag bei der Familienkasse beantragen. Sie können dies auch online tun.

Was muss ich dem Antrag auf den Kinderzuschlag beifügen?

  • Antragsformular für den Kinderzuschlag mit Anlagen,
  • Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers,
  • Einkommensnachweise wie Renten-, Elterngeld- oder BAföG-Bescheid,
  • gegebenenfalls Unterhaltsnachweise (zum Beispiel Kontoauszüge),
  • gegebenenfalls Wohngeldbescheid,
  • aktueller Nachweis der Unterkunftskosten (zum Beispiel Mietbescheinigung).

Wie viel Vermögen ist beim Kinderzuschlag erlaubt?

Sie erhalten keinen Kinderzuschlag, wenn Ihr Vermögen zu hoch ist. Die Vermögensfreigrenze beträgt 55.000 Euro bei zwei Personen im Haushalt und 15.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied.

Welche Änderungen muss ich der Familienkasse mitteilen?

Wenn Sie Kinderzuschlag bekommen, sind Sie verpflichtet, der Familienkasse bestimmte Änderungen mitzuteilen. Dazu gehört insbesondere, wenn

  • ein weiteres Kind in Ihre Familie geboren wurde,
  • ein Kind in Ihren Haushalt einzieht oder ihn verlässt, vermisst gemeldet oder verstorben ist,
  • ein Kind geheiratet hat, mit einer Partnerin oder einem Partner bei Ihnen zusammengezogen ist oder selbst ein Kind bekommen hat,
  • Sie, der andere Elternteil, beziehungsweise Ihre Partnerin oder Ihr Partner, einen gemeinsamen Haushalt gegründet oder diesen verlassen haben oder
  • Ihre Familie ins Ausland zieht.

Kann ich Kinderzuschlag und Wohngeld gleichzeitig bekommen?

Ja, der Bezug von Wohngeld und Kinderzuschlag ist gleichzeitig möglich. Der Antrag auf Wohngeld macht daher häufig ebenfalls Sinn. Mehr Informationen zum Wohngeld erhalten Sie im verlinkten Artikel.

Kann ich Kinderzuschlag und Bürgergeld gleichzeitig bekommen?

Nein, der Bezug von Bürgergeld führt zum Ausschluss vom Kinderzuschlag. Der Grund: Bürgergeld schließt auch Leistungen für Kinder mit ein.

Ratgeber-Tipps

Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.