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Gasversorger Grünwelt und gas.de kündigen Verträge: Tipps für Betroffene

Pressemitteilung vom
Der Gasversorger gas.de mit seiner Marke Grünwelt Energie hat alle Gaslieferverträge gekündigt und die Versorgung am 3. Dezember eingestellt. Viele Kunden haben davon rückwirkend erfahren. Betroffene werden jetzt automatisch von ihrem örtlichen Grundversorger beliefert.
junger Mann auf dem Sofa mit Laptop blickt erschrocken

Bei der Suche nach einem neuen Anbieter sind kurze Kündigungsfristen, Preisgarantien und eine kurze Mindestvertragslaufzeit wichtig. 

Betroffene können jetzt Schadensersatz von dem Unternehmen fordern. Einen kostenfreien Musterbrief dafür finden Sie hier.

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Nahezu stündlich melden sich aktuell Betroffene aus Schleswig-Holstein bei der Verbraucherzentrale, weil sie die Kündigung ihres Gasversorgers bekommen 
haben und deshalb verunsichert sind. Die Kündigung kam in vielen Fällen erst an, nachdem das Unternehmen die Belieferung eingestellt hatte. Da die Betroffenen automatisch in die Ersatzversorgung fallen, besteht kein Grund zur Sorge. „Die örtlichen Grundversorger übernehmen in solchen Fällen die Belieferung, ohne dass eine Lücke entsteht. Es wird also niemand aufgrund der Kündigung in einer kalten Wohnung sitzen müssen“, sagt Lenia Baga, Juristin bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. 

Gas- und Strommarkt im Ausnahmezustand

Das Unternehmen begründet den Schritt damit, dass die Entwicklung auf dem Rohstoffmarkt die weitere Belieferung unmöglich mache. Tatsächlich ist der Gas- und Strommarkt aktuell im Ausnahmezustand. Die Beschaffungspreise sind seit Monaten sehr hoch, einige Anbieter haben die Belieferung eingestellt, andere sind insolvent. Viele Energieanbieter haben mit Preiserhöhungen reagiert. Dabei sind 30 Prozent Steigerung aktuell nicht ungewöhnlich.

Die vorübergehende automatische Ersatzversorgung nach dem Lieferantenwechsel darf nicht teurer sein als der Grundversorgungstarif. Falls die Betroffenen nicht innerhalb von drei Monaten einen Vertrag mit einem neuen Lieferanten abschließen, fallen sie dann automatisch in die Grundversorgung. Deshalb ist es ratsam, sich jetzt nach einem neuen Anbieter umzuschauen. „Wichtig ist dabei, möglichst ein etabliertes regionales Unternehmen zu wählen, um einen erneuten Lieferstopp zu vermeiden“, so Lenia Baga. 

Das können Betroffene jetzt tun

Zuerst erkundigen sich Betroffene am Besten beim Grundversorger vor Ort nach günstigen Tarifen und beziehen den Grundversorgungstarif in ihren Preisvergleich ein. Wer keinen geeigneten Tarif findet, kann sich bei anderen Stadtwerken umsehen. Orientierung können Vergleichsportale geben. Aber Achtung: Dort sind viele Preise nicht aktuell. Deshalb sollten Interessierte die Preisangaben in Vergleichsportalen mit den Preisen auf der Internetseite des Anbieters vergleichen. Für die Suche in Vergleichsportalen empfiehlt die Verbraucherzentrale folgende Filtereinstellungen: maximal 12 Monate Erstvertragslaufzeit, ein Monat Verlängerung und ein Monat Kündigungsfrist. 

Schadensersatz fordern

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein verhält sich das Unternehmen mit diesem Vorgehen vertragswidrig und macht sich schadensersatzpflichtig. Betroffene können versuchen, Schadensersatz durchzusetzen. Dazu bietet die Verbraucherzentrale kostenlose Musterbriefe an. Sie sollten in dem Fall schnell handeln, da der Schadensersatz nur durchsetzbar ist, so lange das Unternehmen nicht Insolvenz angemeldet hat. Sollte das Unternehmen in Kürze Insolvenz anmelden, sind die Aussichten auf Kostenerstattung für die betroffenen Kunden gering. 

Zählerstand ablesen und Guthabenauszahlung kontrollieren

Das Unternehmen gas.de hat angekündigt, die Kundenbeziehungen sachgerecht abzuwickeln und mit den Endabrechnungen ausstehende Guthaben sowie vereinbarte Neukundenboni auszuzahlen. Betroffene sollten jetzt unbedingt ihren aktuellen Zählerstand ablesen, diesen dem Anbieter melden und für sich dokumentieren. Die Höhe des bisherigen Verbrauchs wirkt sich auf den Betrag der Rückzahlung aus. Ratsam ist es zudem, die korrekt berechnete Höhe des Guthabens und die Auszahlung zu kontrollieren. Für den Fall, dass Guthaben nicht ausgezahlt werden, bietet die Verbraucherzentrale hier einen kostenlosen Musterbrief an. Bei der Verbraucherzentrale erhalten Betroffene auch Unterstützung bei Fragen zu Endabrechnungen und Höhe ihres Guthabens.
 

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