Leistungsumfang und Abläufe
Es gibt unterschiedliche Arten von Wechselservices. Manche benachrichtigen ihre Kunden nur, bevor Kündigungsfristen auslaufen, und schlagen dann bessere Tarife vor. Andere Dienstleister wiederum bekommen von ihren Kunden die Vollmacht, automatisch einen Wechsel einzuleiten. Bevor ein neuer Liefervertrag abgeschlossen wird, informiert Ihr Dienstleister Sie aber in der Regel. Dann müssen Sie entweder aktiv zustimmen oder Sie können innerhalb einer vereinbarten Frist widersprechen.
Unabhängig von den genauen Abläufen bleiben Sie auch bei Nutzung eines Wechseldienstes immer direkter Vertragspartner Ihres Energielieferanten. Bei Fragen zu Rechnungen, Abschlägen oder anderen Punkten bleibt also auch der Energielieferant Ihr Ansprechpartner.
Kriterien der Tarifauswahl
Welche Tarife ein Wechseldienstleister vorschlägt, folgt bestimmten Merkmalen. Diese sollten offen erkennbar sein und mit Ihren Wünschen übereinstimmen: Wollen Sie zum Beispiel möglichst viel Geld sparen und Bonustarife miteinbeziehen? Oder möchten Sie auf jeden Fall einen Ökostromtarif? Entscheidungen wie diese sollten Sie beeinflussen können.
Generell empfehlen wir keine Lieferverträge mit einer Erstlaufzeit von mehr als zwölf Monaten. Die sich automatisch anschließende Folgelaufzeit sollte nicht länger als ein Monat sein. Kurze Kündigungsfristen erhöhen die Flexibilität.
Vertragslaufzeit
Eine kurze Laufzeit des Vertrags mit dem Wechseldienstleister ist wichtig – sollten Sie unzufrieden sein, können Sie zeitnah aussteigen. Am besten ist es, wenn Sie monatlich kündigen können. Eine erteilte Vollmacht zum Wechsel können Sie unabhängig von der Laufzeit jederzeit widerrufen. Das ist gesetzlich geregelt.
Datenschutz
Ein Wechseldienstleister erhält von Ihnen Daten wie Anschrift und Zählernummer und schließt in vielen Modellen auch Verträge für Sie ab. Informieren Sie sich daher vorab, wer hinter dem Unternehmen steht und wohin Ihre Daten fließen. Manche Firmen behalten sich vor, Teilaufgaben Ihrer Vermittlungstätigkeit an Dritte auszulagern und zu diesem Zweck Untervollmachten auszustellen. Andere arbeiten mit großen Vergleichsportalen zusammen. Ein Blick in die AGB lohnt sich.
Ihre Erfahrungen sind wichtig!
Für die Marktbeobachtung aus Verbrauchersicht können Ihre Informationen und Ihre Erfahrungen sehr wertvoll sein: Wir suchen Ihre Fälle aus den Bereichen Digitaler Markt, Finanzmarkt und Energiemarkt.
Finanzierungsstruktur und Kosten
Wichtig ist natürlich, ob Ihnen durch den Wechselservice Kosten entstehen. Direkte Gebühren sind selten. Häufiger finanzieren sich die Dienstleister über Anteile an den durch Wechsel erzielten Jahresersparnissen oder über Anbieterprovisionen.
Finanziert sich ein Dienstleister über die Wechselersparnis, sollte er transparent machen, wie er diese berechnet und wie hoch sein Anteil daran ist. Zu fragen ist zum Beispiel, ob auch auf Boni eine Provision fällig wird. Zudem ist wichtig, was für die Ersparnis als Vergleich zu Grunde gelegt wird: Die bisherigen Ausgaben im Vorjahr oder die Hochrechnung für das kommende Jahr ohne Anbieterwechsel.
Erhält ein Dienstleister Anteile der Wechselersparnis, ist das keine Garantie dafür, dass er nicht zusätzlich Provisionen von Anbietern bekommt. Ein mehr oder weniger an Unabhängigkeit lässt sich daraus also nicht ableiten.
Muss man sich mit Wechselservice um gar nichts mehr kümmern?
Vollkommen zurücklehnen können Sie sich auch mit Wechseldienstleister nicht. Denn der erfährt zum Beispiel nicht von Preiserhöhungen, wenn die Mitteilungen darüber ausschließlich in Ihrem Briefkasten landen. Da Sie bei jeder Preisänderung ein Sonderkündigungsrecht haben, sollten Sie die Information über die Vertragsänderungen möglichst schnell an den Wechselservice weiterleiten. Nur so kann dieser auf den Plan treten und für Sie nach aktuell günstigen Alternativen suchen.