Laura beginnt demnächst ihre Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau und möchte in eine eigene Wohnung ziehen. Eine schöne und bezahlbare Bleibe zu finden, ist eine Herausforderung. Auch der Mietvertrag hat es manchmal in sich und birgt im Kleingedruckten so manche Überraschung.
Zeitung und Internet durchforsten
Der klassische Weg ist die Tageszeitung oder das Anzeigenblatt, dort finden sich spaltenweise Annoncen. Im Internet lohnt ebenfalls der Blick in die Zeitungsinserate, oder Sie klicken sich durch das Angebot der großen Immobilienportale. Dort können Sie dank der vielen Filter sehr gezielt suchen. Mitunter findet sich die neue Bleibe auch über eine Suchanzeige bei Ebay Kleinanzeigen oder über Ihren Facebook-Account. Beliebt sind zudem die „Schwarzen Bretter“ der Universitäten, Cafés und Supermärkte.
Eine prima Alternative zum freien Markt bieten Wohnungsbaugenossenschaften, deren Mieten oft deutlich unter dem „normalen“ Niveau liegen. Manchmal ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich, den Geringverdiener wie Studenten oder Auszubildende beim städtischen Wohnungsamt beantragen.
Mietvertrag und Kaution
In der Ausbildung verdient Laura noch nicht so viel, das schreckt manche Vermieter ab. Eine schriftliche Bürgschaft der Eltern sichert den zweifelnden Wohnungsbesitzern die regelmäßige Zahlung der Miete zu. Bekommt Laura die ersehnte Wohnung, schließt sie mit dem Besitzer einen Mietvertrag ab. Darin steht genau, wie hoch die monatliche Zahlung ist, was alles zur Wohnung gehört (Keller, Dachboden) und an welchem Tag das Mietverhältnis beginnt. Mit der Unterschrift fällt eine Kaution an, in der Regel drei Monatsmieten. Dieses Geld legt der Vermieter auf ein spezielles Konto und kann es im Notfall nutzen – falls Laura ihre Miete plötzlich nicht mehr bezahlt oder sie die Wohnung beim Auszug in einem stark renovierungsbedürftigen Zustand hinterlässt.
Der Teufel steckt im Detail
Achtung: Ist der Mietpreis mit dem Zusatz „warm“ angegeben, sind die Nebenkosten (Müllabfuhr, Gartenpflege) sowie die Heizung inklusive, bei „kalt“ nicht. Oft wird der Wasserverbrauch extra über die Stadtwerke berechnet, der Strom sowieso.
Manche Verträge sind zeitlich befristet, das heißt: die Besitzer vergeben ihre Wohnung nur für ein paar Jahre, oder sie vereinbaren im Vertrag eine Mindestmietdauer um einem häufigen Wechsel vorzubeugen. Geplante Mieterhöhungen stehen auch da, zum Beispiel eine „Staffelmiete“. Demnach kostet die Wohnung oft schon noch einem Jahr deutlich mehr. Ist alles soweit akzeptabel, kann Laura den Vertrag unterschreiben und sich auf die neue Wohnung freuen.
Unter www.verbraucherzentrale.de finden junge Menschen weitere Informationen und den Kontakt zu ihrer Verbraucherzentrale.