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Energieausweis: Was sagt dieser Steckbrief für Wohngebäude aus?

Stand:
Der Energieausweis ist ein Steckbrief für Wohngebäude. Er vermittelt durch verschiedene Angaben ein Bild von der Energieeffizienz eines Hauses. Zu dem Dokument gehören auch Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung. Hier erfahren Sie, was alles im Energieausweis steht.
Ein Energieausweis

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Energieausweis bewertet die Energieeffizienz eines Gebäudes anhand verschiedener Kennwerte.
  • Bedarfsausweise- und Verbrauchsausweise kommen zu verschiedenen Werten, weil sie auf unterschiedlichen Daten und Berechnungsverfahren beruhen.
  • Der Vergleich von älteren mit neueren Energieausweisen ist schwierig.
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Was ist ein Energieausweis?

Mit dem Energieausweis kann man Gebäude energetisch leichter miteinander vergleichen. Um den energetischen Zustand von Gebäuden bewerten zu können, schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in den meisten Fällen Energieausweise vor. Sie enthalten allgemeine Angaben zum Haus, zu den verwendeten Energieträgern wie Gas, Holzpellets oder Strom sowie die Energiekennwerte des Gebäudes. Neuere Ausweise für Wohngebäude führen darüber hinaus, ähnlich wie Elektrogeräte, eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H auf.

Bei einem Wohngebäude wird ein Energieausweis für das ganze Gebäude ausgestellt, nicht für eine einzelne Wohnung. In Gebäuden, in denen es sowohl Wohnungen als auch anders genutzte Räume gibt, gilt der Energieausweis nur für den Wohnbereich. Liegt die Fläche der anders genutzten Räume im Gebäude bei über 10 Prozent, ist ein eigener Energieausweis nötig.

Der Ausweis muss den Vorgaben des GEG entsprechen. Außerdem muss die Person, die den Ausweis ausstellt, den eigenen Namen, Anschrift, Berufsbezeichnung und das Ausstellungsdatum angeben und eigenhändig oder durch eine digitale Signatur unterschreiben. 

Energieausweise sind in der Regel zehn Jahre lang gültig.

Wozu dient die Registriernummer auf Energieausweisen?

Aktuelle Ausweise enthalten eine Registriernummer. Diese Nummer beantragen Sie beim Deutschen Institut für Bautechnik. Mit der Registriernummer können Behörden Energieausweise stichprobenartig kontrollieren. Das soll die Qualität der Dokumente verbessern. Verschiedene Untersuchungen, auch durch die Verbraucherzentralen, haben teilweise nämlich erhebliche Qualitätsmängel festgestellt.

Aussteller:innen müssen Kopien der von ihnen ausgestellten Energieausweise zwei Jahre lang aufbewahren und sie auf Verlangen übergeben. Sollte für die Kontrolle allerdings eine Vor-Ort-Begehung des Gebäudes erforderlich sein, müssen Sie als Gebäudeeigentümer:in erst zustimmen. Dazu sind Sie nicht verpflichtet.

Wie ist ein Energieausweis aufgebaut und wie wird die energetische Qualität eines Wohngebäudes berechnet?

Die Seite 1 des Ausweises enthält allgemeine Angaben zum Gebäude, darunter 

  • die Adresse,
  • das Baujahr des Gebäudes,
  • die Art der Anlagentechnik,
  • die Anzahl der Wohnungen,
  • Aussagen zu erneuerbaren Energien,
  • zur Gebäudebelüftung und gegebenenfalls
  • zur Gebäudekühlung sowie
  • zur Inspektionspflicht für Klimaanlagen. 

Außerdem ist auf der ersten Seite vermerkt, welches Verfahren zur Berechnung der energetischen Qualität des Wohngebäudes eingesetzt wurde: das für einen bedarfsorientierten oder verbrauchsorientierten Energieausweis.

Es gibt zwei Berechnungsverfahren: die für den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis

Wird die energetische Qualität auf Grundlage eines berechneten Energiebedarfs ermittelt, spricht man von einem "Bedarfsausweis". Die Kennwerte für den Energiebedarf sind dann auf Seite 2 des Dokuments ausgewiesen, während die dritte Seite unausgefüllt bleibt. Auf Seite 2 finden Sie auch Angaben zu Treibhausgasemissionen, die im alten Ausweis CO2-Emissionen hießen, sowie zu erneuerbaren Energien im Gebäude. 

Wird im Ausweis der gemessene Energieverbrauch ermittelt, spricht man von einem "Verbrauchsausweis" und die Kennwerte für den Energieverbrauch sind auf Seite 3 dargestellt. In diesem Fall bleibt die zweite Seite unausgefüllt. Die Kennwerte geben den jährlichen Verbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche an. 

Je höher der Kennwert ausfällt, desto schlechter ist der energetische Zustand des Gebäudes. Eine zusätzliche Hilfe, um die Energieeffizienz von Häusern zu vergleichen, geben die Farben des Bandtachos und die Einteilung der Gebäude in Energieeffizienzklassen (A+ bis H). Anhand der Farben und von Vergleichswerten kann ein Haus eingestuft und mit anderen, typischen Häusern verglichen werden.

Achtung: Die Kennwerte beziehen sich nicht auf die Wohnfläche des Gebäudes, sondern auf die auf Seite 1 ausgewiesene sogenannte Gebäudenutzfläche A(N). Diese ist die gesamte Raumfläche welche beheizt oder gekühlt wird. Sie kann anhand von Gebäudeplänen exakt ermittelt werden, darf aber auch entsprechend den Rechenvorschriften mit dem beheizten Volumen oder der Wohnfläche geschätzt werden. Sie ist in der Regel etwas größer als die Wohnfläche.

Seite 4 des Energieausweises enthält für Hauseigentümer:innen in knapper Form kostengünstige Vorschläge zur Verbesserung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes. Sind keine Empfehlungen zur Sanierung möglich, beispielsweise weil das Gebäude bereits umfassend saniert wurde, muss die Person, die den Ausweis ausstellt, dies auf dem Formular vermerken. 

Auf Seite 5 finden sich abschließend einige Erläuterungen zu den Angaben im Ausweis sowie den Berechnungsverfahren.

Was versteht man unter dem Primärenergie-Kennwert?

Im Energieausweis ist von einem Primärenergiebedarf und einem Endenergiebedarf die Rede. 

Der Primärenergie-Kennwert zeigt, wie viel Energie insgesamt nötig ist, damit ein Gebäude mit Heizwärme oder Warmwasser versorgt werden kann. Dabei geht es nicht nur um den Energieverbrauch im Haus selbst, sondern auch um die Energie, die schon vorher für die Gewinnung, Verarbeitung und den Transport aufgewendet wurde.

Der Kennwert im Ausweis zeigt die Umweltauswirkungen des Hauses an und ist vor allem im Hinblick auf den Klimaschutz von Interesse. Auch hier gilt: Je kleiner der Wert ausfällt, desto klimafreundlicher wird das Gebäude beheizt.

Was ist der Endenergie-Kennwert?

Der Endenergie-Kennwert gibt an, wie viel Energie ein Gebäude tatsächlich für Heizung, Warmwasser und gegebenenfalls Lüftung braucht, um angenehm bewohnbar zu sein. Er bezieht sich auf die Energiemenge, die direkt am Gebäude ankommt – unabhängig davon, wie oder wo sie erzeugt wurde. Im Energieausweis ist dieser Kennwert ein wichtiger Anhaltspunkt, um die Energieeffizienz eines Gebäudes einzuschätzen.

Während der Endenergie-Kennwert vor allem für die Einschätzung des praktischen Energieverbrauchs vor Ort wichtig ist, bietet der Primärenergie-Kennwert eine ökologischere Gesamtbetrachtung, weil er die vorgelagerten Prozesse mit berücksichtigt.

Im Energieausweis wird unter Endenergie nicht die gesamte tatsächlich vorhandene Energiemenge erfasst. Energiequellen wie Sonnenwärme am Gebäude oder Umweltwärme aus Luft und Erde bleiben dabei unberücksichtigt. Ob der Gesamtwert für das Gebäude größer oder kleiner als der Endenergie-Kennwert ist, hängt davon ab, welche Brennstoffe zu welchem Anteil zur Energieversorgung kombiniert werden können.

Ein guter Primärenergie-Kennwert allein muss aber nicht bedeuten, dass eine gute Bilanz vorliegt. So kann ein Haus mit einer Pelletheizung leicht einen guten Primärenergie-Kennwert erreichen, bei unzureichender Wärmedämmung aber dennoch Energiekosten wie ein Haus mit schlechterer Bewertung verursachen.

Wichtig!

Der Energieausweis dokumentiert den energetischen Ist-Zustand des Gebäudes. Er verpflichtet Eigentümer:innen jedoch nicht, die Vorschläge zur Verbesserung der energetischen Eigenschaften umzusetzen oder sonstige Modernisierungen vorzunehmen. Auch das GEG selbst fordert nur in wenigen Fällen eine Nachrüstung.

Aber: Auch ohne gesetzliche Verpflichtung sind Sie als Eigentümer:in eines Gebäudes mit hohem Energiebedarf gut beraten, durch eine energetische Sanierung die Bewertung im Energieausweis zu verbessern. Denn damit können Sie nicht nur die Heizkosten reduzieren, sondern auch den Wert der Immobilie und die Vermietungs- oder Verkaufschancen steigern.

Informieren Sie sich dazu in einer individuellen Energieberatung, zum Beispiel bei Ihrer Verbraucherzentrale.

Energieausweis: Wie unterscheiden sich Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis?

Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf aufgrund der Gebäude- und Heizungseigenschaften berechnet. Beim Verbrauchsausweis wird der Energiebedarf auf Basis gemessener Verbräuche bestimmt.

In der Grafik sehen Sie, wie ein Bedarfs- und ein Verbrauchsausweis aufgebaut ist. Klicken Sie für nähere Informationen auf die jeweiligen Hinweiszeichen.

Grafik zeigt einen
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Wie vergleiche ich Gebäude mit Hilfe des Energieausweises?

Auf Seite 2 des Ausweises nach GEG befindet sich rechts unten der zweite Bandtacho "Vergleichswerte Endenergie". Zur Orientierung werden verschiedene Gebäude mit ihrem typischen Energiebedarf genannt. 

Vergleichswerte Endenergie Energieausweis 2014

Ein typischer Neubau wird mit einem Endenergiebedarf von 30 bis 40 Kilowattstunden pro Quadratmeter pro Jahr beschrieben und liegt damit in der Energieeffizienzklasse A. Bei Neubauten nach dem GEG steigt der zulässige Grenzwert allerdings mit der Fläche der Fenster an, sodass großflächig verglaste Neubauten einen viel höheren Energiebedarf haben und die gesetzlichen Anforderungen trotzdem erfüllen. 

Der Durchschnitt der Wohngebäude in Deutschland hat einen Bedarf von rund 150 Kilowattstunden pro Quadratmeter pro Jahr und liegt somit auf dem Bandtacho in Klasse E. Der typische Endenergie-Bedarf von unsanierten Einfamilienhäusern rangiert mit über 200 Kilowattstunden pro Quadratmeter pro Jahr in Klasse G oder H.

Da die Dämmstandards und die Heizungsanlage in de neun Effizienzklassen nicht einzeln bewertet werden, lassen sich mögliche Schwachstellen nicht ablesen. Ohne eine Vor-Ort-Besichtigung lassen sich Aufwand und Nutzen möglicher energetischer Verbesserungen des Gebäudes kaum abschätzen.

Wie kann ich Energieverbrauch und -kosten abschätzen?

Der Energiebedarf einer einzelnen Wohnung kann von dem Wert für das ganze Wohngebäude abweichen. So haben Wohnungen im Erdgeschoss, unter dem Dach oder mit vielen freien Außenwänden oft einen höheren Energiebedarf, insbesondere wenn das Haus nicht oder nur wenig gedämmt ist.

Daneben hängt der reale Energieverbrauch stark vom Standort, von den Witterungsverhältnissen und dem individuellen Heizverhalten der Bewohner:innen ab. Bei einem Bedarfsausweis wird beim Berechnungsverfahren eine durchschnittliche Raumtemperatur von 20 Grad Celsius angenommen, jedes Grad darüber erhöht den Energieverbrauch um rund 6 Prozent. 

Zudem beziehen sich Bedarfsausweise, die vor dem 1. Mai 2021 erstellt wurden, auf ein mittleres Klima in Deutschland. Unterschiede zum Klima am tatsächlichen Standort des Gebäudes wirken sich auf den Energiebedarf aus. Die Energiekosten hängen außerdem vom verwendeten Brennstoff oder Energieträger und deren künftigen Preisentwicklungen ab.

Die Tabelle zeigt die ungefähren Energiekosten pro Quadratmeter Wohnfläche eines Gebäudes der entsprechenden Energieeffizienzklasse. 

Energieeffizienzklassen in Energieausweisen für Wohngebäude
EnergieeffizienzklasseEnergieverbrauch*Ungefähre jährliche Energiekosten pro Quadratmeter Wohnfläche **
A+unter 30 Kilowattstunden pro Quadratmeter pro Jahretwa 3 Euro
A30 bis unter 50 Kilowattstunden pro Quadratmeter pro Jahr7 Euro
B50 bis unter 75 Kilowattstunden pro Quadratmeter pro Jahr11 Euro
C75 bis unter 100 Kilowattstunden pro Quadratmeter pro Jahr16 Euro
D100 bis unter 130 Kilowattstunden pro Quadratmeter pro Jahr21 Euro
E130 bis unter 160 Kilowattstunden pro Quadratmeter pro Jahr26 Euro
F160 bis unter 200 Kilowattstunden pro Quadratmeter pro Jahr32 Euro
G200 bis unter 250 Kilowattstunden pro Quadratmeter pro Jahr40 Euro
Hüber 250 Kilowattstunden pro Quadratmeter pro Jahr50 Euro und mehr

* Endenergie, entsprechend des Kennwerts im Energieausweis
** Die berechneten Energiekosten sind inklusive Mehrwertsteuer.

Muss ich Modernisierungsempfehlungen umsetzen?

Energieausweise enthalten auf Seite 4 kurze Empfehlungen zur Modernisierung des Gebäudes. Sie weisen auf möglichst kostengünstige Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz hin, ersetzen jedoch keine Energieberatung. Es sind lediglich Hinweise, wie sich der bauliche Wärmeschutz und die Heizungsanlage optimieren und erneuerbare Energien nutzen lassen. 

Ihr:e Ausweisaussteller:in gibt zu den einzelnen Empfehlungen auch an, ob diese als Einzelmaßnahmen oder in Zusammenhang mit größeren Modernisierungen durchgeführt werden können. Nach einer Modernisierung lässt sich ein Bedarfsausweis zudem mit begrenztem Aufwand auf den neuesten Stand bringen. Er dokumentiert dann gleich den verbesserten Standard des Gebäudes. Allerdings sollten Sie wissen, dass die Daten für den Bedarfsausweis nach einem vereinfachten Verfahren ermittelt werden. 

Bevor Sie eine energetische Sanierung planen, sollten Sie zunächst eine Energieberatung in Anspruch nehmen, zum Beispiel bei den Verbraucherzentralen

Tipp:

Achten Sie darauf, dass Ausweisaussteller auch bei einem Verbrauchsausweis Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen abgeben. Angaben dazu benötigen diese ohnehin, um die Daten vorschriftsmäßig auf Plausibilität zu prüfen. Werden sie nicht erhoben, so besteht der begründete Verdacht, dass diese Anbieter den Verpflichtungen nicht in vollem Umfang nachkommen. Beachten Sie die Empfehlungen der Verbraucherzentralen zur Aussteller:innen-Suche.

Worauf muss ich als Mieter:in und Käufer:in bei Wohnungsanzeigen achten?

Das Gebäudeenergiegesetz macht den Energieausweis zu einer wichtigen Informationsquelle bei der Immobiliensuche. Diese Informationen müssen in der Anzeige stehen:

  • die wichtigsten energetischen Kenndaten des Ausweises, insbesondere der Energiebedarf oder -verbrauch,
  • der Energieträger, zum Beispiel Holzpellets oder Gas, für die Heizung
  • die Art der Beheizung,
  • das im Ausweis aufgeführte Baujahr des Gebäudes.

Der Energieausweis für Wohngebäude muss aktuell sein und die darin genannte Effizienzklasse auch veröffentlicht sein. Darauf sollten Sie achten:

  • In der Immobilienanzeige müssen Energie-Kennwert und die Energieeffizienzklasse genannt sein. Die Skala reicht von A+ bis H.
  • Mehrparteienhäuser liegen durchschnittlich in Klasse E. Ein Ein- oder Zweifamilienhaus mit einem durchschnittlichen Verbrauch liegt in Klasse E oder F.
  • Ausweise auf der Basis von Energiebedarf (Bedarfsausweis) und Energieverbrauch (Verbrauchsausweis) können bei gleichem Gebäude voneinander abweichen. Der Verbrauchskennwert ist häufig niedriger, also günstiger. Eine Prognose des zukünftigen Heizenergieverbrauchs ist anhand des Energieausweises nicht unmittelbar möglich. 

Tipps: So checken Sie den Energiestandard bei der Besichtigung

Anstatt sich ausschließlich auf den Energieausweis zu verlassen, empfehlen Ihnen die Verbraucherzentralen, bei einer Haus- oder Wohnungsbesichtigung auch auf Folgendes zu achten oder gezielt danach zu fragen:

  • Wärmedämmung: Optimal ist eine Dämmung aller Außenwände, der Kellerdecke und der obersten Geschossdecke oder des Dachstuhls, etwa bei eine, ausgebauten Dachgeschoss.
  • Fenster und Türen: Eine Wärmeschutzverglasung, bestehend aus zwei Scheiben inklusive einer Wärmeschutzbeschichtung, sollte der Mindeststandard sein. Fenster und Türen sollten winddicht sein.
  • Lage einer Wohnung im Gebäude: Wenn die Wohnung großflächig an Außenwände oder an unbeheizte Gebäudeteile oder -anbauten grenzt, braucht sie mehr Heizenergie als eine Wohnung, die von beheizten Räumen umgeben ist. Fragen Sie auch nach früheren Heizkostenabrechnungen.
  • Heizung: Achten Sie auf die Art der Heizung. Der Energieträger oder Brennstoff der Heizungsanlage beeinflusst maßgeblich die Energiekosten.
  • Warmwasser: Bei hohem Warmwasserverbrauch ist die zentrale Erwärmung kostengünstiger. Bei niedrigem Warmwasserbedarf dagegen kann eine elektrische Erwärmung durch moderne, elektronisch geregelte Durchlauferhitzer die günstigere Variante sein. Die Verbraucherzentralen geben konkrete Spartipps für Durchlauferhitzer und Zentralheizungen.

Wie sinnvoll ist eine Energieberatung für Wohngebäude?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert eine Energieberatung für Wohngebäude finanziell, etwa zu Ein- und Zwei-Familienhäusern. Energieberater:innen, die bei der BAFA registriert sind, ermitteln den energetischen Ist-Zustand eines Gebäudes und erstellen auf Grundlage dieser Daten ein Sanierungskonzept. Die errechneten Energiekennwerte können sie gleichzeitig mit der Beratung in den Energieausweis übertragen. Dies sollten Sie aber unbedingt vorab vereinbaren.

Optimal ist die Vor-Ort-Beratung des BAfA mit Hilfe eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Dieser Plan zeigt auf, wie Sie Ihre Immobilie passend zu Ihren Bedürfnissen schrittweise oder auch komplett sanieren können. Für die Beratung und einzelne Maßnahmen gibt es zusätzlich Fördergeld.

Gut zu wissen: Wenn der Energieausweis mit einem BAFA-Energieberatungsbericht verbunden werden soll, müssen Sie eine Person mit der Energieberatung beauftragen, die nicht nur nach GEG berechtigt ist, Energieausweise auszustellen, sondern auch beim BAFA zugelassen ist. BAFA-anerkannte Berater:innen finden Sie auf der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes. Viele der dort gelisteten Berater:innen sind darüber hinaus berechtigt, als Sachverständige die benötigten Bestätigungen für KfW-Fördermittel auszustellen. Achten Sie darauf, wenn Sie eine Modernisierung planen.

Sofern Sie einzelne Modernisierungen planen, die keine umfassende Gebäudebilanzierung erfordern, empfehlen die Verbraucherzentralen eine Energieberatung. Dabei erfahren Sie, wie Sie Ihren Energieverbrauch senken können, etwa indem Sie Ihre Heizungsanlage austauschen oder optimieren, Ihre Wohnräume dämmen oder die Fenster erneuern.

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