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Gewürze als Urlaubs-Mitbringsel: Risiken durch Keime und Pestizide

Stand:
Die in der EU geltenden Grenzwerte können in anderen Ländern deutlich überschritten werden.
Gewürze auf dem Markt

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei der Einfuhr in die EU entdecken Kontrolleure sowohl Keime als auch Schimmelpilzgifte und Pestizide oberhalb der erlaubten Höchstmengen sowie krebserregende Farbstoffe.
  • Auch Honig und ayurvedische Nahrungsergänzungsmittel können gesundheitsschädliche Stoffe enthalten.
  • Nicht alles dürfen Sie mitbringen: Für einige Lebensmittel gelten Beschränkungen oder Verbote.
  • Problematisch sind Keramiken, Küchenbesteck, Schüsseln und andere Gerätschaften, da sie nicht den europäischen Sicherheitsnormen unterliegen.
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Gewürze

Zu den beliebten Urlaubs-Mitbringseln zählen aus dem Bereich der Lebensmittel vor allem Gewürze, aber auch Tee. Risiko dabei: Die für die Europäische Union (EU) geltenden Grenzwerte, wie zum Beispiel für Pestizide, können in anderen Ländern - oft auch mangels Kontrollen - deutlich überschritten werden.

Bei Kontrollen von Importen in die EU gibt es laut Europäischem Schnellwarnsystem sehr häufig Meldungen zu Gewürzen und Kräutern. Vor allem schwarzer Pfeffer, Paprika- und Chilipulver sowie frische und getrocknete Kräuter sind negativ aufgefallen und zurückgewiesen worden, weil sie zum Beispiel mit Schimmelpilzgiften wie Aflatoxinen und Ochratoxin und vor allem mit Keimen (Salmonellen, Coli-Bakterien, Bacillus cereus) belastet waren. Auch Fremdkörper wurden gefunden. Eine Pfeffermischung aus Tunesien enthielt anstelle von roten Pfefferkörnern rote Paternostererbsen (Abrus precatorius). Diese enthalten den toxischen Inhaltsstoff Abrin, der zu schweren Vergiftungen oder gar zu Todesfällen führen kann. Die meisten dieser auffälligen Produkte stammten aus Asien und Afrika, seltener aus Osteuropa.

Aktuelle Hinweise finden Sie im Schnellwarnsystem RASFF zur Lebensmittelsicherheit.

Immer wieder fallen bei der Einfuhr von Chili, Paprika, Curry und Cayennepfeffer in die EU auch verbotene Azo-Farbstoffe auf - insbesondere die krebserregenden Sudanrot, Pararot, Orange II und Rhodamin. Durch diese und andere für Gewürze nicht zugelassene Farbstoffe wird eine bessere Produktqualität vorgetäuscht. Inwieweit das auch in diesen Ländern verkaufte Gewürze betrifft, ist unklar. Sensorisch sind die Beimischungen nicht festzustellen. Gefälscht wird auch bei teureren Gewürzen wie Safran, Kurkuma oder Ceylon-Zimt.

Häufig fallen auch nicht deklarierte Beimischungen zum Strecken (Verfälschen) von getrockneten Kräutern wie Oregano auf. Hierfür werden beispielsweise getrocknete zerstoßene Olivenblätter verwendet. Diese sind als Lebensmittel aber nicht zugelassen (es fehlt die Novel-Food-Zulassung). Das Untersuchungsamt in Stuttgart hat dazu extra eine Schwerpunktuntersuchung gemacht. Gerade bei Oregano und Kreuzkümmel aus der Türkei sind bei Grenzkontrollen zuletzt häufiger lebertoxische Pyrrolizidinalkaloide gefunden worden. Diese gelangen durch Verunreinigungen mit anderen Wildkräutern in das Produkt.

Honig und Kräutertees

Auch Honig und Kräutertees werden gerne mitgebracht. Manche Honigsorten können jedoch erhöhte Anteile von Wirkstoffen aus Giftpflanzen enthalten, die von den Bienen mit dem Nektar oder Pollen in den Honig eingebracht werden. So können Honige (aber auch Kräutertees) die lebertoxischen Pyrrolizidinalkaloide enthalten. Besonders betroffen davon sind Honige aus Süd- und Mittelamerika.

Honig aus der türkischen Schwarzmeerregion (Pontischer Honig, türkischer Wildhonig, bitter honey) kann hohe Grayanotoxingehalte aufweisen, die zu akuten Vergiftungserscheinungen (Schwindel, Blutdruckabfall, langsamer Herzschlag, Lähmungen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall) führen können. Grayanotoxine sind Pflanzengifte, die vor allem in an der türkischen Schwarzmeerküste weit verbreiteten Rhododendronarten vorkommen.

Außerdem sind allergische Reaktionen auf die "unbekannten" Pollen nicht auszuschließen. Hinzu kommt, dass vor allem Honige aus Kanada, den USA oder Südamerika Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen enthalten können, aus Südeuropa eher nicht.

Bei "natürlichen" Kräutertees tauchen immer mal wieder hier unzulässige Zutaten wie Chrysanthemenblätter, Ephedra, Sennes oder gar stark abführende Anthrachinone (Krebs erregend und Erbgut verändernd).

Achtung, giftige Schwermetalle!

Zu chronischen Bleivergiftungen nach dem Urlaub kommt es immer wieder beispielsweise durch Keramikgefäße, Gläser oder Bierkrüge aus Ferienländern. Diese eignen sich zumeist nicht, um Lebensmittel zu servieren, sondern nur als Dekoration. Auch mit Bleifarben bedruckte Plastiktaschen bergen Risiken, sofern sie in Kontakt mit Lebensmitteln kommen.

Grundsätzlich sollte man auf Plastiktaschen besser verzichten und lieber selber einen Beutel bereit halten.

Ebenfalls hohe Schwermetallgehalte (vor allem Blei, teilweise auch Arsen) enthalten viele in Südostasien eingekaufte ayurvedische Nahrungsergänzungsmittel.

Küchengerätschaften

Laut Schnellwarnsystem fallen auch immer wieder metallene Küchengeräte wie Pizza-Schneider, Grillbesteck, Pfannen, Töpfen etc. aus Asien durch zu hohe Abgabemengen von Nickel, Kobalt oder Chrom auf.
Bei Melamingeschirr, Pfannenwendern  etc. von dort wird häufig zu viel freigesetztes Melamin und Formaldehyd, Bisphenol A und teilweise krebserregende primäre aromatische Amine gemessen.

Auch scheinbar umweltfreundliches Bambusgeschirr besteht längst nicht immer aus 100 Prozent Bambus sondern enthält leider häufig Melamin- oder andere Kunststoffbeimischungen.

Beschränkungen und Verbote

Für etliche Lebensmittel gelten Import-Einschränkungen oder auch -Verbote:

  • Speisepilze zum privaten Verbrauch (bis zwei Kilogramm) dürfen ohne Einschränkungen eingeführt werden.
  • Die Einfuhr von Kartoffeln ist auch in geringsten Mengen grundsätzlich verboten.
  • Wegen der Gefährdung aller Störarten ist die Einfuhr von Kaviar verboten. Zum persönlichen Gebrauch sind 125 Gramm pro Person in Einzelbehältnissen erlaubt.
  • Für Fleisch und Fleischwaren sowie für Wild, Milch, Milcherzeugnisse und auch Eier bestehen wegen der Gefahr von Tierseuchen (z.B. Afrikanische Schweinepest) zahlreiche Beschränkungen.
  • Einschränkungen gibt es auch für Pflanzen, aus Pflanzen hergestellten Produkten und Früchte. So dürfen diese aus Asien, Nord-/Süd-Amerika, Afrika und Australien nur mitgebracht werden, wenn ein Pflanzengesundheitszeugnis des Ursprungslandes vorliegt. Für Gewürze gibt es in einigen Fällen gesonderte Kleinmengenregelungen für Privatpersonen.
  • Nahrungsergänzungsmittel (hochdosierte Vitamine, Ginsengwurzeln, Hinweise auf Behandlung von Krankheiten) fallen häufig unter das deutsche Arzneimittelgesetz, egal wie die rechtliche Lage im Ursprungsland aussieht. Der Import ist auf den üblichen persönlichen Bedarf beschränkt. Per Post ist die Einfuhr generell verboten. Zu allgemeinen Einfuhrbestimmungen und den speziellen Bestimmungen für Lebensmittel informiert der Zoll.