Was, wenn eine der Banken sich sperrt?
Zuständig für Beschwerden ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Diese kann bei Pflichtverstößen Bußgelder gegen die Banken verhängen. Eine Kopie der Beschwerde können Sie auch an die Verbraucherzentralen senden.
Kunden können sich auch an den Ombudsmann der jeweiligen Bank wenden. Nähere Informationen zum Ombudsmannverfahren geben wir in einem eigenen Beitrag.
Was darf dieser Service kosten?
Entgelte dürfen beide Banken für den gesamten Service nur erheben, wenn Sie das mit Ihnen vereinbart haben. Die Entgelte, fordert das Gesetz, müssen angemessen und an tatsächlichen Kosten orientiert sein. Was das konkret bedeutet, wird sich erst noch zeigen müssen - zum Beispiel durch Urteile. Sollten Sie die Entgelte Ihrer Bank für zu hoch halten, wenden Sie sich ruhig an die Verbraucherzentrale.
Personenbezogene Daten zu Daueraufträgen und Lastschriften müssen kostenlos zugänglich sein, ebenso die Informationen und Listen zu Daueraufträgen, Lastschriftmandaten und eingehenden Überweisungen sowie die Schließung des alten Kontos.
Was gilt bei einem Wechsel ins europäische Ausland?
Wollen Sie zu anderen europäischen Banken wechseln, muss die alte Bank in Deutschland kooperieren. Sie muss Ihnen aktuelle Daueraufträge und Lastschriftmandate nennen sowie die eigenen Überweisungen aus den vergangenen 13 Monaten auflisten.
Damit fällt es bei der neuen Bank leichter, entsprechende Aufträge zu erteilen. Eine neue Bank im europäischen Ausland unterliegt dann allerdings nicht der hiesigen Pflicht, Ihnen dabei zu helfen.
Hilfe bei der Auswahl eines passenden Girokontos
Vor dem Wechsel steht die Auswahl eines neuen Girokontos. Bei der vorangehenden Suche nach einem passenden neuen Girokonto helfen die Verbraucherzentralen mit Tipps, Checklisten und Musterbriefen.
Regelung ist ein Teil des Gesetzes zum Basiskonto
Die Umzugsregelung steht im Gesetz, das seit 19. Juni 2016 auch einen gesetzlichen Anspruch auf ein Basiskonto garantiert. Seitdem kann jeder Verbraucher in Deutschland ein solches Konto bei Banken und Sparkassen einrichten. Was ein Basiskonto ist, erklären wir in einem eigenen Beitrag.
Muss ich die Kontowechselhilfe nutzen?
Verbraucher können den Girokontowechsel selbstverständlich auch ohne Unterstützung der Banken vollziehen. Dies ist letztlich gar nicht schwierig, sondern erfordert nur ein wenig Fleißarbeit. Insbesondere muss eine Liste erstellt werden, welche regelmäßigen Zahlungseingänge und -ausgänge auf das neue Konto umziehen sollen. Dabei helfen insbesondere die Kontoauszüge des letzten Jahres. Hier bieten wir Ihnen weitere Tipps, Checklisten und Musterbriefe für den Kontowechsel. Sicherlich auch für Verbraucher, die die Kontowechselhilfe nutzen wollen, eine spannende Lektüre.
Einige Banken bieten - neben der gesetzlich vorgeschriebenen Kontowechselhilfe - auch einen freiwilligen Service, mit dem sie den Kunden unterstützen.