Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Unsere Gremien

Stand:
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V. hat mehrere satzungsmäßige Organe und Gremien. Dazu gehören der Verwaltungsrat, der Vorstand und der Beirat. Diese Gremien stellen wir hier vor.

Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V. hat mehrere satzungsmäßige Organe. Dazu gehören der Verwaltungsrat, der Vorstand und der Beirat. Diese Gremien stellen wir hier vor.

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Verwaltungsrat

Der ehrenamtliche Verwaltungsrat gehört neben der Mitgliederversammlung und dem Vorstand zu den satzungsgemäßen Organen der VZSH. Er wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Der Verwaltungsrat legt die Rahmenrichtlinien der VZSH fest. Er bestellt den Vorstand und ist dessen Dienstaufsicht. Die gesamten Aufgaben des Verwaltungsrats sind dem § 11 der Satzung zu entnehmen. Die Mitglieder des Verwaltungsrates haben eine Amtszeit von vier Jahren. 

Mitglieder des Verwaltungsrats

  • Hans-Peter Küchenmeister (Vorsitzender)
  • Michaela Pries, (erste stellvertretende Vorsitzende)
  • Alexander Blažek, (zweiter stellvertretender Vorsitzender)
  • Madina Assaeva
  • Dr. Tordis Batscheider
  • Oliver Brandt
  • Prof. Dr. Frank Kempken
  • Anette Röttger
  • Prof. Dietmar Walberg


Teilnahme mit beratender Stimme:

  • Raju Sharma, Vertreter des Fördermittel gebenden Ministeriums
  • Rainer Kersten, Beiratsvorsitzender
  • Vitalij Baisel, Vorstandsvorsitzender
  • Michael Herte, Vorstand

Vorstand

  • Vitalij Baisel
  • Michael Herte

Der hauptamtliche Vorstand führt die Geschäfte und vertritt die VZSH gerichtlich und außergerichtlich. Die Tätigkeit des Vorstands erfolgt unter Beachtung der Satzung, der Rahmenrichtlinien (Leitbild und Geschäftsordnung des Vorstands) und den Bewilligungsbescheiden der Zuwendungsgeber. Dem Vorstand obliegt jede Tätigkeit, die geeignet ist, den Vereinszweck zu fördern. Der Vorstand wird auf fünf Jahre bestellt.

Beirat

Der Beirat berät den Verwaltungsrat und den Vorstand in allen wichtigen Fragen der Verbraucherarbeit. Er wirkt als Bindeglied zwischen der VZSH und anderen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Entscheidungsträgern. Die Amtszeit der Beiratsmitglieder beträgt vier Jahre.

Mitglieder des Beirats

  • Rainer Kersten (Vorsitzender)
  • Malte Ohl (stv. Vorsitzender)
  • Jörg Bülow
  • Marit Hansen
  • Prof. Dr. Ulrich Jürgens
  • Dirk Kock-Rohwer
  • Alexander Kraft
  • Hans-Henning Kujath
  • Ann Sophie Mainitz
  • Henning Mümmler-Grunow
  • Anne Riecke
  • Prof. Dr. Martin Schellhorn
  • Dr. Michael Schunck
  • Dr. Petra Schulze-Lohmann
  • Kerstin Heidt
  • Marc Timmer
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH-Urteil gegen Parship: Vertragsverlängerungen teilweise unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen die Online-Partnervermittlung entschieden. Automatische Verlängerungen von Sechs-Monats-Verträgen waren unwirksam. Betroffenen stehen Rückzahlungen zu.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH ebnet Weg für Erstattungen nach Sammelklage gegen Parship

Der vzbv hatte mit einer Sammelklage automatische Vertragsverlängerungen von Parship angegriffen. Der Bundesgerichtshof hat die Verlängerungen teilweise für unwirksam erklärt. Verbraucher:innen können Rückzahlungen verlangen. Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht nicht anerkannt.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.