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Instagram-Kanal der VZSH derzeit nicht erreichbar – Infos zu aktuellem Meta-KI-Aufruf und Verbraucheranfragen

Stand:
Der Instagram-Kanal der VZSH ist aktuell nicht erreichbar. Verbraucheranfragen können daher aktuell nicht über den Kanal beantwortet werden. Wer dringende Fragen hat oder Antworten zur Meta-KI oder anderen Aufrufen der VZSH hat, erreicht uns weiterhin über die folgenden Kanäle und Beratungsstellen.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.
Off

Erreichbarkeit der VZSH

 

Aktueller Aufruf: Widerspruch zur Nutzung persönlicher Nutzerdaten zu Trainingszwecken der Meta-KI

Bis zum 26. Mai konnten Verbraucher der Nutzung all ihrer Inhalte aktiv widersprechen. Sie haben bislang noch nicht widersprochen?

Das passiert jetzt mit Ihren Daten:

Meta kann ab sofort in großem Stil damit beginnen, seine Systeme mit Künstlicher Intelligenz mit ihren Daten zu trainieren. Das US-Unternehmen wird dazu alle Beiträge, die Nutzer jemals auf Facebook oder Instagram gepostet haben, auslesen, um damit seine KI-Modelle zu trainieren.

Sie können das weiterhin tun. Aber: Der Widerspruch gilt ab sofort nur für alle zukünftigen Beiträge. Die Beiträge, die sie bislang auf den Plattformen Facebook und Instagram geteilt haben, darf Meta weiterhin für das Training der KI nutzen.

Das können Sie jetzt tun:

Sie können Meta die Nutzung Ihrer künftigen Daten untersagen.

Das Widerspruchsformular für die Meta-KI finden Sie:

Erläuterungen

Die Angabe der E-Mail-Adresse, mit der Sie Facebook oder Instagram nutzen, ist Pflicht. Das weitere Textfeld kann frei bleiben, eine Begründung für den Widerspruch ist nicht erforderlich. Wer bereits widersprochen hat, muss nicht nochmal widersprechen. Wenn das Facebook- und Instagram-Konto miteinander verknüpft worden sind, muss man nur einmal widersprechen – ansonsten einzeln für jeden Kanal. Bei WhatsApp gibt es keine Widerspruch-Möglichkeit.

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
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Im Januar 2024 kündigte Amazon an, ab Februar Werbung auf seinem Video-Streaming-Angebot zu schalten. Nur gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat blieb Amazon Prime werbefrei. Die Verbraucherzentralen hielten das für unzulässig. Nun ist das Klageregister für eine Sammelklage geöffnet.
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