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Smart Meter Pflicht: Einbau und Kosten

Stand:
Die Smart Meter Pflicht greift seit 2020. Bis 2032 soll der flächendeckende Einbau vollendet sein. Verbraucher sollten Rechte, Pflichten und Kosten kennen.
Elektriker nimmt den Pflichteinbau eines Smart Meters vor.
Seit geraumer Zeit besteht für viele Haushalte Deutschlands eine Smart Meter Pflicht.

Der Pflichteinbau der Smart Meter hat begonnen und für die Verbraucher ist es wichtig, die mit dem Rollout der modernen Messeinrichtungen beziehungsweise Smart Meter verbundenen Pflichten und anfallenden Kosten zu kennen. Dabei sieht das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende den flächendeckenden Einbau von diesen Zählern bis zum Jahr 2032 vor.

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Die Grundlage zum Startschuss des Rollouts war die Zertifizierung eines Smart Meter Gateways durch mindestens drei voneinander unabhängigen Unternehmen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Diese Rahmenbedingungen liegen seit Ende 2019 vor, sodass der Pflichteinbau von Smart Metern im Februar 2020 losgehen konnte.

Smart Meter Pflicht

Eine Smart Meter Pflicht beziehungsweise eine gesetzliche Verpflichtung für Messstellenbetreiber zum Einbau von intelligenten Messsystemen besteht in folgenden Fällen:

  • Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden pro Jahr,
  • Wärmepumpen, Stromspeicher und Wallboxen, die nach dem 01.01.2024 eingebaut worden sind und deren maximale Anschlussleistung über 4,2 kW liegt (Bei Einbau mehrerer Einzelgeräte mit Anschlussleistung unter 4,2 kW wird die Gesamtleistung des Systems zu Grunde gelegt),
  • Betreiber von Strom erzeugenden Anlagen z. B. Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von mehr als sieben Kilowatt Peak.

Auch für Fallgruppen, für die kein Pflichteinbau vorgesehen ist, hat der Messstellenbetreiber die Option, den Einbau intelligenter Messsysteme zu beauftragen. Das muss – wie auch der Pflichteinbau - geduldet werden. Alle übrigen Haushalte bekommen stattdessen eine moderne Messeinrichtung in Form eines digitalen Zählers eingebaut. Grundsätzlich hat aber jeder das Recht, den Einbau eines intelligenten Messystems beim Messstellenbetreiber zu verlangen.

Smart Meter Kosten

Natürlich sind die neuen Zähler auch mit Kosten verbunden. Grundsätzlich sind die anfallenden Kosten vom jeweiligen Haushalt zu tragen. Eine individuelle jährliche Preisobergrenze für den Einbau und Betrieb bietet einen Kostenschutz. Dieser kann der Abbildung entnommen werden und gilt nur für den verpflichtenden Einbau oder dem freiwilligen Einbau durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber.

 

Preisobergrenzen
Euro pro Jahr
Verbraucherinnen und Verbraucher
Jahresverbrauch in kWh
Erzeuger
[kW]
40mehr als 6.000 bis 10.000-
50Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWGbis einschl. 15
50mehr als 10.000 bis 20.000-
110mehr als 20.000 bis 50.000> 15 bis 25
140mehr als 50.000 bis 100.000> 25 bis 100
Angemessenmehr als 100.000> 100
50Einbau und Betrieb einer SteuerungseinrichtungEinbau und Betrieb einer Steuerungseinrichtung

 

Der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) ist der örtliche Netzbetreiber, der für den vorhandenen analogen Ferraris-Zähler zuständig ist und nun den Einbau und Betrieb der Smart Meter übernimmt. Dieser kann seine Zuständigkeit für die digitalen Zähler an ein anderes Unternehmen übertragen, was bisher allerdings selten vorgekommen ist.

Möchte der Verbraucher einen freiwilligen Einbau bei einem Messstellenbetreiber außerhalb der Grundzuständigkeit vornehmen, so gilt für den Messstellenbetrieb der ausgehandelte Preis mit dem wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB). Derzeit sind in Deutschland jedoch nur eine Handvoll wettbewerblicher Messstellenbetreiber aktiv, die sich vorrangig auf gewerbliche Kunden konzentrieren.

Bei wettbewerblichen Messstellenbetreibern sind vor Abschluss eines Vertrages dessen Leistungen, Preise und Laufzeiten zu beachten, die von denen des grundzuständigen Messstellenbetreibers abweichen können.

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