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Was kann ich tun, wenn die Post nicht ankommt?

Stand:
Post verloren oder verspätet: Sie warten auf einen wichtigen Brief oder Ihr Paket kommt einfach nicht an? Wir zeigen, wie Sie nachforschen können und wann Ihnen eine Entschädigung zusteht.
Brief im Briefkasten

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Deutsche Post AG ist gesetzlich dazu verpflichtet, dass im Jahresdurchschnitt 95 Prozent der Briefsendungen in Deutschland am dritten Werktag ankommen. Vier Werktage nach der Einlieferung müssen 99 Prozent der Briefsendungen ausgeliefert werden.
  • Die gleichen Regeln gelten für DHL bei Paketsendungen. Für andere Postdienstleister gilt diese gesetzliche Verpflichtung nicht.
  • Ist Ihr Brief mehr als sieben Werktage unterwegs, können Sie eine Nachforschung für Ihre Sendung bei der Deutschen Post beauftragen.
  • Melden Sie sich für eine Briefankündigung bei der Deutschen Post an, wissen Sie immer, was bald bei Ihnen im Briefkasten liegt.
  • Den Status Ihrer Briefe und Pakete können Sie mit einer Sendungsverfolgung im Blick behalten.
  • Möchten Sie lieber hören als lesen? Alles Wissenswerte zum Thema erfahren Sie auch in unserem Podcast:
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Im Jahr 2023 wurden rund 13,3 Milliarden Briefe und 1,7 Milliarden Pakete allein durch die "Deutsche Post DHL" befördert. Während die Menge der Paketsendungen jedes Jahr steigt, geht die Zahl der beförderten Briefe immer weiter zurück. Seit dem Inkrafttreten des neuen Postgesetzes in 2024 gelten dabei geänderte Vorgaben zur Laufzeit: Brief- und Paketsendungen, die Sie innerhalb Deutschlands verschicken, werden in Zukunft regelmäßig drei Tage unterwegs sein. Denn die Deutsche Post und DHL sind gesetzlich dazu verpflichtet, dass 95 Prozent der Post im Jahresdurchschnitt nach 3 Werktagen ankommt. 99 Prozent müssen dann am vierten Werktag zugestellt werden.

Wichtig: Sie haben beim herkömmlichen Versand ohne Zusatzleistungen keinen gesetzlichen Anspruch, dass Ihr einzelner Brief innerhalb dieser Frist befördert wird. Die gesetzliche Verpflichtung betrifft den Jahresdurchschnitt aller Sendungen in Deutschland.

Wenn es um den Versand von Briefen und Paketen geht, denken viele zuerst an die Deutsche Post AG bzw. DHL. In Deutschland gibt es aber noch viele weitere private Postdienstleister wie unter anderem:

  • Hermes
  • DPD
  • GLS
  • UPS
  • Postcon
  • Citipost
  • Citykurier
  • Und viele weitere!

 

Es gibt viele weitere - auch regionale – Zustellungsdienste. Viele der privaten Dienstleister sind allerdings nicht für Privatpersonen interessant, sondern wenden sich nur an Geschäftskunden für größere Sendungsmengen. Alternativen zur Deutschen Post für den Briefversand zu finden, ist daher oft nicht einfach. Manche der privaten Zustelldienste haben sogar ein Netzwerk an eigenen Briefkästen im Stadtgebiet – ein Hinweis, dass es in Ihrer Region ein Alternativangebot zur Deutschen Post gibt. Einige Zustelldienste haben sich beispielsweise in dem Netzwerk P2 Die Zweite Post GmbH & Co. KG zusammengeschlossen.

Die meisten privaten Briefe werden aber durch die Deutsche Post verschickt.

Beim Paketversand ist die Deutsche Post DHL mit mehr als 40 Marktanteil auch 2023 weiterhin der klare Marktführer. Die Deutsche Post DHL und fünf weitere Anbieter (Amazon, DPD, GLS, Hermes und UPS) haben 2022 98 % aller Paketsendungen in Deutschland befördert.

Wie oft muss die Post Briefe zustellen?

Die Deutsche Post muss die sogenannte Grundversorgung (Universaldienst) sicherstellen. Dazu ist das Unternehmen verpflichtet, mindestens einmal werktäglich Briefe und Pakete zuzustellen. Also auch an Samstagen. Briefkästen müssen ebenfalls jeden Werktag geleert werden.

Die konkreten Anforderungen im Rahmen der Grundversorgung finden Sie §§ 15 -25 Postgesetz.

Immer wieder aber beschweren sich Verbraucher:innen, dass die Zusteller:innen bei ihnen mitunter nur noch ein- oder zweimal pro Woche kommen und dann viele Briefe auf einmal im Briefkasten landen, nur eben zu spät.

Wichtig ist dabei zu beachten: Sie haben keinen gesetzlichen Anspruch, dass jeder einzelne Brief innerhalb von vier Werktagen zugestellt wird. Die gesetzlichen Vorgaben beziehen sich auf den Jahresdurchschnitt aller Sendungen in Deutschland.

Die Bundesnetzagentur übernimmt das Qualitätsmonitoring. Sie überprüft, ob die gesetzlichen Vorgaben zur Postversorgung eingehalten werden. Bei Fragen und Beschwerden zur Postversorgung können Sie sich an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur wenden.

Ihr Kontakt zur Bundesnetzagentur:

  • Online:
    Hier gelangen Sie direkt zum Online-Kontaktformular.
  • Postalisch:
    Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

Ist Ihnen durch verlorene, entwendete oder beschädigte Sendungen ein Schaden entstanden, können Sie zudem die Schlichtungsstelle Post bei der Bundesnetzagentur für ein kostenfreies Schlichtungsverfahren anrufen. Mehr Informationen zur Schlichtung finden Sie hier.

Post verspätet: Was kann ich tun?

Bei Briefen, die Sie persönlich aufgegeben haben und für die Sie einen Einlieferungsbeleg haben, können Sie im ersten Schritt in der Sendungsverfolgung prüfen, ob Ihr Brief noch weiterbefördert wird oder beispielsweise in einem Briefzentrum festhängt. Hängt eine Sendung tagelang an einem Ort fest oder ist mehr als 7 Werktage unterwegs? Dann können Sie eine Nachforschung für Ihre Sendung bei der Deutschen Post beauftragen - wenn Sie noch keine weitere Information zum Verbleib Ihrer Briefsendung bekommen haben. Um eine Nachforschung zu beauftragen, benötigt die Deutsche Post folgende Angaben von Ihnen:

  • Daten der Absender:innen
  • Angaben der Empfänger:innen
  • Angaben zur Einlieferung (Datum und Stelle)
  • ggf. Sendungsnummer (die finden Sie z.B. auf dem Kontrollabschnitt, den Sie als Quittung erhalten, wenn Sie eine Sendung aufgeben)
  • ggf. den Einlieferungsbeleg

Briefankündigung: Welche Briefe kommen bald?

Über die App von Deutscher Post und DHL können Sie sich kostenlos für eine Briefankündigung registrieren. Alternativ geht das auch über die E-Mail-Postfächer von GMX oder WEB.DE. Registrierte Nutzer:innen bekommen dann in der App oder per E-Mail vorab eine Ankündigung der Briefe der Deutschen Post, die gerade zu ihnen unterwegs sind. Mit einer Briefankündigung wissen Sie, was bald bei Ihnen im Briefkasten liegt.

Wichtig: Manche Schreiben sind von dieser Ankündigung ausgenommen. Zum Beispiel die Postzustellungen von Gerichten – also gerade besonders wichtige Schreiben.


Sendungen, die über andere Anbieter zugestellt werden oder Express-Sendungen werden ebenfalls nicht über die Funktion angekündigt.

Eine Ankündigung Ihrer Briefsendungen erhalten Sie in der Regel, wenn ein Brief voraussichtlich in 1 bis 2 Tagen an Sie zugestellt wird. Auf der Seite der Deutschen Post erhalten Sie mehr Informationen zur Briefankündigung.

Basis-Sendungsverfolgung per Briefmarke mit Matrixcode

Eine weitere Alternative, um zu erfahren, wo Ihr verschickter Brief gerade ist: Nutzen Sie beim Versenden eine Briefmarke mit Matrixcode.

Diese Briefmarke, die Sie auch online kaufen können, enthält einen unverwechselbaren 2D-Code (zweidimensionaler Code) und macht jeden Brief zu einem Unikat. Der bekannteste Matrixcode ist der QR-Code.

Ein Vorteil: Der Matrixcode auf Briefen ist eine Art Scan-Button und ermöglicht eine Basis-Sendungsverfolgung. Scannen Sie den Matrixcode vor dem Einwerfen mit der "Post&DHL"-App, dann erhalten Sie weitere Informationen zum Status der Briefsendung. Wichtig hierbei: Die Basis-Sendungsverfolgung dokumentiert die Bearbeitung der Sendung im Start- und Zielbriefzentrum. Es gibt keinen Zustellnachweis. Hierfür sind die verschiedenen Einschreiben eine sinnvolle Alternative.

Die Matrixcode-Briefmarken erhalten Sie in allen deutschen Postfilialen oder online unter shop.deutschepost.de.

Sendungsverfolgung: Wo ist mein Paket?

Wird Ihre Sendung per DHL versendet, können Sie Ihre Pakete mit einer sogenannten Sendungsverfolgung im Blick behalten. Über dieses Live-Tracking erhalten Sie Auskunft über den Status Ihrer DHL-Lieferung und können sehen, wo Ihr Paket gerade ist.

Kommt ein Paket nicht bei Ihnen an, können Sie über die Sendungsverfolgung als ersten Schritt den Sendungsstatus überprüfen.

Dazu benötigen Sie Ihre Sendungsnummer. Die Sendungsnummer finden Sie entweder auf dem Einlieferungsbeleg Ihrer Sendung oder aber die Absender:innen (z.B. ein Online-Shop, bei dem Sie etwas bestellt haben) teilen Ihnen die Sendungsnummer bei der Bestellung mit.

Wichtige Hinweise:

  • Die Sendungsnummer ist nicht die Bestellnummer Ihrer gekauften Ware. Die Bestellnummer wird vom Versandhändler vergeben.
  • Bei DHL-Päckchen ist keine Sendungsverfolgung möglich.
  • Es kann bis zu 24 Stunden dauern, bis Ihre DHL-Sendung auch in der Sendungsverfolgung angezeigt wird.

Sie haben Ihre Sendungsnummer vorliegen? Dann können Sie Ihr DHL-Paket wie folgt nachverfolgen:

  1. Auf der DHL-Website können Sie Ihre Sendungsnummer (eine Zahlen-/ Buchstabenkombination, maximal 10 Stellen) in das jeweilige Feld eingeben.
  2. Klicken Sie anschließend auf den Button "Verfolgen".

Post verloren: Was kann ich tun?

Zunächst sollten Sie klären, ob Ihre Postsendung sich verspätet oder tatsächlich verloren gegangen ist. Wann Sie Post als verloren betrachten können, regelt das Handelsgesetzbuch: § 424 Abs. 1 HGB besagt, dass innerhalb Deutschlands versendetes Gut – also z.B. auch Briefe – dann als verloren gelten, wenn es nicht innerhalb der üblichen Lieferfrist, mindestens aber nach 20 Tagen noch nicht ausgeliefert ist.

Grundsätzlich gilt: Einfache Standardbriefe sind - im Gegensatz zu z.B. Einschreiben - nicht gegen Verlust versichert. Geht ein einfacher Standardbrief verloren, stehen den Absender:innen daher in der Regel keine Schadenersatzansprüche zu. Die Deutsche Post schließt in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Haftung beim Versand eines einfachen Standardbriefs aus.

Anders verhält es sich, wenn ein Brief-Einschreiben verspätet oder gar nicht zugestellt wird. In diesem Fall haftet die Deutsche Post bis zur Höhe des unmittelbaren Schadens, jedoch maximal mit 20 Euro. Geht ein Einschreiben, das persönlich an die Empfänger:innen übergeben werden soll, verloren oder ist beschädigt, stehen Ihnen bis zu 25 Euro zu.

Hinweis: Wann andere Paketdienste haften, wenn Post verloren geht, können Sie den jeweiligen AGB entnehmen.

 

Wichtige Briefe per Einschreiben versenden

Wichtige Briefe können Sie zum Beispiel per Einschreiben verschicken. Dabei können Sie zwischen klassischen Einschreiben, Einwurf-Einschreiben und Einschreiben mit Rückschein wählen. Alle Einschreiben-Optionen kosten allerdings zusätzlich Geld.

Welche der Optionen für Ihre Zwecke am besten geeignet ist, haben wir hier zusammengefasst.

  • Ein Einwurf-Einschreiben kostet 2,35 Euro (Stand: Januar 2023) zusätzlich zum Briefporto. Bei einem Einwurf-Einschreiben können Sie zurückverfolgen, ob und wann es im Briefkasten des Adressaten eingeworfen wurde.
  • Das klassische Einschreiben kostet 2,65 Euro (Stand: Januar 2023) zusätzlich zum Porto des Briefs. Bei dieser Option wird den Empfänger:innen die Sendung persönlich ausgehändigt und dies per Unterschrift nachgehalten.
  • Das Einschreiben mit Rückschein kostet 4,85 Euro (Stand: Januar 2023) zusätzlich zur normalen Briefmarke. Es ist für wichtige Sendungen die sicherste Art des Versands – und zudem gerichtsfest. Wählen Sie ein Einschreiben mit Rückschein, erhalten Sie eine Zustellbenachrichtigung inklusive Datum und Unterschrift der Empfänger:innen.

Bei besonders wichtigen Schreiben, bei denen Sie gerichtsfest die Zustellung bestimmter Unterlagen oder einer Kündigung nachweisen können wollen, kann es sogar am verlässlichsten sein, einen bezeugenden Boten oder eine Gerichtsvollzugsperson mit der Zustellung zu beauftragen.

Post kommt nicht: Wo kann ich mich beschweren?

Ist Ihre Post verspätet oder kommt gar nicht an, können Sie sich bei verschiedenen Stellen beschweren.

  1. Beschwerde beim betroffenen Post- oder Paketdienstleister
    Die erste Anlaufstelle sollte Ihr Post- und Paketdienstleister selbst sein.
    Bei der Deutschen Post können Sie sich telefonisch unter 0228 4333112 (montags bis freitags 8-18 Uhr, Samstag 8-14 Uhr) beschweren.
    Wollen Sie ein Problem mit einem DHL-Paket melden, finden Sie auf der Webseite der DHL online Hilfe beim Kundenservice.
  2. Beschwerde bei der Bundesnetzagentur
    Bei anhaltenden Mängeln können Sie sich auch bei der Bundesnetzagentur beschweren.
    Häufen sich Beschwerden aus einer Region, fordert die Bundesnetzagentur die Deutsche Post auf, bestehende Mängel zeitnah abzustellen.

Hinweis: Wenden Sie sich bei Problemen zunächst unmittelbar an Ihren Postdienstleister. Nur so kann das Unternehmen zeitnah von den Problemen erfahren und seinen Verpflichtungen nachzukommen.

Sollte es zu Streit mit Ihrem Postdienstleister kommen, kann die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur helfen, eine Einigung zu erzielen.

Frist durch späte Zustellung versäumt – welche Rechte habe ich?

Haben Sie durch einen stark verspäteten oder verloren gegangenen Brief

  • eine Frist verpasst,
  • eine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt oder
  • eine Mahnung bekommen,

besteht bei einer normalen Briefsendung kein Anspruch gegen die Post. Denn die Deutsche Post haftet nicht für Folgeschäden, wie etwa versäumte Kündigungsfristen. Mehr Informationen dazu können Sie den AGB Ihres Postdienstleisterns entnehmen.

Doch keine Sorge: Haben Sie eine Mahnung erhalten, weil Sie aufgrund einer verspäteten Zustellung die erste Zahlungsfrist versäumt haben, ist das normalerweise kein Problem. Denn die Absender:innen müssen den Zugang des Schreibens bei Ihnen nachweisen. Nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit dem Absender oder der Absenderin auf und teilen Sie die verspätete Zustellung mit. Auch bei versäumten Fristen sollten Sie sofort die Absender:innen kontaktieren.

Eine junge Frau sitzt auf dem Sofa mit einem geöffneten Paket auf dem Schoß.

Hilfe bei Post- und Paket-Ärger

Haben Sie Beschwerden über Post- oder Paketdienstleister? Hier erhalten Sie erste Informationen zur Rechtslage und können interaktiv passende Musterbriefe erstellen, um sich zu beschweren.

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BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.