Ohne entsprechende Vollmacht dürfen weder Freunde noch Angehörige solche Aufgaben übernehmen und Entscheidungen treffen. Da solche Situationen nicht vorhersehbar sind, sollten Erwachsene vorsichtshalber den eigenen Willen frühzeitig festhalten. Die Verbraucherzentralen bieten dazu ab sofort ein Online-Tool zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung an. Sie sind weitere Teile der Serie „Selbstbestimmt“ und ergänzen damit die Online-Patientenverfügung, die seit November vergangenen Jahres bereitsteht. Verbraucher können diese kostenfrei hier nutzen. Grundlage für diesen neuen Service der Verbraucherzentralen sind die Formulare, die das Bundesministerium der Justiz entwickelt hat.
Schnell, bequem, individuell
Mit dem Online-Service können Verbraucher nun interaktiv und Schritt für Schritt entweder eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung zusammenstellen. Erklärtexte und Hinweise helfen dabei, die Tragweite der eigenen Entscheidung zu verstehen. Am Ende erhalten die Nutzer auf sie abgestimmte, individualisierte Vorsorgedokumente. Damit diese gültig sind, müssen sie ausgedruckt und unterschrieben werden.
„In unseren Beratungen und bei Vorträgen stellen wir immer wieder fest, dass das Interesse an den Vorsorgeverfügungen groß ist. Viele Verbraucher haben aber Angst, etwas falsch zu machen und bleiben vielfach auf halber Strecke stehen. Unser Wunsch ist, dass die Online-Vorsorgevollmacht Hürden abbaut und Verbrauchern ermöglicht, diese wichtige Vorsorge zu treffen“, sagt Kerstin Heidt, Referentin für Verbraucherrecht der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH).
Hintergrund
Eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung sind wichtige Dokumente für den Fall, dass jemand ganz Bestimmtes sich um die wichtigsten Angelegenheiten kümmern soll, wenn man dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Wer hier nicht vorsorgt, riskiert, dass eine fremde Person vom Gericht als Betreuer bestellt wird. Um hier vorzusorgen, gibt es zwei Möglichkeiten:
Mit einer Vorsorgevollmacht lässt sich regeln, wer welche wichtigen Entscheidungen treffen darf, wenn man es selbst nicht mehr kann.
In einer Betreuungsverfügung lässt sich festlegen, welche Person vom Betreuungsgericht als Betreuer eingesetzt werden soll. Betreuer werden vom Gericht auch kontrolliert.
Selbststimmt – die Online-Vorsorgevollmacht der Verbraucherzentralen wurde von den Verbraucherzentralen Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erstellt, gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.