Heizungsförderung für Bestandsgebäude: Heizen mit Erneuerbaren Energien
Tauschen Sie Ihre Öl- oder Gasheizung gegen eine Anlage mit erneuerbaren Energien aus und profitieren Sie von Zuschüssen der Bundesregierung. Hier erfahren Sie, wie die aktuelle Förderung seit dem 21. Juli 2026 für den Heizungstausch geregelt ist.
Das Wichtigste in Kürze:
- Sie erhalten einen Zuschuss als Grundförderung in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
- Für selbstnutzende Eigentümer:innen können verschiedene Boni dazukommen.
- Zusätzlich gibt es von der KfW einen Ergänzungskredit, sofern eine Zusage für einen Zuschuss vorliegt.
- Ab dem 1. Februar 2027 werden die Förderbedingungen beständig angepasst, so dass sich die Fördersumme künftig schrittweise reduziert: Planen Sie den Heizungstausch frühzeitig!
- Es gibt noch weitere Förderungen für Maßnahmen an Ihrem Wohnhaus: Von der Dämmung des Dachs oder der Außenwände, einbruchsicheren Fenstern bis hin zum barrierefreien Hauseingang und der Nutzung erneuerbarer Energien.
Welche Heizungsanlagen fördern die KfW und das BAFA?
Diese Heizungstechniken können gefördert werden:
- Solarthermische Anlagen
- Wärmepumpen
- Biomasseheizungen
- Brennstoffzellenheizung
- Wasserstofffähige Heizungen
- Innovative Heiztechnik
- Anschluss an ein Wärmenetz (Nah- oder Fernwärme)
- Anschluss an ein Gebäudenetz
Fördergrundlage und Zuständigkeiten von KfW und BAFA
Die Förderung basiert auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM), die zum 21. Juli 2026 reformiert wurde. Die Abwicklung erfolgt wie bisher über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft (BAFA). Die Zuschüsse werden bei der KfW beantragt, nur die Förderung für den Anschluss an ein Gebäudenetz wird beim BAFA beantragt.
Die technischen Anforderungen für förderfähige Heizungsanlagen sind im Anhang der Förderrichtlinie zur BEG EM geregelt. Sie finden Sie direkt bei der KfW (im Download-Bereich) und dem BAFA. Listen mit förderfähigen Wärmepumpen, Solar- und Biomasseanlagen können Sie beim BAFA im Wärmeerzeuger-Portal einsehen.
Bei der Energieberatung der Verbraucherzentralen erhalten Sie Informationen zu den technischen Details und individuelle Beratung zum Heizungstausch.
Wie hoch ist die Förderung für Heizungen?
Die Höhe der Heizungsförderung richtet sich nach der Grundförderung, möglichen Boni und den maximal förderfähigen Kosten. Da sich die Förderbedingungen in den kommenden Jahren ändern, lohnt sich ein Blick auf die aktuellen und künftigen Regelungen.
Grundförderung und Boni
- Es gibt eine Grundförderung in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss.
- Für selbstnutzende Eigentümer:innen können Boni hinzukommen (mehr Informationen weiter unten).
Förderfähige Kosten für Ein- und Mehrfamilienhäuser
Die förderfähigen Kosten für Einfamilienhäuser betragen maximal 28.000 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern sind die maximal förderfähigen Kosten abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten:
| Anzahl der Wohneinheiten | Maximal förderfähige Kosten |
|---|---|
| 1. | 28.000 Euro |
| 2. bis 6. | 15.000 Euro |
| ab 7. | 8.000 Euro |
Wichtige kommende Änderungen:
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben sinkt für die erste Wohneinheit beginnend ab 1. Februar 2027 alle sechs Monate jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres um 750 Euro. Die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben werden also immer niedriger. Ab dem 1. August 2030 betragen die maximal förderfähigen Kosten für Einfamilienhäuser oder die erste Wohneinheit von Mehrfamilienhäusern 22.000 Euro, bevor die Förderung zum 31. Dezember 2030 abläuft.
Ab dem 1. Quartal 2027 wird die Grundförderung für Wärmepumpen von bisher 30 Prozent auf 15 Prozent reduziert. Gleichzeitig wird ein neuer Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent für Wärmepumpen aus EU-Fertigung eingeführt. Damit bleibt eine Grundförderung von insgesamt 30 Prozent künftig auf Wärmepumpen aus EU-Fertigung beschränkt.
Planen Sie den Heizungstausch frühzeitig.
Boni für selbstnutzende Eigentümer:innen
Bewohnen Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung selbst, können zur Grundförderung Boni hinzukommen, so dass Sie einen Zuschuss von maximal von 80 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten können.
Klimageschwindigkeitsbonus
Aktuell gibt es einen Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 16 Prozent für selbstgenutzte Wohneinheiten, wenn:
- Eine funktionsfähige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen-, Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte funktionsfähige Gas- oder Biomasseheizung ausgetauscht wird.
- Die alte Heizung fachgerecht demontiert und entsorgt wird.
Achtung: Der Bonus sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich (jeweils zum 1. Februar und 1. August) um 4 Prozent. Ab dem 1. August 2028 wird der Klimageschwindigkeitsbonus nicht mehr gewährt.
Einkommensbonus
Beziehen Sie ein kleines oder mittleres Einkommen und bewohnen Ihr Haus oder Ihre Wohnung selbst, können Sie einen Einkommensbonus erhalten. Der Einkommensbonus richtet sich nach dem zu versteuernden Jahreshaushaltseinkommen. Bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt wird das anzurechnende Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert (Familienzuschlag).
| Zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen | Bonus ohne Kinder | Bonus mit min. einem Kind unter 18 Jahren |
|---|---|---|
| bis 30.000 € | 40 % | 40 % |
| 30.001-40.000 € | 30 % | 40 % |
| 40.001-50.000 € | 10 % | 30 % |
| 50.001-60.000 € | kein Bonus | 10 % |
| ab 60.001 € | kein Bonus | kein Bonus |
Maximaler Fördersatz (Obergrenze):
- 80 Prozent der förderfähigen Kosten für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 Euro
- 80 Prozent der förderfähigen Kosten für Haushalte mit einem Einkommen bis 40.000 Euro und mindestens einem Kind
- 70 Prozent der förderfähigen Kosten für alle übrigen selbstnutzenden Eigentümer:innen
KfW-Zuschuss für die Heizungsförderung beantragen: Anleitung in 6 Schritten
So funktioniert die Antragstellung in sechs Schritten:
- Eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen
Das macht Ihr Fachunternehmen z. B. für Heizungstechnik oder Sie beauftragen damit eine Energieberaterin oder einen Energieberater z. B. aus der folgenden Liste: www.energie-effizienz-experten.de. Vertrag mit Fachunternehmen abschließen - mit auflösender oder aufschiebender Bedingung
Der Liefer- oder Leistungsvertrag für Ihre neue Heizung muss bereits das voraussichtliche Umsetzungsdatum enthalten. Der Vertrag muss zwingend eine Ausstiegsklausel enthalten, für den Fall, dass die Förderung nicht bewilligt wird. Die KfW bietet auf ihrer Internetseite und das BAFA in seinem Merkblatt eine Musterformulierung für die auflösende oder aufschiebende Bedingung an.
Im KfW-Portal "Meine KfW" registrieren und Zuschuss online beantragen
Bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen, stellen Sie Ihren Zuschussantrag mit der ID-Nummer aus der BzA direkt im Kundenportal „Meine KfW“.
- Zusage abwarten und Maßnahme umsetzen
Nach der Förderzusage haben Sie 36 Monate Zeit, um das Vorhaben vollständig umzusetzen. Die Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen lassen
Ihr Fachunternehmen oder Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz erstellen die Bestätigung nach der Durchführung.
Nachweise online einreichen und Auszahlung beantragen
Für die Nachweiseinreichung benötigen Sie die ID-Nummer aus der BnD. Eine Übersicht/Checkliste der erforderlichen Rechnungen und Belege finden Sie bei der KfW. Diese Nachweise werden im Kundenportal „Meine KfW“ hochgeladen. Sie bestätigen die Umsetzung Ihres Vorhabens und geben Ihre Bankverbindung an.
Weitere Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie bei der KfW oder gegebenenfalls beim BAFA.
Wichtige Änderungen und weitere Fördermöglichkeiten beim Heizungstausch
- Hybridanlagen
Bei bivalenten Kombi-/Kompaktgeräten werden die anteiligen Ausgaben für die Wärmepumpe gefördert. Gemäß Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) muss für den neu eingebauten Gaskessel sowie für neue Anlagen die mit Heizöl oder Flüssiggasbetrieben werden, ab 2029 ein zunehmender Anteil an Bioenergie eingesetzt werden. - Wasserstofffähige Heizungen
Bei der Errichtung oder Erweiterung von Heizungsanlagen mit wasserstofffähigen Gas-Brennwertheizungen sind nur die Investitionsmehrausgaben, gegenüber einer Gasheizung die nicht zu 100 Prozent mit Wasserstoff betrieben werden kann, förderfähig. - Eine wichtige Voraussetzung für die Förderung einer neuen Heizungsanlage, neben der raumweisen Heizlastberechnung, ist die Optimierung des gesamten Heizungsverteilsystems (inklusive Durchführung des hydraulischen Abgleichs).
- Als Einzelmaßnahme ist die Heizungsoptimierung über das BAFA förderfähig. Gefördert werden hier sämtliche Maßnahmen zur Optimierung bestehender Heizungsanlagen (mindestens 2 Jahre alt) in Bestandsgebäuden mit höchstens fünf Wohneinheiten. Dazu zählt z. B. der hydraulische Abgleich, der Pumpentausch und der Einbau einer Fußbodenheizung.
- Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können Sie Zuschüsse von mindestens 15 Prozent für energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle beantragen und Ihr Gebäude so für den Wärmepumpeneinbau vorbereiten. Einzelne Vorhaben wie Fenstertausch und Dach- oder Fassadendämmung sind möglich aber auch die Kombination mehrerer Maßnahmen ist förderfähig.
- Sollten Sie vorab eine umfangreiche Energieberatung bzw. energetische Berechnung zu Ihrem Gebäude planen, kann diese als Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude über das BAFA gefördert werden. 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern, sind möglich. Ein Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) wird hier erstellt, mit dem Sie dann die Zuschusshöhe für die Einzelmaßnahmenförderung erhöhen können.
- Wenn das Gebäude mindestens 10 Jahre alt ist, können Sie für Maßnahmen am selbstgenutztem Wohneigentum alternativ eine Steuerermäßigung erhalten. Gemäß §35c Einkommensteuergesetz sind 20 Prozent von maximal 200.000 Euro Sanierungskosten verteilt auf drei Jahre als Steuerabzug bei der Einkommenssteuer möglich. Die Kosten für die eventuell beauftragte Fachplanung und Baubegleitung können hierbei zu 50 Prozent in einem Jahr abgesetzt werden.
Welche Förderungen Sie für Ihr Eigenheim bekommen können, lesen Sie im verlinkten Beitrag.




