Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Handy im Flugzeug: Flugmodus schützt vor Kostenfalle an Bord

Stand:
Bei immer mehr Fluggesellschaften können Sie während des Fluges mit Ihren mobilen Geräten ins Internet. Dabei sollten Sie jedoch einige Dinge beachten.
Smartphone im Flugzeug

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei den meisten Airlines können Sie mit Ihrem Handy im Flugzeug per Roaming-Verbindung ins Internet gehen und SMS verschicken.
  • Einige Airlines bieten auch WLAN im Flugzeug an. Telefonate sind aus Rücksicht auf andere Fluggäste immer verboten.
  • Während Start und Landung müssen Sie bei Ihren mobilen Geräten jedoch stets den Flugmodus aktivieren – oder Ihr Gerät ganz ausschalten.
  • Nutzen Sie Ihr Handy im Flugzeug, kann dies hohe Roaming-Kosten verursachen. Die EU-Roaming-Verordnung gilt an Bord von Flugzeugen nicht.
On

Flugmodus: Offline-Modus am Handy aktivieren

Der Flugmodus bei mobilen Geräten, etwa bei Smartphones, Tablets oder dem E-Book-Reader, deaktiviert alle Kommunikationsverbindungen des Geräts. Mit eingeschaltetem Flugmodus können Sie beispielsweise nicht mehr telefonieren, im Internet surfen oder Nachrichten verschicken. Bei einigen Geräten heißt diese Funktion auch "Offline-Modus".

Im Flugzeug sind Sie immer verpflichtet, den Flugmodus bei Start und Landung einzuschalten. Alternativ können Sie Ihr mobiles Gerät auch ganz abschalten. Während des Flugs ist die Nutzung von elektronischen Geräten bei den meisten Airlines erlaubt.

Aber Vorsicht: Nutzen Sie Ihr Handy im Flugzeug ohne eingeschalteten Flugmodus, zum Beispiel um Urlaubsfotos zu verschicken, kann es teuer für Sie werden. Es können hohe Roaming-Kosten entstehen. Übrigens selbst dann, wenn Sie Ihr Handy im Flugzeug nicht aktiv nutzen. Die mobilen Geräte können sich nämlich auch eigenständig ins Boardnetz einwählen.

Als Fluggast haben Sie 2 Möglichkeiten, Ihr Handy im Flugzeug zu nutzen:

  1. Roaming via Satellit und WLAN
    Während des Fluges können Sie ‒ je nach Netzabdeckung ‒ per Roaming-Verbindung via Satellit SMS verschicken und im Internet surfen. Abhängig von der Netzabdeckung können Sie sogar telefonieren. Aber: Telefongespräche sind bei sämtlichen Fluglinien untersagt, weil sich sonst Mitreisende gestört fühlen könnten. Diese Verbindungen werden über die Mobilfunkrechnung abgerechnet.

    Beachten Sie jedoch, dass Roaming per Satellit bei allen Mobilfunkanbietern sehr teuer ist. Diese Datenverbindungen können bis zu 30 Euro pro Megabyte kosten. Und Achtung: Der Datenkostenairbag der EU-Roaming-Verordnung gilt zwar auch in Flugzeugen. Falls kein anderes Limit vereinbart wurde, schützt dieser aber erst ab einer Datennutzung in Höhe von 59,50 Euro. Wollen Sie keine teuren Überraschungen erleben, schalten Sie das Gerät während des gesamten Flugs auf Flugmodus oder ganz ab.
  2. WLAN im Flugzeug
    Die Alternative zu den kostspieligen Verbindungen via Satellit ist der Internetzugang über WLAN. Immer mehr Airlines bieten dies vor allem auf Langstrecken an. Um WLAN im Flugzeug nutzen zu können, müssen Sie sich hierfür anmelden. Die Kosten werden extra ‒ beispielsweise über die Kreditkarte ‒ abgerechnet. 

    In der Regel können Sie zwischen Paketen und stundenweiser Nutzung wählen. Wenige Fluggesellschaften bieten WLAN-Nutzung sogar kostenlos an.
    Wichtig: Checken Sie die Preise für WLAN an Bord vorher. Während des Fluges sollten Sie die Option Flugmodus aktivieren und - wenn gewünscht - die Internetverbindungenüber WLAN (WiFi) herstellen. 

Telefonieren und surfen auf Schiffen

Wer sein Smartphone oder Tablet auf Kreuzfahrtschiffen nutzen will, sollte einige Dinge beachten, damit hierfür nicht enorme Kosten entstehen. Worauf Sie beim Surfen und Telefonieren auf Schiffen achten sollten, haben wir in einem eigenen Beitrag für Sie zusammengefasst

Smartphone Roaming

Handykosten im Ausland

Welche Handykosten entstehen im Ausland, an Bord von Flugzeugen oder auf Schiffen? Wo lauern teure Kostenfallen? Was Sie für die Smartphone-Nutzung außerhalb Deutschlands wissen müssen.

Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.