Brausetabletten wirken praktisch – doch in ihnen versteckt sich viel Salz, wie ein Marktcheck der Verbraucherzentrale zeigt. Erfahren Sie, welche Nachteile lauern und wie Sie diese vermeiden können.
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Das Wichtigste in Kürze:
- Damit sie sich in Wasser leicht auflösen, enthalten Brausetabletten oft hohe Mengen Natrium.
- Zu viel Natrium kann den Blutdruck erhöhen.
- Die hohen Gehalte kommen durch den Zusatz von Natriumhydrogencarbonat (Natron) und weiteren Natriumsalzen zustande. Auf Nahrungsergänzungsmitteln ist die Angabe des Natrium- bzw. Salzgehalts freiwillig; auf herkömmlichen Lebensmitteln muss der Salzgehalt dagegen angegeben werden.
- Das meiste Natrium nehmen wir durch unser Speisesalz (Natriumchlorid) auf.
- Der in Brausetabletten enthaltene Salzgehalt entspricht durchschnittlich 0,67 Gramm Salz pro Tagesdosis. 6 Gramm pro Tag sind die empfohlene Höchstmenge für Erwachsene aus allen Quellen.
- Wenn Sie mit Bluthochdruck zu tun haben, sollten Sie bei Nahrungsergänzungsmitteln möglichst auf andere Darreichungsformen (Kapseln, Tabletten, nicht sprudelnde Pulver) ausweichen.
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Brausetabletten mit Vitaminen, Mineralstoffen, Pflanzenstoffen und anderen Zutaten schmecken süß und sauer. Dass sie große Mengen Salz enthalten können, schmeckt man nicht heraus. Angegeben werden muss der Gehalt auch nicht. Welche Probleme können damit einhergehen und was kann man dagegen machen?
Unerwünschte und unerwartete Zutaten in Nahrungsergänzungsmittel-Brausetabletten
In einem Marktcheck im April 2025 hat die Verbraucherzentrale NRW 72 Nahrungsergänzungsmittel (NEM), die in Form von Brausetabletten angeboten wurden, bezüglich ihres Natrium- bzw. Salzgehaltes unter die Lupe genommen. Auf nur circa der Hälfte der Produkte fanden sich Angaben zum Salz- bzw. Natriumgehalt pro Tablette/Tagesportion.
Die durchschnittliche Höhe des deklarierten Salzgehaltes betrug 0,67 Gramm pro Tagesdosis (entspricht 268 mg Natrium). Der niedrigste deklarierte Salzgehalt betrug 0,17 Gramm und der höchste 1,46 Gramm pro Tagesportion. Eine Multivitamintablette für Kinder enthielt mit über 1 Gramm Salz die höchste Menge Salz pro Tablette.
Zum Vergleich: Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt, maximal 6 Gramm Salz (etwa 1 Teelöffel) täglich aufzunehmen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) rät sogar, die Salzzufuhr auf 5 Gramm und damit die Natriumzufuhr auf 2 Gramm täglich zu beschränken. In Deutschland verzehren Frauen allerdings durchschnittlich 8,4 g und Männer 10 g Salz pro Tag und liegen damit weit über den Empfehlungen. Auch weltweit liegt die durchschnittliche Aufnahme bei knapp 11 g Salz (4,3 g Natrium) – mehr als das Doppelte der Empfehlung.
Laut Empfehlung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) sollten NEM gar kein Natrium zu ernährungsphysiologischen Zwecken enthalten. Allerdings sind Zusatzstoffe (zum Aufsprudeln) dabei nicht explizit erwähnt.
Zum leichten Auflösen in Wasser enthalten Brausetabletten Natrium in Form von Natriumhydrogencarbonat (auch bekannt als Natron) und weiteren Natriumsalzen. Dieses löst sich bei Kontakt mit Wasser relativ schnell unter Abspaltung von Kohlenstoffdioxid (CO2); das entstehende Gas bringt das Wasser zum Sprudeln und die Tablette löst sich schneller auf.
Natrium als möglicher Blutdruck-Treiber
Natrium wird zum allergrößten Teil durch unser Speisesalz (Natriumchlorid) aufgenommen. Der größte Teil erfolgt dabei über verarbeitete Lebensmittel wie Brot, Fleisch, Wurst und Käse (sogenannte versteckte Salzquellen), sowie dem Verzehr außer Haus zubereiteter Speisen.
Eine zu hohe Aufnahme von Natrium kann zu einer Erhöhung des Blutdrucks führen – das Risiko an Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu erkranken steigt. Bluthochdruck ist nach wie vor weit verbreitet in der Bevölkerung und betrifft etwa 20 Mio. Erwachsene in Deutschland. Mehr zum Thema finden Sie in unseren FAQ zu Salz.
Darauf sollten Sie achten
- Eine zu hohe Natriumzufuhr kann zu gesundheitlichen Problemen wie Bluthochdruck führen.
- Insbesondere Menschen mit Bluthochdruck sollten bei NEM auf Brausetabletten möglichst verzichten.
- Der teilweise hohe Salzgehalt in Brausetabletten ist nicht zu erwarten, nicht zu schmecken und muss auf der Verpackung nicht angegeben werden.
- Schauen Sie zuerst, ob Sie die Brausetablette wirklich benötigen: der tägliche Bedarf an z.B. Vitamin C wird sehr leicht über Gemüse und Obst gedeckt. Hier finden Sie eine Checkliste.
- Das Ersetzen von Brausetabletten durch andere Darreichungsformen wie z.B. Kapseln, Tabletten oder nicht sprudelnde Pulver ist eine einfach umsetzbare Möglichkeit im Alltag, die Natrium- und Salzzufuhr deutlich zu verringern.
- Vielleicht ist auch eine Verringerung der Dosis möglich - anstatt einer Tablette nur noch eine Halbe zu nutzen. Oder der Umstieg auf ein anderes Produkt, das bei gleicher Dosierung mit weniger Brausetabletten auskommt.
Die rechtliche Situation
Auf verpackten Lebensmitteln muss seit 2016 der Salzgehalt als Pflichtangabe im Rahmen der Lebensmittelkennzeichnung aufgeführt werden. NEM sind rechtlich betrachtet zwar Lebensmittel, die verpflichtende Nährwertdeklaration gilt allerdings für diese Produktgruppe nicht. Hier regelt die Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) die spezifischen Kennzeichnungserfordernisse.
NEM müssen demnach keine Angaben zum Natrium- bzw. Salzgehalt auf ihren Verpackungen (und im Internetshop) aufweisen. Ausnahmen gelten nur, wenn explizit auf den Gehalt an bestimmten Nähr- bzw. Inhaltsstoffen hingewiesen wird (z.B. bei Elektrolyten). Im Normalfall ist die Kennzeichnung des Salzgehalts bei Brausetabletten daher nicht erforderlich. Gleiches gilt übrigens auch für Zucker.
Auf apothekenpflichtigen Mitteln und Medikamenten dagegen muss laut Besonderheitenliste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf der Verpackung auf den Natrium-/bzw. Salzgehalt hingewiesen werden. Produkte mit mehr als 23 Milligramm pro Dosis müssen den Hinweis "Enthält Natrium" auf dem Behältnis tragen. Bei einem Natriumgehalt von mehr als 391 Milligramm in der maximalen Tagesdosis ist der Hinweis "Hoher Natriumgehalt" verpflichtend.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW sollte ein solcher Hinweis bei Nahrungsergänzungsmitteln ebenfalls verpflichtend sein – oder eben die Pflichtkennzeichnung des Salzgehalt in der Nährwerttabelle.
Quellen